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   OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2013 - 12 S 23.13   

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https://dejure.org/2013,41444
OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2013 - 12 S 23.13 (https://dejure.org/2013,41444)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.05.2013 - 12 S 23.13 (https://dejure.org/2013,41444)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 12 S 23.13 (https://dejure.org/2013,41444)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • zvr-online.com

    § 1 Abs. 1 IFG, § 3 Nr. 3 IFG, § 4 Abs. 1 Satz 1 IFG
    "Keine Freigabe von Informationen zum NPD-Verbotsverfahren"

  • lda.brandenburg.de PDF

    Begriffsbestimmung, Entwürfe oder Vorarbeiten, Prozessuales

  • fragdenstaat.de

    Begriffsbestimmung - Prozessuales - Entwürfe oder Vorarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Prozessuales, Entwürfe oder Vorarbeiten, Begriffsbestimmung

  • tagesspiegel.de (Pressebericht, 04.06.2013)

    Transparenz im Bundesinnenministerium: Friedrich darf Akten zu NPD-Verbot unter Verschluss halten

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.07.2011 - 7 B 14.11

    Informationszugang; Beratung; Vertraulichkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2013 - 12 S 23.13
    Hinsichtlich des Grades der Wahrscheinlichkeit der Gefährdung des Schutzgutes gilt der im Bereich der Eingriffsverwaltung entwickelte Grundsatz entsprechend, nach dem an die Wahrscheinlichkeit einer Schutzgutbeeinträchtigung umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer die eintretende Beeinträchtigung ist (vgl. zur möglichen Beeinträchtigung der Vertraulichkeit der Beratungen im Sinne des § 3 Nr. 3 Buchst. b IFG BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2011 - BVerwG 7 B 14/11 - Buchholz 400 IFG Nr. 5, Rn. 10 ff.).

    Nach der genannten Vorschrift besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden; dabei bezieht sich die allein in § 3 Nr. 3 Buchst. a IFG erwähnte "notwendige Vertraulichkeit" auch auf die behördlichen Beratungen (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2011, a.a.O, Rn. 5; Schoch, a.a.O., § 3 Rn. 113 sowie BT-Drucks. 15/4493 S. 10).

    Er kann jedoch im Unterscheid zu § 4 Abs. 1 Satz 1 IFG auch noch nach Abschluss des behördlichen Verfahrens dem Informationszugang entgegenstehen (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2011, a.a.O., Rn. 4 ff.).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2013 - 12 S 23.13
    Der Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung setzt zum einen voraus, dass ohne die Gewährung von Eilrechtsschutz schwere und unzumutbare Nachteile drohen, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können, und dass der Antragsteller zum anderen mit seinem Begehren im Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach Erfolg haben wird, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist (BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988, BVerfGE 79, 69, 75; BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2004, Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.11.2010 - 7 B 43.10

    Informationszugangsrecht; Insolvenzverwalter; Auskunftsanspruch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2013 - 12 S 23.13
    Eine analoge Anwendung der Regelung auf ein bevorstehendes Gerichtsverfahren scheidet grundsätzlich aus (BVerwG, Beschluss vom 9. November 2010 - BVerwG 7 B 43.10 - Buchholz 400 IFG Nr. 3 Rn. 12).
  • VG Bremen, 25.07.2014 - 4 K 1984/13

    Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt kein unbegrenztes Recht zur Einsichtnahme

    Umfasst sind insbesondere auch Vorarbeiten und Ausarbeitungen, aus denen die zu treffende Entscheidung entwickelt werden soll (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.05.2013 - OVG 12 S 23.13).

    Sie knüpft vielmehr funktional daran an, dass die Vorarbeiten der unmittelbaren Vorbereitung einer bevorstehenden behördlichen Entscheidung dienen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.05.2013 - OVG 12 S 23.13).

  • VG Berlin, 09.08.2021 - 2 K 281.19

    Zugang zu der Studie Kindeswohl und Umgangsrecht

    Sie knüpft vielmehr funktional daran an, dass die Vorarbeiten der unmittelbaren Vorbereitung einer konkret bevorstehenden behördlichen Entscheidung dienen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Mai 2013 - OVG 12 S 23.13 - juris Rn. 5).
  • VG Köln, 28.07.2022 - 13 K 4645/19
    Sie knüpft vielmehr funktional daran an, dass die Vorarbeiten der unmittelbaren Vorbereitung einer konkret bevorstehenden behördlichen Entscheidung dienen, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Mai 2013 - OVG 12 S 23.13 -, juris Rn. 5; VG Berlin, wie vor, Rn. 32.
  • VG Berlin, 10.05.2016 - 2 L 235.16

    Löschung einer Pressemitteilung eines Bezirksamtes zu einer Veranstaltung bezogen

    Die Festsetzung des Wertes des Verfahrensgegenstandes folgt aus §§ 52 Abs. 2, 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG, wobei die Kammer im Hinblick auf die von der Antragstellerin erstrebte Vorwegnahme der Hauptsache den vollen Auffangstreitwert angesetzt hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Mai 2013 - OVG 12 S 23.13 -).
  • VG Hamburg, 12.09.2013 - 17 E 3432/13

    Zum Anspruch auf Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit dem Volksentscheid

    12 S 23/13, juris, Rn. 2), da die Erteilung der begehrten Informationen sich später nicht.
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