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   OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - 12 B 19.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - 12 B 19.07 (https://dejure.org/2009,6110)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.04.2009 - 12 B 19.07 (https://dejure.org/2009,6110)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. April 2009 - 12 B 19.07 (https://dejure.org/2009,6110)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Bescheidung über die Wiederkehr eines aufgrund strafrechtlicher Verurteilung ausgewiesenen türkischen Staatsangehörigen in das Bundesgebiet; Anwendbarkeit der Unionsbürgerrichtlinie auf ausgewiesene assoziationsberechtigte türkische ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 37 Abs. 1, AufenthG § 37 Abs. 2
    Wiederkehr, Wiederkehroption, Recht auf Wiederkehr, besondere Härte, Härtefall, Aufenthaltsverfestigung, Integration, Sicherung des Lebensunterhalts, Krankenversicherung

  • Judicialis

    AuslG § 8 Abs. 2; ; AuslG § 16; ; AuslG § 16 Abs. 1; ; AuslG § 16 Abs. 2; ; AufenthG § ... 4 Abs. 1; ; AufenthG § 6 Abs. 4; ; AufenthG § 27 Abs. 1 a; ; AufenthG § 28 Abs. 1 Nr. 1; ; AufenthG § 37; ; AufenthG § 37 Abs. 1; ; AufenthG § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AufenthG § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; AufenthG § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; AufenthG § 37 Abs. 2; ; AufenthG § 37 Abs. 2 Satz 1; ; AufenthG § 37 Abs. 3 Nr. 1; ; AufenthG § 68 Abs. 1; ; AufenthG § 68 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 113 Abs. 5 Satz 1; ; VwGO § 121; ; LVwVfG § 48; ; LVwVfG § 49; ; LVwVfG § 51; ; FreizügG/EU § 6 Abs. 5 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Bescheidung über die Wiederkehr eines aufgrund strafrechtlicher Verurteilung ausgewiesenen türkischen Staatsangehörigen in das Bundesgebiet; Anwendbarkeit der Unionsbürgerrichtlinie auf ausgewiesene assoziationsberechtigte türkische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - 12 B 19.07
    Das Regierungspräsidium Stuttgart wies den Kläger, den es als Berechtigten im Sinne von Art. 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB 1/80 - ansah, mit Bescheid vom 9. Oktober 1998 und Widerspruchsbescheid vom 18. März 1999 aus dem Bundesgebiet aus.

    Sie widerspreche zudem Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80.

    Dies gilt angesichts der von dem Kläger verübten erheblichen Straftaten - er war unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung und einer in der Strafhaft begangenen gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung zu einer Einheitsjugendstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt worden - vor allem auch in Bezug auf Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80, wonach die Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen, der strafrechtlich verurteilt wurde, möglich ist, wenn dessen persönliches Verhalten eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaften berührt (vgl. dazu z.B. EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2007, InfAuslR 2007, 425).

  • EuGH, 04.10.2007 - C-349/06

    Polat - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 7

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - 12 B 19.07
    Die Unionsbürgerrichtlinie ist auf eine unter der Geltung der Richtlinie 64/221/EWG verfügte und mit der Klage angegriffene Ausweisung nicht anwendbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2008, NVwZ 2009, 326, unter Berufung auf EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2007, InfAuslR 2007, 425 - Polat; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2009, AuAS 2009, 110).

    Dies gilt angesichts der von dem Kläger verübten erheblichen Straftaten - er war unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung und einer in der Strafhaft begangenen gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung zu einer Einheitsjugendstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt worden - vor allem auch in Bezug auf Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80, wonach die Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen, der strafrechtlich verurteilt wurde, möglich ist, wenn dessen persönliches Verhalten eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaften berührt (vgl. dazu z.B. EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2007, InfAuslR 2007, 425).

  • BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - 12 B 19.07
    Die Unionsbürgerrichtlinie ist auf eine unter der Geltung der Richtlinie 64/221/EWG verfügte und mit der Klage angegriffene Ausweisung nicht anwendbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2008, NVwZ 2009, 326, unter Berufung auf EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2007, InfAuslR 2007, 425 - Polat; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2009, AuAS 2009, 110).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht ist der Auffassung, dass die Frage nach der Anwendbarkeit von Art. 28 der Unionsbürgerrichtlinie auf türkische Staatsangehörige nur durch den EuGH beantwortet werden kann (Urteil vom 13. Januar 2009, AuAS 2009, 110).

  • BVerwG, 20.03.2008 - 1 C 33.07

    Ausweisung; Ausweisungsermessen; Ausweisungswirkungen; Ermessen; Rücknahme;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - 12 B 19.07
    Es gibt keinen Grund für die Annahme, dass sich das Ermessen bei der Entscheidung über die Rücknahme einer Ausweisung durch die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes bzw. sonstiger gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften nach Sinn und Zweck als positiv intendiert erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2008, NVwZ 2008, 1024; Urteil vom 23. Oktober 2007, NVwZ 2008, 326).

    Ein derartiger Verstoß war im hier maßgeblichen Jahr 1999 nicht evident, weil der Europäische Gerichtshof zu der Reichweite von Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG erst mehrere Jahre später mit Urteil vom 29. April 2004 (NVwZ 2004, 1099 - Orfanopoulos und Oliveri) entschieden hat (ebenso BVerwG, Urteil vom 20. März 2008, NVwZ 2008, 1024, 1025).

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - 12 B 19.07
    Es gibt keinen Grund für die Annahme, dass sich das Ermessen bei der Entscheidung über die Rücknahme einer Ausweisung durch die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes bzw. sonstiger gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften nach Sinn und Zweck als positiv intendiert erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2008, NVwZ 2008, 1024; Urteil vom 23. Oktober 2007, NVwZ 2008, 326).

    Es bestehen ferner keine Anhaltspunkte dafür, dass das der zuständigen Behörde zustehende Rücknahmeermessen auf Null reduziert gewesen wäre, weil die offensichtliche Rechtswidrigkeit der Ausweisungsvefügung, bezogen auf den Zeitpunkt ihres Erlasses, die Annahme gerechtfertigt hätte, ihre Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2007, NVwZ 2008, 326, 329).

  • BVerwG, 06.10.2005 - 1 C 5.04

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - 12 B 19.07
    Die Anforderungen der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach bei ARB-Berechtigten generalpräventive Gründe weder tragend noch mittragend sein dürfen (BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2005, NVwZ 2006, 475, 476 = BVerwGE 124, 243 ff.), galten in diesem Ausmaß 1999 noch nicht.
  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - 12 B 19.07
    Das Bundesverfassungsgericht ist diesem Ansatz, wonach nunmehr aufenthaltsbeendende Maßnahmen als an Art. 2 Abs. 1 GG zu messender Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens einer umfassenden Verhältnismäßigkeitsprüfung zu unterziehen sind, erst in jüngerer Zeit gefolgt (vgl. BVerfG, Kammer, Beschlüsse vom 10. Mai 2007, InfAuslR 2007, 275, und vom 10. August 2007, NVwZ 2007, 1300).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - 12 B 19.07
    Die Ausweisungsverfügung verstößt schließlich nicht offensichtlich gegen die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige nur noch im Ermessenswege ausgewiesen werden können und es für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung ankommt (BVerwG, Urteile vom 3. August 2004, BVerwGE 121, 315 ff. = NVwZ 2005, 224, und vom 15. März 2005, NVwZ 2005, 1074).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - 12 B 19.07
    Gemessen daran müssen beide Eheleute wirklich beabsichtigen, eine nach Art. 6 GG schutzwürdige Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet herzustellen (BVerwG, Urteil vom 23. März 1982, BVerwGE 65, 174, 180; Beschluss vom 12. Juni 1992, InfAuslR 1992, 305).
  • VGH Hessen, 02.05.2005 - 12 TG 1205/05

    Ausweisung, Türken, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - 12 B 19.07
    Selbst wenn man die Unionsbürgerrichtlinie grundsätzlich auch auf vor ihrer Umsetzungsbedürftigkeit erlassene Ausweisungen anwenden wollte (vgl. auch Hessischer VGH, Beschluss vom 2. Mai 2005, InfAuslR 2005, 295), müsste die in der Rechtsprechung umstrittene Frage geklärt werden, ob der in § 6 Abs. 5 Satz 3 FreizügG/EU umgesetzte Art. 28 Abs. 3 Buchstabe a) auf ausgewiesene ARB-Berechtigte anwendbar ist.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

  • BVerwG, 03.12.2008 - 1 C 35.07

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ermessensausweisung;

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 2.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 13 S 1917/07

    Vorabentscheidungsersuchen zur Anwendbarkeit der EGRL 38/2004 Art 28 Abs 3 lit a

  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

  • EGMR, 22.03.2007 - 1638/03

    MASLOV v. AUSTRIA

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 2 B 11.08

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Beweislast für den Willen zur

  • EGMR, 28.06.2007 - 31753/02

    D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische

  • BVerfG, 15.06.1993 - 2 BvR 900/93

    Verletzung von Art. 6 Abs. 1 GG im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen

  • BVerwG, 19.03.2002 - 1 C 19.01

    Aufenthaltserlaubnis (Recht auf Wiederkehr); gesicherter Lebensunterhalt;

  • BVerwG, 30.05.1994 - 1 B 207.93

    Ausländer - Besondere Härte - Wiederkehren - Gesamtbetrachtung bei Feststellung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2009 - 11 S 2472/08

    Verlust eines unbefristeten Aufenthaltsrechts durch nicht lediglich formell

    Als möglich und zumutbar wird dabei die Durchführung eines auf Wiederaufgreifen des Verfahrens und/oder Rücknahme gerichteten behördlichen und gerichtlichen Verfahrens angesehen (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30.04.2009 - 12 B 19.07 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - 1 B 16.14

    Türkei; Visum; Nachzug zu in Deutschland lebenden Geschwistern; außergewöhnliche

    Ferner ist, wofür die weitere zeitliche Eingrenzung in Nr. 3 ("nach Vollendung des 15. und vor Vollendung des 21. Lebensjahres") spricht, im Grundsatz davon auszugehen, dass § 37 Abs. 1 Satz 1 AufenthG den Typus des jugendlichen oder heranwachsenden Wiederkehrers im Blick hat, d.h. einen Rückkehrer in einem Alter, in dem seine Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. August 1993 - 1 S 1044/93 -, juris Rz. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. April 2009 - 12 B 19.07 -, juris Rz. 35; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. November 2006 - 2 M 296/06 -, juris Rz. 7; Dienelt in: Renner, Ausländerrecht, Kommentar, 9. Auflage, § 37 Rz. 12; Marx in: GK,-AufenthG, Band II, § 37 AufenthG Rz. 24; HTK-AuslR/§ 37 AufenthG/Allgemein 01/2013 Nr. 1 und zu Abs. 1 02/2012 Nr. 1).

    In die Würdigung der Gesamtumstände ist zudem einzustellen, dass sein langjähriger Auslandsaufenthalt nicht Folge einer schicksalhaften Situation, sondern seiner vorangegangenen Straffälligkeit war (vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. April 2009, a.a.O., Rz. 35).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - 11 B 16.14

    Erteilung eines Visums; Nachzug zu in Deutschland lebenden Geschwistern;

    Ferner ist, wofür die weitere zeitliche Eingrenzung in Nr. 3 ("nach Vollendung des 15. und vor Vollendung des 21. Lebensjahres") spricht, im Grundsatz davon auszugehen, dass § 37 Abs. 1 Satz 1 AufenthG den Typus des jugendlichen oder heranwachsenden Wiederkehrers im Blick hat, d.h. einen Rückkehrer in einem Alter, in dem seine Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. August 1993 - 1 S 1044/93 -, juris Rz. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. April 2009 - 12 B 19.07 -, juris Rz. 35; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. November 2006 - 2 M 296/06 -, juris Rz. 7; Dienelt in: Renner, Ausländerrecht, Kommentar, 9. Auflage, § 37 Rz. 12; Marx in: GK,-AufenthG, Band II, § 37 AufenthG Rz. 24; HTK-AuslR/§ 37 AufenthG/Allgemein 01/2013 Nr. 1 und zu Abs. 1 02/2012 Nr. 1).

    In die Würdigung der Gesamtumstände ist zudem einzustellen, dass sein langjähriger Auslandsaufenthalt nicht Folge einer schicksalhaften Situation, sondern seiner vorangegangenen Straffälligkeit war (vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. April 2009, a.a.O., Rz. 35).

  • VG Berlin, 15.09.2011 - 34 K 382.10

    Erteilung eines Visums zur Wiedereinreise

    Von entscheidender Bedeutung ist darüber hinaus, dass der Kläger dem Typus desjenigen, dem nach § 37 Abs. 1 AufenthG die Rückkehr ins Bundesgebiet ermöglicht werden soll, auch und insbesondere deswegen nicht entspricht, weil er das Bundesgebiet nicht aufgrund freier Entscheidung und unter Aufgabe eines im Zeitpunkt der Ausreise bestehenden gesicherten Aufenthaltsrechts, sondern unter dem Druck einer vollziehbaren Abschiebungsandrohung bzw. deswegen verlassen hat, um einer ansonsten drohenden Abschiebung zuvorzukommen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. April 2009 - 12 B 19.07 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 11. August 2008 - 3 V 38.07 -, juris).
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