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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2022 - 1 S 21.22   

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https://dejure.org/2022,7379
OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2022 - 1 S 21.22 (https://dejure.org/2022,7379)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.03.2022 - 1 S 21.22 (https://dejure.org/2022,7379)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. März 2022 - 1 S 21.22 (https://dejure.org/2022,7379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Versagung einer Erlaubnis für die Vermittlung von Sportwetten in einer Wettvermittlungsstelle

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 9 Abs 9 AG GlüStV 2020, § 9 Abs 3 AG GlüStV 2021, § 80 Abs 5 VwGO
    Wettvermittlungsstelle; faktische Duldung; Erlaubnisversagung; Mindestabstand zu Spielhalle (nicht gewahrt); Eilrechtsschutz; Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung; kein Bestandsschutz; Zurückweisung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.12.1967 - IV C 124.65

    Entfallen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs bei dessen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2022 - 1 S 21.22
    ... Denn die aufschiebende Wirkung soll nur für eine Übergangszeit bis zu einer etwaigen Aufhebung des Verwaltungsakts im Rechtsbehelfsverfahren dessen - insofern vorzeitige - Vollziehung ausschließen" (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1992 - 7 C 24.92 - juris Rn. 21 unter Hinweis auf BVerfGE 51, 268 ; BVerfGE 80, 244 und BVerwGE 28, 305 ).
  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2022 - 1 S 21.22
    Die Ansicht, dass wegen der unionsrechtsrechtswidrigen Ausgestaltung des Konzessionsverfahrens bis Oktober 2020 keine Konzessionen an Sportwettveranstalter hätten erteilt werden können und der Europäische Gerichtshof (vgl. EuGH, Urteil vom 04.02.2016 - C-336/14 m.w.N.) für diesen Rechtszustand klargestellt habe, dass den Veranstaltern und Vermittlern unter solchen Bedingungen eine fehlende Erlaubnis nicht entgegengehalten werden könne, belegt den unmittelbaren Verlust einer rechtlich geschützten Position durch den Versagungsbescheid nicht.
  • BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92

    Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2022 - 1 S 21.22
    ... Denn die aufschiebende Wirkung soll nur für eine Übergangszeit bis zu einer etwaigen Aufhebung des Verwaltungsakts im Rechtsbehelfsverfahren dessen - insofern vorzeitige - Vollziehung ausschließen" (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1992 - 7 C 24.92 - juris Rn. 21 unter Hinweis auf BVerfGE 51, 268 ; BVerfGE 80, 244 und BVerwGE 28, 305 ).
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2022 - 1 S 21.22
    ... Denn die aufschiebende Wirkung soll nur für eine Übergangszeit bis zu einer etwaigen Aufhebung des Verwaltungsakts im Rechtsbehelfsverfahren dessen - insofern vorzeitige - Vollziehung ausschließen" (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1992 - 7 C 24.92 - juris Rn. 21 unter Hinweis auf BVerfGE 51, 268 ; BVerfGE 80, 244 und BVerwGE 28, 305 ).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2022 - 1 S 21.22
    ... Denn die aufschiebende Wirkung soll nur für eine Übergangszeit bis zu einer etwaigen Aufhebung des Verwaltungsakts im Rechtsbehelfsverfahren dessen - insofern vorzeitige - Vollziehung ausschließen" (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1992 - 7 C 24.92 - juris Rn. 21 unter Hinweis auf BVerfGE 51, 268 ; BVerfGE 80, 244 und BVerwGE 28, 305 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - 4 B 1864/21

    Abstandsgebot; Aktive; Duldung; Anhaltspunkte für eine Straftat;

    vgl. ähnlich auch OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 29.3.2022 - 1 S 21/22 -, juris, Rn. 13.
  • OVG Saarland, 12.12.2023 - 1 B 19/23

    Betrieb einer Wettvermittlungsstelle, die den gesetzlichen Mindestabstand zu

    Diesen - aus prozessrechtlicher Sicht überzeugenden [vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.3.2022 - 1 S 21/22 - juris Rn. 13 f.] - Ausführungen setzt die Beschwerde nichts entgegen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2022 - 3 M 89/22

    Zur aufschiebenden Wirkung einer isolierten Anfechtungsklage gegen die Ablehnung

    Hieraus kann die Antragstellerin weder materiell-rechtliche Begünstigungen schöpfen noch lässt sich ableiten, dass der angefochtene Versagungsbescheid Rechtspositionen der Antragstellerin entzieht/beschränkt, die den Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO analog eröffnen (vgl. zu einer ähnlich gelagerten Fallgestaltung unter Bezugnahme auf das Berliner Ausführungsgesetz zum GlüStV 2021: OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 29. März 2022 - OVG 1 S 21/22 - juris Rn. 13).
  • VG Würzburg, 10.01.2023 - W 5 E 22.1986

    Glücksspielrecht: Mindestabstand von einer Wettvermittlungsstelle zu Schulen -

    Auch eine Untersagung, deren sofortige Vollziehung verhindert werden soll, liegt nicht vor (OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 29.3.2022 - OVG 1 S 21/22 - ZfWG 2022, 299; abgerufen über juris).
  • VG Bremen, 10.11.2022 - 5 K 388/22

    Lotterierecht, Urteil vom 10.11.2022 - Abstandsgebot; Glücksspielrecht;

    Die Tatsache, dass ein Erlaubnisverfahren nicht existierte, hatte keinen legalen, sondern lediglich einen faktisch geduldeten Wettbetrieb zur Folge (vgl. OVG Brl- Bbg, Beschl. v. 29.03.2022 - OVG 1 S 21/22 -, juris Rn. 12).
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