Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2014 - 12 N 72.12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 12 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 47 S 1 WiPrO
Gebot der Leitung von Zweigniederlassungen von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durch Wirtschaftsprüfer - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 47 S 1 WiPrO, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Zweigniederlassung; Gebot der Leitung durch Wirtschaftsprüfer; alleinige Leitung durch vereidigten Buchprüfer unzulässig; Leitungserfordernis verfassungsgemäß; Berufswahl; Berufsausübung; Gleichheitssatz; Antrag auf Zulassung der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 419
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 1295/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzliche Auswahlverfahren für die …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2014 - 12 N 72.12
Dass es sich bei diesen Tätigkeiten um einen eigenständigen Beruf handelt, der sich wesensmäßig von der beruflichen Tätigkeit der Klägerin als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterscheidet, ist weder dargetan noch ersichtlich (vgl. zur Berufswahlfreiheit: BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 1295/07 - juris Rn. 28 ff.). - BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04
Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2014 - 12 N 72.12
Auf die Möglichkeit, die Erfüllung der Wirtschaftsprüfern obliegenden Berufspflichten im Wege der Standesaufsicht sicherzustellen, muss sich der Gesetzgeber nicht verweisen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 6 C 15.04 - BVerwGE 124, 110, zitiert nach juris Rn. 55). - BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 2269/07
Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch willkürfreies Unterlassen einer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2014 - 12 N 72.12
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist in der Regel jedoch erst dann verletzt, wenn ein Gericht von der Vorlagepflicht willkürlich absieht; das gilt auch für die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 1 BvR 2269/07 - juris Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 9.00
Ausnahme; ortsansässiger Leiter; vereidigter Buchprüfer; Zweigniederlassung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2014 - 12 N 72.12
Dass der Gesetzgeber in Satz 2 der Vorschrift eine Ausnahmeregelung lediglich für in eigener Praxis tätige Wirtschaftsprüfer, nicht aber für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zugelassen hat, stellt die zutreffende Auslegung des Verwaltungsgerichts daher nicht mit Erfolg in Frage (vgl. zur Geltung des § 47 Satz 1 WPO für Buchprüfungsgesellschaften: BVerwG, Urteil vom 22. August 2000 - 1 C 9.00 - juris Rn. 14).