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   OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2018 - 2 L 12.18   

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https://dejure.org/2018,12908
OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2018 - 2 L 12.18 (https://dejure.org/2018,12908)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.04.2018 - 2 L 12.18 (https://dejure.org/2018,12908)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. April 2018 - 2 L 12.18 (https://dejure.org/2018,12908)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 BauGB, § 172 Abs 1 S 4 BauGB
    Streitwert; Erhaltungsgebiet; Genehmigung zur Begründung von Wohnungseigentum; Umwandlungsgenehmigung; Mehrfamilienhaus

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 BauGB, § 172 Abs 1 S 4 BauGB, UmwV BE, § 52 Abs 1 GKG
    Streitwert; Erhaltungsgebiet; Genehmigung zur Begründung von Wohnungseigentum; Umwandlungsgenehmigung; Mehrfamilienhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 15.07.2008 - 15 C 08.879

    Streitwert; Genehmigung zur Umwandlung von Bruchteilseigentum in Wohneigentum

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2018 - 2 L 12.18
    Der Senat hält in Klageverfahren, die eine erhaltungsrechtliche Genehmigung zur Begründung von Wohnungseigentum an einem in einem Erhaltungsgebiet nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauBG belegenen Mehrfamilienhaus betreffen, einen Streitwert in Höhe von 5.000 Euro pro Wohnung für angemessen (vgl. zu § 22 BauGB Bay. VGH, Beschluss vom 15. Juli 20008 - 15 C 08.879 -, juris; zum Erhaltungsrecht vgl. VG München, Beschluss vom 29. Mai 2015 - M 8 K 14.3085-, juris Rn. 15).

    Der Senat hält in Klageverfahren, die derartige Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser betreffen, einen Streitwert in Höhe von 5.000 Euro pro Wohnung für angemessen (so zu § 22 BauGB Bay. VGH, Beschluss vom 15. Juli 2008 - 15 C 08.879 -, juris; zum Erhaltungsrecht vgl. VG München, Beschluss vom 29. Mai 2015 - M 8 K 14.3085 -, juris Rn. 15).

  • VG München, 29.05.2015 - M 8 K 14.3085

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2018 - 2 L 12.18
    Der Senat hält in Klageverfahren, die eine erhaltungsrechtliche Genehmigung zur Begründung von Wohnungseigentum an einem in einem Erhaltungsgebiet nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauBG belegenen Mehrfamilienhaus betreffen, einen Streitwert in Höhe von 5.000 Euro pro Wohnung für angemessen (vgl. zu § 22 BauGB Bay. VGH, Beschluss vom 15. Juli 20008 - 15 C 08.879 -, juris; zum Erhaltungsrecht vgl. VG München, Beschluss vom 29. Mai 2015 - M 8 K 14.3085-, juris Rn. 15).

    Der Senat hält in Klageverfahren, die derartige Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser betreffen, einen Streitwert in Höhe von 5.000 Euro pro Wohnung für angemessen (so zu § 22 BauGB Bay. VGH, Beschluss vom 15. Juli 2008 - 15 C 08.879 -, juris; zum Erhaltungsrecht vgl. VG München, Beschluss vom 29. Mai 2015 - M 8 K 14.3085 -, juris Rn. 15).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 2 S 45.18

    Beschwerde; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung;

    Der Senat hält in Klageverfahren, die Genehmigungen zur Begründung von Wohnungseigentum an einem in einem Erhaltungsgebiet nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB belegenen Wohngebäude betreffen, bei Mehrfamilienhäusern einen Streitwert in Höhe von 5.000 Euro pro Wohnung für angemessen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. April 2018 - OVG 2 L 12.18 -, juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 14.12.2018 - 7 C 18.2255

    Zum Streitwert für eine Klage auf Einspeisung eines Fernsehprogramms

    Denn die wirtschaftliche Identität verschiedener Streitgegenstände lässt sich - über eine Ausnahme vom Gebot der Zusammenrechnung in § 39 Abs. 1 GKG - nur berücksichtigen, wenn diese im selben Verfahren geltend gemacht werden (vgl. OVG Berlin-Bdg, B.v. 27.4.2018 - OVG 2 L 12.18 - juris Rn. 4).
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