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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2018 - 70 S 2.18   

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https://dejure.org/2018,36203
OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2018 - 70 S 2.18 (https://dejure.org/2018,36203)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.10.2018 - 70 S 2.18 (https://dejure.org/2018,36203)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2018 - 70 S 2.18 (https://dejure.org/2018,36203)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 65 Abs 1 S 1 FlurbG, § 44 Abs 5 FlurbG, § 59 FlurbG
    Verteilung im Flurbereinigungsverfahren; Wertgleichheit der Abfindung; Übergangsprobleme in Vollzug des Besitzwechsels; Änderung der Struktur eines Betriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05

    Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2018 - 70 S 2.18
    Durch welche Gestaltung erreicht wird, dass die Landabfindung dem Gebot der Wertgleichheit gerecht wird, ist mithin der - außer durch das Willkürverbot - nicht weiter gebundenen Gestaltungsfreiheit der Flurbereinigungsbehörden überantwortet (BVerwG, Urteil vom 23. August 2006 - 10 C 4/05 -, juris Rz. 27 f.).

    Für eine nur mit Zustimmung des Verfahrensteilnehmers zulässige völlige Änderung der Struktur eines Betriebes im Sinne des § 44 Abs. 5 FlurbG - dies wäre bei einer erforderlichen Änderung der bisherigen Wirtschaftsart des Betriebes der Fall (Wingerter/Mayr, a.a.O., § 44 Rz. 80) oder bei Vorliegen "qualifizierter" Planwünsche, d.h. besonderer betrieblicher Entwicklungstendenzen, die bereits so konkretisiert und verfestigt sind, dass ihre Verwirklichung nicht bloß theoretisch möglich, sondern voraussehbar ist (BVerwG, Urteil vom 23. August 2006 - 10 C 4/05 -, juris Rz. 26 ff.) - lässt sich dem Vorbringen der Antragsteller zur Antragsbegründung nichts entnehmen.

  • BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde zu der Frage des Erfordernisses

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2018 - 70 S 2.18
    Insoweit ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung im Beschluss des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft vom 29. September 2010 eine selbstständig anfechtbare Teilentscheidung darstellt und das Unterlassen ihrer Anfechtung im Ergebnis zu einem gestuften Rechtsschutz führt, der eine Überprüfung dieser Teilentscheidung in einem späteren Rechtsschutzverfahren ausschließt (ständige, auch höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 9 B 26.17 -, juris Rz. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.11.2010 - 9 B 41.10

    Flurbereinigung; vorläufige Besitzeinweisung; Mängel der Abfindung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2018 - 70 S 2.18
    Abfindungsmängel können deshalb zur Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung ausnahmsweise nur dann führen, wenn zwischen Einlage und Abfindung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG offensichtlich ein grobes Missverhältnis besteht oder die vorläufige Besitzeinweisung zu einem unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des betroffenen Betriebs führt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: vgl. Beschluss vom 12. November 2010 - 9 B 41/10 -, juris Rz. 4 m.w.N.; Wingerter/Mayr, Flurbereinigungsgesetz, Kommentar, 9. Auflage, § 65 Rz. 20 f.).
  • BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 78.84

    Flurbereinigungsrecht - Vorläufige Besitzeinweisung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2018 - 70 S 2.18
    Vielmehr durfte der Antragsgegner bei dieser Sachlage davon ausgehen, dass es einer weiteren Grenzanzeige insoweit nicht bedürfe (zu den Anforderungen bei Kenntnis vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. August 1988 - 5 C 78/84 -, juris Rz. 23 am Ende).
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