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   OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 4 B 16.15   

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OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 4 B 16.15 (https://dejure.org/2018,21070)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.06.2018 - 4 B 16.15 (https://dejure.org/2018,21070)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 4 B 16.15 (https://dejure.org/2018,21070)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 2 GG, § 9 BeamtStG
    Fehlende gesundheitliche Eignung für Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Polizeidienst; hier: Bandscheibenprothese im Halswirbelsäulenbereich

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 33 Abs 2 GG, § 9 BeamtStG
    Kriminalpolizeibeamtin; gehobener Dienst; Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe; aktuelle gesundheitliche Eignung; Polizeidienstfähigkeit; Verwendungseinschränkungen; Bandscheibenprothese im Bereich der Halswirbelsäule; Sachverständigengutachten; Hilfsbeweisantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 4 B 16.15
    Er kann nicht in den Leistungsvergleich der Bewerber um die zur Vergabe stehenden Ämter einbezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - juris Rn. 10).

    Auf dieser Grundlage muss festgestellt werden, ob ein Bewerber, dessen Leistungsfähigkeit gemindert ist, gegenwärtig und prognostisch den Anforderungen gewachsen ist, die die Ämter einer Laufbahn für die Dienstausübung stellen (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - juris Rn. 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2017 - 6 A 2111/14

    Gesundheitliche Eignung eines kreuzbandoperierten Bewerbers für die Einstellung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 4 B 16.15
    Eine solche Einschränkung trägt nicht allein dem Gedanken der Fürsorge Rechnung, der den Dienstherrn dazu anhält, die naturgemäß mit dem Polizeivollzugsdienst (hier im Bereich der Kriminalpolizei) verbundenen Gefahren für Leib und Leben auf das unvermeidbare Maß zu beschränken (vgl. Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, BBG, Loseblatt-Kommentar, § 78 Rn. 53, Stand: Oktober 2016; anders OVG Münster, Urteil vom 30. November 2017 - 6 A 2111/14 - juris Rn. 103).
  • BVerwG, 11.04.2017 - 2 VR 2.17

    Bewerber trägt materielle Beweislast für gesundheitliche Eignung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 4 B 16.15
    Es bestehen nach alledem jedenfalls nicht ausräumbare Zweifel an der aktuellen gesundheitlichen Eignung der Klägerin, die letztlich zu ihren Lasten gehen (vgl. zur Beweislastverteilung BVerwG, Beschluss vom 11. April 2017 - 2 VR 2.17 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 10.03.2014 - 4 B 45.13

    Städtebauliche Begründung als Voraussetzung für die städtebauliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 4 B 16.15
    Anknüpfungspunkt ist die volle Verwendungsfähigkeit bezogen auf die gesamte Breite der Tätigkeit einer Polizeivollzugskraft (s. Senatsurteil vom 3. März 2014 - OVG 4 B 45.13 - S. 8 EA).
  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 C 3.16

    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung; FFH-Gebiet;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 4 B 16.15
    Gutachten sind dann ungeeignet, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (BVerwG, Urteil vom 15.7.2016 - 9 C 3.16 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 4.04

    Polizeidienstunfähigkeit; Legaldefinition der -; keine Einschränkung der - durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 4 B 16.15
    Die Polizeidienstfähigkeit setzt voraus, dass der Polizeivollzugsbeamte zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Stellung einsetzbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4.04 - juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 4 B 19.14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Einstellungsablehnung in den mittleren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 4 B 16.15
    Der Senat geht zunächst von folgenden Grundsätzen aus (vgl. zum Nachfolgenden das Senatsurteil vom 28. März 2018 - OVG 4 B 19.14 - juris Rn. 23 ff.):.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2024 - 2 A 10587/23

    Polizeidienstuntauglichkeit eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst

    Die darin zum Ausdruck kommende Prognose und Risikoabschätzung sind an den Besonderheiten der Verwendung im Polizeivollzugsdienst orientiert, ohne den Zugang zu ihr in einer nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 18. August 2016 - 6 ZB 15.1933 -, juris Rn. 11, zur Fachverwendung eines Bewerbers als Pilot im Flugdienst der Bundespolizei; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 27. Juni 2018 - 4 B 16.15 -, juris Rn. 18 f.).

    49 c) Eine Begutachtung der gegenwärtigen aktuellen körperlichen und geistigen Verfassung des Bewerbers (1. Stufe) sowie der Prognose seiner vorzeitigen (überwiegend wahrscheinlichen) Dienstunfähigkeit bzw. künftiger erheblicher krankheitsbedingter Ausfälle (2. Stufe) lässt verbindliche Aussagen zu der (allgemeinen) Diensttauglichkeit zu, trägt indes den Besonderheiten des Polizeivollzugsdienstes mit seinen speziellen Einsatzlagen nicht alleine hinreichend Rechnung (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 18. August 2016 - 6 ZB 15.1933 -, juris Rn. 14; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 27. Juni 2018 - 4 B 16.15 -, juris Rn. 19, 27; a.A. offenbar SächsOVG, Urteil vom 8. November 2016 - 2 A 484/15 -, juris Rn. 21).

    Die Polizeidienstfähigkeit setzt voraus, dass der Polizeivollzugsbeamte zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Stellung einsetzbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4.04 -, juris Rn. 9; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 27. Juni 2018 - 4 B 16.15 -, juris Rn. 18).

    Für einen möglichst schonenden Ausgleich der Grundrechte von Bewerbern für die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes (Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 12 Abs. 1 GG) einerseits mit Rechtspositionen von in speziellen Einsatzlagen beteiligter Personen (Art. 2 Abs. 2 GG) und weiteren Verfassungsnormen (Art. 33 Abs. 5 GG unter dem Aspekt der Fürsorge- und Schutzpflicht des Dienstherrn; vgl. dazu auch BayVGH, Beschluss vom 18. August 2016 - 6 ZB 15.1933 -, juris Rn. 14; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 27. Juni 2018 - 4 B 16.15 -, juris Rn. 19) andererseits, genügt indes nicht jedes gegenüber der Normalbevölkerung erhöhte Risiko für künftig eintretende körperliche Einschränkungen.

  • VG München, 13.03.2024 - M 5 K 23.4733

    Polizeidienstunfähigkeit, Polizeivollzugsbeamtin, Bandscheibenimplantat,

    Es kommt insbesondere auch nicht darauf an, ob der Beamte bereit ist, auf die Fürsorge des Dienstherrn zu verzichten und sich dem mit seiner vollen Verwendung einhergehenden Risiko für seine Gesundheit freiwillig auszusetzen (OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 27.6.2018 - OVG 4 B 16.15 - juris Rn. 19).

    Die Einwirkung von Gewalt auf den Körper und dabei insbesondere auf die Bereiche des Oberkörpers, des Kopfes und des Halses gehört damit zu den Gefährdungen, mit denen ein Beamter der Schutzpolizei typischerweise bei der alltäglichen Dienstausübung rechnen muss (OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 27.6.2018 - OVG 4 B 16.15 - juris Rn. 18 für eine Beamtin mit einem Bandscheibenimplantat zwischen 6. und 7. Halswirbelkörper).

    Dort ging es um die Polizeidiensttauglichkeit einer bei Bescheiderlass ...-jährigen (Kriminal-)Polizeibeamtin, die eine Bandscheibenprothese zwischen dem 6. und 7 Halswirbelkörper eingesetzt erhalten hatte (OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 27.6.2018 - OVG 4 B 16.15 - juris Rn. 21 ff.):.

    Gutachten sind dann ungeeignet, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (BVerwG, Urteil vom 15.7.2016 - 9 C 3.16 - juris Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 27.6.2018 - OVG 4 B 16.15 - juris Rn. 29).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2018 - 4 S 34.18

    Polizeidienstfähigkeit nach regelmäßigem Betäubungsmittelkonsum

    Anknüpfungspunkt für die Polizeidienstfähigkeit ist insoweit aber die volle Verwendungsfähigkeit bezogen auf die gesamte Breite der Tätigkeit einer Polizeivollzugskraft (vgl. Urteil des Senats vom 27. Juni 2018 - OVG 4 B 16.15 - juris Rn. 18; Urteil des Senats vom 3. März 2014 - OVG 4 B 45.13 - S. 8 EA), was auch solche Tätigkeiten umfasst, die nicht sogleich mit Beginn des Vorbereitungsdienstes vom Beamtenbewerber verlangt werden.
  • VG Karlsruhe, 10.10.2019 - 11 K 3760/16

    Einstellung in den Polizeidienst - normales Hörvermögen

    Maßstab hierfür ist nicht, ob die dienstliche Aufgabe allgemein gefährlich ist, sondern ob die Gefährdung des einzelnen Beamten aufgrund seiner individuellen Konstitution erheblich höher ist als für die anderen Beamten, denen dieselben Dienstgeschäfte übertragen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.06.2018 - OVG 4 B 16.15 - juris, Rn. 19; VG Berlin, Urt. v. 22.01.2014 - 7 K 117.13 - juris, Rn. 29; VG Karlsruhe, Beschl. v. 29.02.2016 - 7 K 5541/15 - juris, Rn. 30; gleicher Maßstab bei OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.11.2017 - 6 A 2111/14 - juris, Rn. 106).
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