Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2018 - 10 S 37.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19789
OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2018 - 10 S 37.18 (https://dejure.org/2018,19789)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2018 - 10 S 37.18 (https://dejure.org/2018,19789)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - 10 S 37.18 (https://dejure.org/2018,19789)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,19789) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 59 Abs 1 BauO BB 2016, § 80 Abs 1 S 2 BauO BB 2016
    Erlass einer unverhältnismäßigen Nutzungsuntersagung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 59 Abs 1 BauO BB, § 80 Abs 1 S 2 BauO BB, § 80 Abs 3 S 1 VwGO
    Beschwerde; Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; allgemeines Wohngebiet, Backstube im Kellergeschoss eines als Wohngebäude genehmigten Gebäudes, Anordnung der sofortigen Vollziehung; formelles Begründungserfordernis; formelle Illegalität der Nutzung; Ermessen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 10 S 34.15

    Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; Wohngebäude; Ferienwohnungsnutzung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2018 - 10 S 37.18
    Da die Nutzungsuntersagung in erster Linie die Funktion hat, den Bauherrn auf das Genehmigungsverfahren zu verweisen, muss grundsätzlich nicht geprüft werden, ob das Vorhaben auch gegen materielles Recht verstößt (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, juris Rn. 6; Urteil vom 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 -, juris Rn. 36 m.w.N.).

    Im Rahmen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung ist ein Vorhaben aber nur dann offensichtlich materiell rechtlich genehmigungsfähig, wenn die Übereinstimmung der Nutzung mit den Vorschriften des materiellen Baurechts sich derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12

    Nutzungsuntersagung; Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung; fehlende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2018 - 10 S 37.18
    Da die Nutzungsuntersagung in erster Linie die Funktion hat, den Bauherrn auf das Genehmigungsverfahren zu verweisen, muss grundsätzlich nicht geprüft werden, ob das Vorhaben auch gegen materielles Recht verstößt (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, juris Rn. 6; Urteil vom 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 -, juris Rn. 36 m.w.N.).

    Der Erlass einer Nutzungsuntersagung kann sich allerdings dann als ermessensfehlerhaft erweisen, wenn ein Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip vorliegt (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 -, juris Rn. 36).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2018 - 10 S 7.18

    Maßstab der gerichtlichen Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2018 - 10 S 37.18
    Sie muss daher an die tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts anknüpfen und aufzeigen, weshalb diese aus Sicht des Beschwerdeführers nicht tragfähig sind bzw. aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die Entscheidung unrichtig sein soll und geändert werden muss (u.a. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26. Februar 2018 - OVG 10 S 7.18 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 10 S 14.15

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Gebäude im Außenbereich; Landwirtschaft;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2018 - 10 S 37.18
    Für dieses kommt es nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der behördlichen Begründung an (stRsp. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Juli 2015 - OVG 10 S 14.15 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 23.01.1989 - 4 B 132.88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wirksamkeit einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2018 - 10 S 37.18
    Eine Nutzungsuntersagung soll auch die Einhaltung des formellen Baurechts gewährleisten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1989 - BVerwG 4 B 132.88 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 7.98

    Innenbereich, unbeplanter; Bebauungszusammenhang; Ortsteil; Gemeindegrenze;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2018 - 10 S 37.18
    Zum anderen stellt sich die Rechtsfrage, ob ein Handwerksbetrieb, der auch auf die Versorgung eines in einer Nachbargemeinde jenseits der Gemeindegrenze gelegenen Gebietes ausgerichtet ist, noch ein der "Versorgung des Gebiets" dienender Handwerksbetrieb im jeweiligen Gemeindegebiet im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO ist (vgl. den Bebauungszusammenhang über Gemeindegrenze hinaus verneinend: BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 4 C 7.98 -, juris).
  • VG Cottbus, 06.02.2019 - 3 L 701/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung

    Die auf S. 2 der Verfügung enthaltene Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung genügt den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO, wonach im Falle des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung schriftlich zu begründen ist (vgl. zu den Anforderungen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2018 - OVG 10 S 37.18 -, juris Rn. 6).

    Ob die Begründung in der Verfügung vom 22. Oktober 2018 inhaltlich zutrifft und ob sie die Anordnung zu rechtfertigen vermag, ist hingegen keine Frage des Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 VwGO (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2018 - OVG 10 S 37.18 -, juris Rn. 7).

    Im Rahmen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung ist ein Vorhaben aber nur dann offensichtlich materiell genehmigungsfähig, wenn die Übereinstimmung der Nutzung mit den Vorschriften des materiellen Baurechts sich derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - OVG 10 S 37.18 -, juris Rn. 11; vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, juris Rn. 10).

    Des Weiteren soll verhindert werden, dass die Kontrolle der Bauaufsicht unterlaufen wird und die Antragstellerin einen formell illegalen Nutzungsvorteil nimmt und sich damit so stellt, wie ein Bauherr stünde, der sich legal verhält und eine geänderte Nutzung nur nach Erteilung der erforderlichen Baugenehmigung aufnimmt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2018 - OVG 10 S 37.18 -, juris Rn. 15; vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 6. Juni 2016 - 3 L 163/16 und vom 5. Januar 2018 - 3 L 440/17).

  • VG Cottbus, 12.02.2019 - 3 L 680/18

    Abfallbeseitigung; Störerauswahl; Rechtsnachfolge in abstrakte

    Ob die Erwägungen des Antragsgegners die Anordnung der sofortigen Vollziehung tatsächlich rechtfertigen, ist keine Frage des formellen Begründungserfordernisses (st.Rspr., OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Juli 2015 - OVG 10 S 14.15 -, juris Rn. 5, vom 28. Juni 2018 - OVG 10 S 37.18 -, juris Rn. 6, und vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 67.17 -, juris Rn. 5; Puttler, in: Sodann/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 97 f.).

    Auf die Richtigkeit der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung kommt es nicht an (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - OVG 10 S 37.18 -, juris Rn. 6, und vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 67.17 -, juris Rn. 5).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2020 - 10 S 4.20

    (Keine) Anwendbarkeit des BauGB § 34 Abs 2 auf urbane Baugebiete

    Für dieses kommt es nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der behördlichen Begründung an (stRsp. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. Juni 2018 - OVG 10 S 37.18 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 L 140/20
    Auf die Richtigkeit der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung kommt es nicht an (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - 10 S 37.18 - juris Rn. 6, und vom 19. Juli 2018 - 10 S 67.17 - juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2021 - 10 S 3.21

    Anwendbarkeit der zivilprozessualen Monatsfrist des § 929 Abs 2 ZPO im

    Nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ist es erforderlich, dass die Beschwerde die Gründe darlegt, aus denen die Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist, und sich mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt (u.a. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. Juni 2018 - OVG 10 S 37.18 -, juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2019 - 10 S 57.19

    Nutzungsuntersagung; Genehmigungsfiktion; Verzichtserklärung

    Im Rahmen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung ist ein Vorhaben aber nur dann offensichtlich genehmigungsfähig, wenn die Übereinstimmung der Nutzung mit den Vorschriften des materiellen Baurechts sich derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (stRsp. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. Juni 2018 - OVG 10 S 37.18 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 05.04.2019 - 3 L 214/18

    Einstellung des Betriebes von Spielhallen

    Die darin enthaltene Begründung zur Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verpflichtung zur Einstellung des Betriebs genügt den Anforderungen von § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO, wonach in den Fällen des § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts schriftlich zu begründen ist (vgl. zu den Anforderungen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - OVG 10 S 37.18 -, juris Rn. 6, und vom 19. Juli 2018 - 10 S 67.17 -, juris Rn. 5).

    Soweit die Antragstellerin rügt, die Beseitigung eines Wettbewerbsvorteils stünde nicht im öffentlichen Interesse, ist dem entgegenzuhalten, dass es im vorliegenden Zusammenhang auf die Richtigkeit der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht ankommt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - OVG 10 S 37.18 -, juris Rn. 6, und vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 67.17 -, juris Rn. 5).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2021 - 4 S 20.21

    Betätigungsverbot für ehemaligen Bürgermeister

    Für das formelle Begründungserfordernis kommt es also nicht auf eine inhaltliche Richtigkeit der behördlichen Begründung an (stRsp OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2018 - OVG 10 S 37.18 - juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 67.17

    Anforderungen an eine Verwirkung des Rechts auf bauordnungsrechtliches

    Für dieses kommt es nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der behördlichen Begründung an (st.Rspr., Beschlüsse des Senats vom 17. Juli 2015 - OVG 10 S 14.15 -, juris Rn. 5, und vom 28. Juni 2018 - OVG 10 S 37.18 -, BA S. 4).
  • VG Cottbus, 09.10.2019 - 3 L 442/19

    Inanspruchnahme von Personen auf der Basis des § 23 S. 1 BbgAbfBodG

    Die in der Verfügung vom 24. Juni 2019 enthaltene Begründung zur Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Beseitigung und Entsorgung der auf dem näher bezeichneten Grundstück lagernden Abfälle und die Anordnung von Entsorgungsnachweisen genügt den Anforderungen von § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO, wonach in den Fällen des 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes schriftlich zu begründen ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Juli 2015 - OVG 10 S 14.15 - juris Rn. 5, vom 28. Juni 2018 - OVG 10 S 37.18 - juris Rn. 6, und vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 67.17 - juris Rn. 5; Puttler, in: Sodann/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 97 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2020 - 2 S 77.19

    Einschreiten bei formeller Baurechtswidrigkeit; Einschreiten nach längerem

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2020 - 2 S 17.20

    Baurecht: Nutzungsuntersagung bezüglich einer nicht vom Umfang der ursprünglich

  • VG Cottbus, 06.01.2021 - 3 L 523/20
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2018 - 10 S 8.18

    Bestimmtheit einer Nutzungsuntersagungsverfügung; Auswahl des Adressaten eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2019 - 10 S 14.19

    Öffentlich-rechtlicher Anspruch auf zukünftiges Unterlassen einer Äußerung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019 - 10 S 59.19

    Anspruch eines Dritten auf Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

  • VG Potsdam, 26.10.2023 - 3 L 470/23
  • VG Cottbus, 27.05.2019 - 3 L 79/19
  • VG Hannover, 07.08.2023 - 4 B 3754/23

    Bauordnungsrecht; Baurecht; Brandschutz; Formelle Illegalität; Kohlenmonoxid;

  • VG Cottbus, 17.04.2020 - 3 L 129/20
  • VG Cottbus, 03.03.2020 - 3 L 640/19
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2019 - 10 S 69.18

    Zuweisung nach § 4 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 PostPersRG

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2019 - 10 S 59.19

    Beschwerde; Nutzungsuntersagung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; besonderes

  • VG Cottbus, 16.12.2021 - 3 L 298/21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht