Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2014 - 60 PV 20.12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Beteiligung des Personalrats bei Einstellung von "Ein-Euro-Jobber" in der Dienststelle
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 87 Nr 1 PersVG BE, § 90 Nr 10 PersVG BE, § 16 Abs 3 (Fassung 2007) SGB 2, § 16d Abs 1 S 1 SGB 2, § 16d Abs 7 SGB 2, § 12 ArbSchG, § 4 ArbStättV
Mitbestimmung; Mitwirkung; Einstellung; erwerbsfähige Leistungsberechtigte; Ein-Euro-Job; Mehraufwandsentschädigung; MAE-Kräfte; Maßnahmeträger; freier Träger; Weisungsbefugnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beteiligung des Personalrats bei Einstellung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zur Verrichtung von im öffentlichen Interesse liegenden, wettbewerbsneutralen, zusätzlichen Arbeiten ("Ein-Euro-Jobs") in der Dienststelle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beteiligung des Personalrats bei Einstellung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zur Verrichtung von im öffentlichen Interesse liegenden, wettbewerbsneutralen, zusätzlichen Arbeiten ("Ein-Euro-Jobs") in der Dienststelle
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Einstellung von "Ein-Euro-Jobbern" unterliegt auch bei Vermittlung durch freien Träger der Beteiligung des Personalrats
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Einstellung von "Ein-Euro-Jobbern" unterliegt auch bei Vermittlung durch freien Träger der Beteiligung des Personalrats
Verfahrensgang
- VG Berlin, 06.11.2012 - 61 K 10.12 PVL Berlin
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2014 - 60 PV 20.12
- BVerwG, 02.05.2014 - 6 PB 11.14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06
Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Beschäftigung erwerbsfähiger …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2014 - 60 PV 20.12
Der Dienststelle sei die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2007 - BVerwG 6 P 4.06 - durchaus bekannt, wonach erwerbsfähige Hilfebedürftige, die im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten in der Dienststelle zum Einsatz kämen, dort im Sinne des personalvertretungsrechtlichen Einstellungsbegriffs eingegliedert würden.Vielmehr beziehe sich das Berliner Gesetz nun auf § 16d SGB II. Der Berliner Gesetzgeber habe mit der Einführung des Mitwirkungstatbestands auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2007 - BVerwG 6 P 4.06 - reagiert, wonach der Einsatz erwerbsfähiger Hilfebedürftiger zur Verrichtung von im öffentlichen Interesse liegenden, zusätzlichen Arbeiten in der Dienststelle der Mitbestimmung des dortigen Personalrats bei Einstellungen unterliege.
Sie verrichten die vorgesehenen Arbeiten im Rahmen der Arbeitsorganisation der Dienststelle und unterliegen dabei im Rahmen einer sozialrechtlichen Rechtsbeziehung der Weisungsbefugnis des Dienststellenleiters (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2007 - BVerwG 6 P 4.06 und BVerwG 6 P 8.06 -, juris jeweils Rn. 15).
Entscheidend ist aus Sicht des Senats, ob die MAE-Kräfte die vorgesehenen Arbeiten im Rahmen der Arbeitsorganisation der Dienststelle verrichten und dabei im Rahmen einer sozialrechtlichen Rechtsbeziehung der Weisungsbefugnis des Dienststellenleiters unterliegen (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2007, a.a.O. Rn. 15).
Denn dies ist auch sonst typisch für Dreiecks-(bzw. Vierecks-)Beziehungen, in denen ein Arbeitsverhältnis zum Träger der Dienststelle nicht begründet wird und die Befugnis zu Sanktionen für den Fall der Schlechterfüllung der Arbeitspflicht einem Dritten obliegt (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2007, a.a.O., Rn. 21).
Die Dienststelle trifft auch in dieser Fallkonstellation eine eigene Entscheidung bezüglich der Frage, ob die betreffenden Arbeiten "zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind" im Sinne von § 16d Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bis 4 SGB II. Die Dienststelle muss, wenn sie sich gegenüber dem Maßnahmeträger zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten bereit erklärt und sich MAE-Kräfte vermitteln lässt, anhand der bei ihr gegebenen personellen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse beurteilen, welche Einsatzbereiche die gesetzlichen Erfordernisse erfüllen (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2007, a.a.O., Rn. 24 und 30).
Bei Nichtbeachtung ist mit erheblicher Auswirkung auf die Arbeitsbedingungen der regulären Beschäftigten zu rechnen, die von der Entziehung von Arbeitsfeldern, erzwungener Untätigkeit, Zuweisung neuer Tätigkeitsbereiche bis zur Umsetzung innerhalb der Dienststelle reichen können (vgl. hierzu Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2007, a.a.O., Rn. 31 ff., 36 ff.).
- BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 14/01
Mitbestimmung bei Einstellung - Aufhebung der Beschäftigung von Mitarbeitern …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2014 - 60 PV 20.12
Die Anwendung der Abgrenzungskriterien aus der Rechtsprechung zur Mitbestimmung bei der Übertragung von Arbeitsaufgaben der Dienststelle auf Fremdunternehmen im Rahmen eines Werkvertrages (…vgl. etwa Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2003 - BVerwG 6 P 8.02 -, juris Rn. 10 ff. und Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 -, juris Rn. 26) vermag der Beschwerde ebenfalls nicht zum Erfolg zu verhelfen. - BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02
Eingliederung; Einstellung; Fremdunternehmen; Krankentransport.
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2014 - 60 PV 20.12
Die Anwendung der Abgrenzungskriterien aus der Rechtsprechung zur Mitbestimmung bei der Übertragung von Arbeitsaufgaben der Dienststelle auf Fremdunternehmen im Rahmen eines Werkvertrages (vgl. etwa Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2003 - BVerwG 6 P 8.02 -, juris Rn. 10 ff. …und Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 -, juris Rn. 26) vermag der Beschwerde ebenfalls nicht zum Erfolg zu verhelfen.
- BVerwG, 02.05.2014 - 6 PB 11.14
Einstellung; Eingliederung; Einsatz von MAE-Kräften (1 EUR Jobs); privater …
PVL OVG Berlin-Brandenburg - 30.01.2014 - AZ: OVG 60 PV 20.12.