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   OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 - 12 B 2.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1160
OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 - 12 B 2.13 (https://dejure.org/2015,1160)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.01.2015 - 12 B 2.13 (https://dejure.org/2015,1160)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 12 B 2.13 (https://dejure.org/2015,1160)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 S 1 IFG, § 3 Nr 4 IFG, § 2 FinDAG, § 5 Abs 2 FinDAG, § 5 Abs 3 FinDAG
    Informationsfreiheit; Zugang zu Protokollen des Verwaltungsrats der BaFin

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 1 S 1 IFG, § 3 Nr 4 IFG, § 2 FinDAG, § 5 Abs 2 FinDAG, § 5 Abs 3 FinDAG, § 11 FinDAG
    Informationszugang; Akteneinsicht; Protokolle und Sitzungsnieder-schriften des Verwaltungsrats der BaFin; Ausschlussgrund; Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflicht; Regelung durch Rechtsvorschrift; Satzung; Anordnung der Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des ...

  • JurPC

    Zugang zu den Protokollen der BaFin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Akteneinsicht in Protokolle und Niederschriften der Sitzungen des Verwaltungsrats und des Haushaltskontroll- und Prüfungsausschusses der BaFin

  • lda.brandenburg.de PDF

    (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten

  • fragdenstaat.de

    (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FinDAG § 11; IFG § 1 Abs. 1 S. 1; IFG § 3 Nr. 3b
    Anspruch auf Akteneinsicht in Protokolle und Niederschriften der Sitzungen des Verwaltungsrats und des Haushaltskontroll- und Prüfungsausschusses der BaFin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.09.2007 - 7 C 4.07

    Übersendungsanspruch von Niederschriften über die Sitzungen einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 - 12 B 2.13
    Zur Begründung hat sich der Senat auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) bezogen (Urteil vom 27. September 2007 - 7 C 4.07 - Buchholz 406.252 § 8 UIG Nr. 1, zitiert nach juris).

    In der vorgenannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Umweltinformationsrecht war dies in der Tat der Fall; die Möglichkeit, für bestimmte Angelegenheiten die Öffentlichkeit der Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse auszuschließen, war bereits in der Kreisordnung als formelles Gesetz geregelt (Urteil vom 27. September 2007, a.a.O., Rn. 16).

  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 - 12 B 2.13
    Weder der Wortlaut des § 3 Nr. 4 IFG, der allein auf eine durch "Rechtsvorschrift" geregelte Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht abstellt, während die als Verwaltungsvorschrift erlassene Verschlusssachenanweisung gesondert erwähnt wird, noch der Sinn und Zweck des Ausschlussgrundes, der dem Schutz materieller Geheimhaltungsinteressen dient (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 7 C 22.08 - NVwZ 2010, 321, zitiert nach juris Rn. 53), geben dafür etwas her.
  • BVerwG, 24.05.2011 - 7 C 6.10

    Informationszugang; Wertpapieraufsicht; BaFin; Geheimhaltungspflicht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 - 12 B 2.13
    Zwar ist dem Kläger zuzugeben, dass es jeweils im konkreten Einzelfall der Prüfung bedarf, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen der einschlägigen Geheimhaltungsvorschrift erfüllt sind und dem begehrten Informationszugang entgegenstehen (vgl. zu § 8 WpHG: BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2011 - 7 C 6.10 - NVwZ 2011, 1012, juris Rn. 15 ff.; Scherzberg/Solka, a.a.O., § 3 IFG Rn. 133).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 12 B 50.07

    Informationsfreiheit; Verwaltungstätigkeit des Bundesrates; Rechtsverordnungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 - 12 B 2.13
    Der Senat hat in seinem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil vom 6. November 2008 (OVG 12 B 50.07 - juris Rn. 29 ff.) Bestimmungen in der Geschäftsordnung des Bundesrates über die Vertraulichkeit der Verhandlungen von Ausschüssen und die Vertraulichkeit der Sitzungsniederschriften als ausreichende Geheimhaltungsvorschriften im Sinne des Ausschlussgrundes angesehen (kritisch dazu: Schoch, Aktuelle Fragen des Informationsfreiheitsrechts, NJW 2009, 2987, 2890, der die Zuordnung von Regelungen der Geschäftsordnung zu § 3 Nr. 4 IFG für verfehlt hält und gesetzessystematisch auf den Schutz des Entscheidungsbildungsprozesses verweist; auf die kumulative Anwendung der Ausschlussgründe des § 3 IFG abstellend dagegen: Scherzberg/Solka, in: Fluck/Theuer, Informationsfreiheitsrecht, § 3 IFG Rn. 135 sowie Fußnote 327).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - 8 A 467/11

    Erteilung von Auskünfte im Zusammenhang mit der Änderung eines Therapiehinweises

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 - 12 B 2.13
    § 6 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der BaFin erklärt die Sitzungen des Verwaltungsrates insgesamt und unabhängig vom Einzelfall für nicht öffentlich; damit unterliegen auch alle hierüber geführten Protokolle und Sitzungsniederschriften unabhängig von ihrem konkreten Inhalt der Vertraulichkeit (vgl. OVG Münster, Urteil vom 15. Januar 2014 - 8 A 467/11 - juris Rn. 133 ff. zu der gesetzlich angeordneten Nichtöffentlichkeit der Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschuss nach dem SGB V).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2017 - 12 B 5.16

    Zugang eines Journalisten zum Kabinettprotokoll der Bundesregierung

    Dass sich die angeordnete Vertraulichkeit auch auf die über die Kabinettsitzung angefertigte Niederschrift erstreckt (§ 22 Abs. 3 Satz 2, § 27 Abs. 1 Satz 1 GOBReg), liegt daher auf der Hand, wenn die Sitzungsniederschrift Angaben zum Verlauf und zum Inhalt der Beratungen enthält (vgl. zu Protokollen und Sitzungsniederschriften des Verwaltungsrats der BaFin: Urteil des Senats vom 28. Januar 2015 - OVG 12 B 2.13 - juris Rn. 32; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2016, a.a.O., Rn. 21).
  • VG Berlin, 25.02.2016 - 2 K 180.14

    Informationszugang zu einem Kabinettsprotokoll - Verlaufsprotokoll und

    Dabei kann offen bleiben, ob etwas anderes gilt, wenn die Geschäftsordnung auf eine gesetzliche Grundlage zurückzuführen ist, die ausdrücklich zur Schaffung einer Geheimhaltungs- bzw. Vertraulichkeitsregelung ermächtigt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. November 2008 - OVG 12 B 50.07 - Juris - zur Geschäftsordnung des Bundesrates; offen gelassen für eine Geschäftsordnung des Verwaltungsrats der BaFin: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Januar 2015 - OVG 12 B 2.13 - Juris Rn. 31).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2015 - 12 N 88.13

    Zulassungsbegehren; stattgebendes Urteil; Bundesstiftung; Aufarbeitung

    Vielmehr muss eine Satzungsregelung auf eine förmliche Ermächtigungsnorm zurückgeführt werden können, ggf. auch nur in einer allgemeinen und umfassenden Form, die aber im konkreten Regelungszusammenhang den Erlass von Normen zur Sicherung eines materiellen Geheimnisschutzes umfasst (vgl. für die in Gestalt einer Rechtsverordnung erlassene Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Urteil des Senats vom 28. Januar 2015 - 12 B 2.13 - juris Rn. 27 ff.).
  • VG Berlin, 21.03.2016 - 22 K 136.14

    Herausgabe der Tonbandaufnahme einer Beiratssitzung

    Ob eine untergesetzliche Rechtsvorschrift - hier in einer Geschäftsordnung - genügt, ist umstritten (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Januar 2015 - OVG 12 B 2.13 - juris Rn. 29 m.w.N.).
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