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OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2018 - 2 L 12.18 |
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 172 Abs 1 S 1 Nr 2 BauGB, § 172 Abs 1 S 4 BauGB
Streitwert; Erhaltungsgebiet; Genehmigung zur Begründung von Wohnungseigentum; Umwandlungsgenehmigung; Mehrfamilienhaus - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 172 Abs 1 S 1 Nr 2 BauGB, § 172 Abs 1 S 4 BauGB, UmwV BE, § 52 Abs 1 GKG
Streitwert; Erhaltungsgebiet; Genehmigung zur Begründung von Wohnungseigentum; Umwandlungsgenehmigung; Mehrfamilienhaus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 15.07.2008 - 15 C 08.879
Streitwert; Genehmigung zur Umwandlung von Bruchteilseigentum in Wohneigentum
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2018 - 2 L 12.18
Der Senat hält in Klageverfahren, die eine erhaltungsrechtliche Genehmigung zur Begründung von Wohnungseigentum an einem in einem Erhaltungsgebiet nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauBG belegenen Mehrfamilienhaus betreffen, einen Streitwert in Höhe von 5.000 Euro pro Wohnung für angemessen (vgl. zu § 22 BauGB Bay. VGH, Beschluss vom 15. Juli 20008 - 15 C 08.879 -, juris; zum Erhaltungsrecht vgl. VG München…, Beschluss vom 29. Mai 2015 - M 8 K 14.3085-, juris Rn. 15).Der Senat hält in Klageverfahren, die derartige Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser betreffen, einen Streitwert in Höhe von 5.000 Euro pro Wohnung für angemessen (so zu § 22 BauGB Bay. VGH, Beschluss vom 15. Juli 2008 - 15 C 08.879 -, juris; zum Erhaltungsrecht vgl. VG München…, Beschluss vom 29. Mai 2015 - M 8 K 14.3085 -, juris Rn. 15).
- VG München, 29.05.2015 - M 8 K 14.3085
Genehmigung für die Begründung von Wohnungseigentum
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2018 - 2 L 12.18
Der Senat hält in Klageverfahren, die eine erhaltungsrechtliche Genehmigung zur Begründung von Wohnungseigentum an einem in einem Erhaltungsgebiet nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauBG belegenen Mehrfamilienhaus betreffen, einen Streitwert in Höhe von 5.000 Euro pro Wohnung für angemessen (vgl. zu § 22 BauGB Bay. VGH, Beschluss vom 15. Juli 20008 - 15 C 08.879 -, juris; zum Erhaltungsrecht vgl. VG München, Beschluss vom 29. Mai 2015 - M 8 K 14.3085-, juris Rn. 15).Der Senat hält in Klageverfahren, die derartige Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser betreffen, einen Streitwert in Höhe von 5.000 Euro pro Wohnung für angemessen (so zu § 22 BauGB Bay. VGH, Beschluss vom 15. Juli 2008 - 15 C 08.879 -, juris; zum Erhaltungsrecht vgl. VG München, Beschluss vom 29. Mai 2015 - M 8 K 14.3085 -, juris Rn. 15).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 2 S 45.18
Beschwerde; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; …
Der Senat hält in Klageverfahren, die Genehmigungen zur Begründung von Wohnungseigentum an einem in einem Erhaltungsgebiet nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB belegenen Wohngebäude betreffen, bei Mehrfamilienhäusern einen Streitwert in Höhe von 5.000 Euro pro Wohnung für angemessen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. April 2018 - OVG 2 L 12.18 -, juris Rn. 2). - VGH Bayern, 14.12.2018 - 7 C 18.2255
Zum Streitwert für eine Klage auf Einspeisung eines Fernsehprogramms
Denn die wirtschaftliche Identität verschiedener Streitgegenstände lässt sich - über eine Ausnahme vom Gebot der Zusammenrechnung in § 39 Abs. 1 GKG - nur berücksichtigen, wenn diese im selben Verfahren geltend gemacht werden (vgl. OVG Berlin-Bdg, B.v. 27.4.2018 - OVG 2 L 12.18 - juris Rn. 4).