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   OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2022 - 6 B 6.21   

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https://dejure.org/2022,9557
OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2022 - 6 B 6.21 (https://dejure.org/2022,9557)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.03.2022 - 6 B 6.21 (https://dejure.org/2022,9557)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. März 2022 - 6 B 6.21 (https://dejure.org/2022,9557)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2017 - 6 B 1.16

    Nichtigkeit einer Gebührensatzung bei Verstoß gegen Staffelungsgebot

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2022 - 6 B 6.21
    Demgemäß hat der Senat entschieden, dass eine Beitragssatzung, die lediglich zwischen einem und mehreren Kindern unterscheidet, gegen § 17 Abs. 2 KitaG Bbg verstößt (Urteil des Senats vom 6. Oktober 2017 - OVG 6 B 1.16 - juris Rn. 17).

    Zwar steht dem Satzungsgeber an dieser Stelle keine vergleichbare Vergröberung und Typisierung wie bei der Ausfüllung des Einkommensbegriffs zu (vgl. dazu Urteil des Senats vom 6. Oktober 2017, a.a.O., Rn. 20).

    Soweit die Regelung des § 17 Abs. 2 KitaG nach ihrem Sinn und Zweck verlangt, grundsätzlich jedes einzelne Kind zu berücksichtigen, da die Staffelung nach der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder erkennbar die finanziellen Belastungen berücksichtigen will, die die Unterhaltspflicht für weitere Kinder mit sich bringt (vgl. Urteil des Senats vom 6. Oktober 2017, a.a.O., Rn. 17), werden § 5 Abs. 4 und 5 der Kita-Satzung dieser Vorgabe gerecht.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 6.17

    Normenkontrolle einer Kita-Gebührensatzung; Kalkulation der Elternbeiträge;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2022 - 6 B 6.21
    Das gilt für die Höhe der Reduzierung wie für die Frage, ob die Reduzierung mit der Zahl der Kinder linear fortgeschrieben wird oder sich verändert, also ansteigt oder abnimmt (Urteil des Senats vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 6.17 - juris Rn. 39).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2018 - 12 A 847/17

    Satzungen der Stadt Hagen über Elternbeiträge für Kinderbetreuung sind rechtmäßig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2022 - 6 B 6.21
    Indes ist diese Ungleichbehandlung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung geboten (vgl. OVG Münster, Urteil vom 5. September 2018 - 12 A 847/17 - juris Rn. 91 ff.).
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