Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 4 S 45.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39481
OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 4 S 45.18 (https://dejure.org/2018,39481)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.11.2018 - 4 S 45.18 (https://dejure.org/2018,39481)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. November 2018 - 4 S 45.18 (https://dejure.org/2018,39481)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,39481) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 12 BeamtStG, § 28 Abs 5 BeamtStG
    Dienstherrenübergreifende Versetzung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 12 BeamtStG, § 28 Abs 5 BeamtStG, § 15 BG BE, § 28 Abs 4 BG BE, § 183 BGB, § 123 Abs 1 VwGO, § 926 Abs 1 ZPO
    Dienstherrenübergreifende VersetzungRücknahme des Einverständnisses durch den aufnehmenden DienstherrnBindungswirkung der Einverständniserklärung vor Erlass der Versetzungsverfügung durch den abgebenden DienstherrnÖffentlich-rechtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 4 S 45.18
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die auch von Teilen des Schrifttums befürwortete Auffassung vertreten, dass das für eine dienstherrenübergreifende Versetzung erforderliche Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn (vgl. § 28 Abs. 5 BBG, § 15 Abs. 3 Satz 1 BeamtStG) nicht im Wege einer "eigenständigen" Hauptsache gerichtlich eingeklagt werden könne, sondern eine unselbständige behördliche Mitwirkungshandlung im Rahmen der gegen den abgebenden Dienstherrn zu richtenden Bescheidungsklage hinsichtlich des Versetzungsbegehrens sei (so VGH Kassel, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 B 98/17 - juris Rn. 14 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 37.03 - juris Rn. 19 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 6 A 914/14 - juris Rn. 5; ebenso Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 2. Aufl. 2018, S. 89 Fn. 32; zur Einordnung des Einverständnisses als "verwaltungsinterne Mitwirkungshandlung" ohne unmittelbare oder mittelbare Regelungswirkungen gegenüber dem betroffenen Beamten: Günther, RiA 2009, S. 193, 195).

    Ein Widerspruch zu dem erstinstanzlich angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2004 (- 2 C 37.03 - juris Rn. 23) ergäbe sich damit nicht, weil die dort entwickelten Grundsätze an den Umstand knüpfen, dass eine Statusänderung bei der betroffenen Beamtin - anders als in der hier gegebenen Situation - durch deren Versetzung bereits eingetreten und deshalb auch der Grundsatz der Ämterstabilität zu beachten war.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2014 - 6 A 914/14

    Voraussetzungen für das Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn in eine

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 4 S 45.18
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die auch von Teilen des Schrifttums befürwortete Auffassung vertreten, dass das für eine dienstherrenübergreifende Versetzung erforderliche Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn (vgl. § 28 Abs. 5 BBG, § 15 Abs. 3 Satz 1 BeamtStG) nicht im Wege einer "eigenständigen" Hauptsache gerichtlich eingeklagt werden könne, sondern eine unselbständige behördliche Mitwirkungshandlung im Rahmen der gegen den abgebenden Dienstherrn zu richtenden Bescheidungsklage hinsichtlich des Versetzungsbegehrens sei (so VGH Kassel, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 B 98/17 - juris Rn. 14 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 37.03 - juris Rn. 19 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 6 A 914/14 - juris Rn. 5; ebenso Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 2. Aufl. 2018, S. 89 Fn. 32; zur Einordnung des Einverständnisses als "verwaltungsinterne Mitwirkungshandlung" ohne unmittelbare oder mittelbare Regelungswirkungen gegenüber dem betroffenen Beamten: Günther, RiA 2009, S. 193, 195).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2017 - 1 B 91/17

    Antrag auf einstweilige Anordnung der Untersagung der Besetzung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 4 S 45.18
    Sofern das Verwaltungsgericht seine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt hat, muss das Beschwerdevorbringen die genannten Anforderungen dementsprechend mit Blick auf jeden dieser Gründe erfüllen (so zu alledem OVG Münster, Beschluss vom 9. März 2017 - 1 B 91/17 - juris Rn. 4).
  • VGH Hessen, 24.05.2017 - 1 B 98/17

    Länderübergreifende Versetzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 4 S 45.18
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die auch von Teilen des Schrifttums befürwortete Auffassung vertreten, dass das für eine dienstherrenübergreifende Versetzung erforderliche Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn (vgl. § 28 Abs. 5 BBG, § 15 Abs. 3 Satz 1 BeamtStG) nicht im Wege einer "eigenständigen" Hauptsache gerichtlich eingeklagt werden könne, sondern eine unselbständige behördliche Mitwirkungshandlung im Rahmen der gegen den abgebenden Dienstherrn zu richtenden Bescheidungsklage hinsichtlich des Versetzungsbegehrens sei (so VGH Kassel, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 B 98/17 - juris Rn. 14 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 37.03 - juris Rn. 19 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 6 A 914/14 - juris Rn. 5; ebenso Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 2. Aufl. 2018, S. 89 Fn. 32; zur Einordnung des Einverständnisses als "verwaltungsinterne Mitwirkungshandlung" ohne unmittelbare oder mittelbare Regelungswirkungen gegenüber dem betroffenen Beamten: Günther, RiA 2009, S. 193, 195).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2019 - 10 S 22.19

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften

    Damit verfehlen die Antragsteller bereits die - an der Begründungsstruktur der angefochtenen Entscheidung orientierten - Darlegungsanforderungen, da sie wegen des besagten Defizits nicht aufzuzeigen vermögen, dass die Entscheidung auch im Ergebnis unrichtig ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2018 - OVG 4 S 45.18 -, juris Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht