Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2014 - 12 N 72.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1355
OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2014 - 12 N 72.12 (https://dejure.org/2014,1355)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.01.2014 - 12 N 72.12 (https://dejure.org/2014,1355)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 12 N 72.12 (https://dejure.org/2014,1355)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,1355) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 12 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 47 S 1 WiPrO
    Gebot der Leitung von Zweigniederlassungen von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durch Wirtschaftsprüfer

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 47 S 1 WiPrO, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Zweigniederlassung; Gebot der Leitung durch Wirtschaftsprüfer; alleinige Leitung durch vereidigten Buchprüfer unzulässig; Leitungserfordernis verfassungsgemäß; Berufswahl; Berufsausübung; Gleichheitssatz; Antrag auf Zulassung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 419
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 1295/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzliche Auswahlverfahren für die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2014 - 12 N 72.12
    Dass es sich bei diesen Tätigkeiten um einen eigenständigen Beruf handelt, der sich wesensmäßig von der beruflichen Tätigkeit der Klägerin als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterscheidet, ist weder dargetan noch ersichtlich (vgl. zur Berufswahlfreiheit: BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 1295/07 - juris Rn. 28 ff.).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2014 - 12 N 72.12
    Auf die Möglichkeit, die Erfüllung der Wirtschaftsprüfern obliegenden Berufspflichten im Wege der Standesaufsicht sicherzustellen, muss sich der Gesetzgeber nicht verweisen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 6 C 15.04 - BVerwGE 124, 110, zitiert nach juris Rn. 55).
  • BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 2269/07

    Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch willkürfreies Unterlassen einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2014 - 12 N 72.12
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist in der Regel jedoch erst dann verletzt, wenn ein Gericht von der Vorlagepflicht willkürlich absieht; das gilt auch für die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 1 BvR 2269/07 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 9.00

    Ausnahme; ortsansässiger Leiter; vereidigter Buchprüfer; Zweigniederlassung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2014 - 12 N 72.12
    Dass der Gesetzgeber in Satz 2 der Vorschrift eine Ausnahmeregelung lediglich für in eigener Praxis tätige Wirtschaftsprüfer, nicht aber für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zugelassen hat, stellt die zutreffende Auslegung des Verwaltungsgerichts daher nicht mit Erfolg in Frage (vgl. zur Geltung des § 47 Satz 1 WPO für Buchprüfungsgesellschaften: BVerwG, Urteil vom 22. August 2000 - 1 C 9.00 - juris Rn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht