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   OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2016 - 1 S 50.16   

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https://dejure.org/2016,23544
OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2016 - 1 S 50.16 (https://dejure.org/2016,23544)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.07.2016 - 1 S 50.16 (https://dejure.org/2016,23544)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - 1 S 50.16 (https://dejure.org/2016,23544)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2a Abs 2 S 1 Nr 3 StVG, § 2a Abs 2 S 2 StVG, § 84 OWiG, § 80 Abs 5 VwGO
    Bindung der Fahrerlaubnisbehörde bzw. des Verwaltungsgerichts an die bestandskräftige Ordnungswidrigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2a Abs 2 S 1 Nr 3 StVG, § 2a Abs 2 S 2 StVG
    Fahrerlaubnis auf Probe; Entziehung; Ordnungswidrigkeit Bußgeldbescheid; Rechtskraft (Bestandskraft); Bindung an rechtskräftige Entscheidung; Lösung; Lockerung; Abwägung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Lösung von einer rechtskräftigen Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit bei der Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Hamburg, 18.09.2006 - 3 Bs 298/05

    1. Eine Ausnahme von der in § 2 a Abs. 2 Satz 2 StVG gesetzlich bestimmten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2016 - 1 S 50.16
    Ob angesichts dieses Auslegungsergebnisses nach Sinn und Zweck des § 2a Abs. 2 StVG gleichwohl unter bestimmten engen Voraussetzungen eine Lösung von der rechtskräftigen Entscheidung bei offenkundiger Unrichtigkeit zulässig und geboten sein könnte (offen gelassen von OVG Hamburg, Beschluss vom 18. September 2006 - 3 Bs 298/05 - NJW 2007, 1225 = juris Rn. 6; VGH Mannheim, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 10 S 2292/12 - NJW 2013, 1754 = juris Rn. 4; OVG Münster, Beschluss vom 28. August 2013 - 16 B 904/13 - juris Rn. 8 ff.; siehe auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage 2015, § 2a StVG Rn. 30 mit weiteren Nachweisen), bedarf hier keiner Festlegung.

    Daneben könnte dem Antragsteller auch der Umstand, dass er sich nicht rechtzeitig mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gewandt hatte, zum Nachteil gereichen (so jedenfalls das OVG Hamburg, Beschluss vom 18. September 2006 - 3 Bs 298/05 - NJW 2007, 1225 = juris Rn. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2013 - 16 B 904/13

    Bindung der Fahrerlaubnisbehörde und auch der Verwaltungsgerichte an die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2016 - 1 S 50.16
    Ob angesichts dieses Auslegungsergebnisses nach Sinn und Zweck des § 2a Abs. 2 StVG gleichwohl unter bestimmten engen Voraussetzungen eine Lösung von der rechtskräftigen Entscheidung bei offenkundiger Unrichtigkeit zulässig und geboten sein könnte (offen gelassen von OVG Hamburg, Beschluss vom 18. September 2006 - 3 Bs 298/05 - NJW 2007, 1225 = juris Rn. 6; VGH Mannheim, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 10 S 2292/12 - NJW 2013, 1754 = juris Rn. 4; OVG Münster, Beschluss vom 28. August 2013 - 16 B 904/13 - juris Rn. 8 ff.; siehe auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage 2015, § 2a StVG Rn. 30 mit weiteren Nachweisen), bedarf hier keiner Festlegung.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2013 - 10 S 2292/12

    Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar; tilgungsreife Eintragung im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2016 - 1 S 50.16
    Ob angesichts dieses Auslegungsergebnisses nach Sinn und Zweck des § 2a Abs. 2 StVG gleichwohl unter bestimmten engen Voraussetzungen eine Lösung von der rechtskräftigen Entscheidung bei offenkundiger Unrichtigkeit zulässig und geboten sein könnte (offen gelassen von OVG Hamburg, Beschluss vom 18. September 2006 - 3 Bs 298/05 - NJW 2007, 1225 = juris Rn. 6; VGH Mannheim, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 10 S 2292/12 - NJW 2013, 1754 = juris Rn. 4; OVG Münster, Beschluss vom 28. August 2013 - 16 B 904/13 - juris Rn. 8 ff.; siehe auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage 2015, § 2a StVG Rn. 30 mit weiteren Nachweisen), bedarf hier keiner Festlegung.
  • VG Lüneburg, 05.11.2018 - 1 B 42/18

    Ablieferung; Androhung; Aufbauseminar; Einziehung; Fahrerlaubnis auf Probe;

    Unabhängig davon, dass der Antragsgegner bei der Anordnung eines Aufbauseminars gemäß § 2a Abs. 2 Satz 2 StVG an die rechtskräftige Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit gebunden ist (vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.7.2016 - OVG 1 S 50.16 -, juris Rn. 4 ff.; Bay. VGH, Beschl. v. 18.1.2016 - 11 C 15.2808 -, juris Rn. 5), kommt es für die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis jedoch hierauf nicht an, da § 2a Abs. 3 StVG - wie bereits ausgeführt - insoweit lediglich die Nichtteilnahme an einem vollziehbar angeordneten Aufbauseminar binnen einer hierzu gesetzten Frist voraussetzt.
  • VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 129/18

    Aufbauseminar; Fahrerlaubnis auf Probe

    Unabhängig davon, dass der Beklagte bei der Anordnung eines Aufbauseminars gemäß § 2a Abs. 2 Satz 2 StVG an die rechtskräftige Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit gebunden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.7.2016 - OVG 1 S 50.16 -, juris Rn. 4 ff.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 18.1.2016 - 11 C 15.2808 -, juris Rn. 5), kommt es für die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis jedoch hierauf nicht an, da § 2a Abs. 3 StVG lediglich die Nichtteilnahme an einem vollziehbar angeordneten Aufbauseminar binnen einer hierzu gesetzten Frist voraussetzt.
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