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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2021 - 12 A 1.21   

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https://dejure.org/2021,47971
OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2021 - 12 A 1.21 (https://dejure.org/2021,47971)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.09.2021 - 12 A 1.21 (https://dejure.org/2021,47971)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. September 2021 - 12 A 1.21 (https://dejure.org/2021,47971)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 47 VwGO, § 79 WasG BB 2012, § 28a BJagdG, § 5 Abs 1 JagdGDV BB 2019, § 96 WasG BB 2012
    Normenkontrollantrag einer Gemeinde gegen die Unterstellung des Bisam unter das Jagdrecht

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 19 EUV 1143/2014, § 47 VwGO, § ... 903 BGB, § 79 WasG BB 2012, § 28a BJagdG, § 5 Abs 1 JagdGDV BB 2019, § 96 WasG BB 2012, § 113 WasG BB 2012, § 125 WasG BB 2012, § 126 WasG BB 2012, § 28a WasG BB 2012, § 5 Abs 2 JagdGDV BB 2019

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2021 - 12 A 1.21
    Hinreichend substantiierte Tatsachen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die Antragstellerin auf Grund der Unterstellung des Bisams unter das Jagdrecht in ihrem Grundeigentum verletzt sein könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. März 1998 - 4 CN 6.97 - NVwZ 1998, 732, juris Rn. 12), hat sie jedoch nicht dargelegt.
  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2021 - 12 A 1.21
    Die Selbstverwaltungsgarantie gewährleistet den Gemeinden die Wahrung des Wohls der Einwohner allein insoweit, als es um die Wahrnehmung der im Rahmen der Gesetze bestimmten eigenen Angelegenheiten geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1983 - 7 C 102.82 - NVwZ 1983, 610, juris Rn. 11; Grziwotz, DVBl. 1988, 768, 771).
  • OVG Sachsen, 16.08.2000 - 1 D 162/99

    Rechtmäßigkeit einer Verordnung zur Festsetzung eines Naturschutzgebietes ;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2021 - 12 A 1.21
    Eine Gemeinde kann die Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar nicht erlassenen, aber in ihrem Gebiet geltenden Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO als Behörde beantragen, wenn die angegriffene Norm im Gemeindegebiet gilt und von ihr bei der Wahrnehmung ihrer eigenen oder übertragenen Angelegenheiten zu beachten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 1989 - 4 NB 10.88 - BVerwGE 81, 307, 309 f., juris Rn. 14 f.; OVG Bautzen, Urteil vom 16. August 2000 - 1 D 162.99 - NVwZ 2002, 110, juris Rn. 46 f.).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2021 - 12 A 1.21
    Eine Gemeinde kann die Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar nicht erlassenen, aber in ihrem Gebiet geltenden Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO als Behörde beantragen, wenn die angegriffene Norm im Gemeindegebiet gilt und von ihr bei der Wahrnehmung ihrer eigenen oder übertragenen Angelegenheiten zu beachten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 1989 - 4 NB 10.88 - BVerwGE 81, 307, 309 f., juris Rn. 14 f.; OVG Bautzen, Urteil vom 16. August 2000 - 1 D 162.99 - NVwZ 2002, 110, juris Rn. 46 f.).
  • VG Schleswig, 08.07.2021 - 1 B 51/21

    Ordnungsverfügung zur Duldung der Jagd auf die sich invasiv ausbreitende Art des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2021 - 12 A 1.21
    Sofern ein Jagdausübungsberechtigter Managementmaßnahmen nicht nach § 28a Abs. 1 BJagdG selbst übernimmt oder nicht ordnungsgemäß ausführt und sein Einvernehmen mit der Durchführung von Maßnahmen unter Einsatz jagdlicher Mittel (§ 28a Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BJagdG) der zuständigen Behörde grundlos verweigert, kann ihm gegenüber eine Duldungsverfügung auf der Grundlage des § 28a Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BJagdG erlassen werden (vgl. Schuck u.a., a.a.O. § 28a Rn. 56; weitergehend VG Schleswig, Beschluss vom 8. Juli 2021 - 1 B 51/21 - juris Rn. 67 ff., 75 und Lau, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 3. Aufl., § 40a Rn. 6, die wegen des Vorrangs des Unionsrechts ein Einvernehmen in solchen Fällen für entbehrlich halten).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2021 - 12 A 1.21
    Die Antragstellerin ist Teil der öffentlichen Gewalt, auch soweit sie als Fiskus über Eigentum an Grundstücken verfügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388, juris Rn. 21).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2021 - 2 MB 6/21

    Einbehaltung der Dienstbezüge

    Diesen Anforderungen entspricht das amtsärztliche Gutachten vom 14. September 2020 in der ergänzten Fassung vom 6. Oktober 2020 (Bl. 12 bis 14, 17 BA A zu 12 A 1/21), sodass die auf dieser Grundlage getroffene Annahme des Antragsgegners, die Antragstellerin sei (inzwischen) aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig, danach berechtigt und nicht - wie die Beschwerde meint - offensichtlich rechtswidrig sein dürfte.
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