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   OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2020 - 60 PV 3.19   

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OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2020 - 60 PV 3.19 (https://dejure.org/2020,20701)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.06.2020 - 60 PV 3.19 (https://dejure.org/2020,20701)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juni 2020 - 60 PV 3.19 (https://dejure.org/2020,20701)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 13 Abs 2 BPersVG, § 12 Abs 2 PersVG BE 2004, § 44d Abs 4 SGB 2, § 44g SGB 2, § 44h SGB 2
    Zur Feststellung der Anzahl der Regeldienstkräfte in der gemeinsame Einrichtung Jobcenter

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 13 Abs 2 BPersVG, § 12 Abs 2 PersVG BE, § 44d Abs 4 SGB 2, § 44g SGB 2, § 44h SGB 2, § 43 Abs 1 PersVG BE, § 43 Abs 2 PersVG BE, § 14 PersVG BE, § 3 PersVG BE
    Freistellung; Freistellungsstaffel; Anzahl der Dienstkräfte in der Dienststelle; gemeinsame Einrichtung Jobcenter; zugewiesene Dienstkräfte; Berücksichtigung bei der Stammdienststelle; Abordnung; Wahlberechtigung; struktureller Mehraufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 9.14

    Freistellung; Dienstkräfte; Regelzahl; studentische Hilfskräfte; Arbeitnehmer;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2020 - 60 PV 3.19
    b) Für das Landespersonalvertretungsrecht ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats anerkannt, dass parallel zum Bundesrecht neben der an die Stelle der Beschäftigteneigenschaft tretenden Dienstkrafteigenschaft ein Dienststellenbezug erforderlich ist, der sich ebenfalls danach richtet, in welche Dienststelle die Dienstkraft eingegliedert ist (vgl. etwa für die Wahlberechtigung Beschluss vom 25. Januar 2018 - OVG 60 PV 5.17 -, juris Rn. 27; für die Bestimmung der Anzahl der Regelbeschäftigten nach § 43 Abs. 1 PersVG Berlin Beschluss vom 28. Januar 2016 - OVG 60 PV 9.14 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 11.10.2013 - 6 PB 27.13

    Agentur für Arbeit; Geschäftsführung als Dienststellenleiterin; Vertretung durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2020 - 60 PV 3.19
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass der Personalrat zur Beteiligung in Angelegenheiten von Personen berufen sein kann, die ihre Dienststellenzugehörigkeit verloren haben (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - 6 PB 27/13 -, juris Rn. 16 m.w. Nachw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - 20 B 1079/12

    Dienststellenzugehörigkeit als Voraussetzung für den Begriff der in der Regel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2020 - 60 PV 3.19
    a) In der Rechtsprechung ist, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, geklärt, dass die der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter zugewiesenen Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit spätestens nach Maßgabe der Fristenregelung in § 13 Abs. 2 BPersVG das Wahlrecht zu einer Personalvertretung der Bundesagentur verlieren (BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2013 - 6 PB 17.12 -, juris Rn. 2) sowie ihr Recht auf Teilnahme an der Personalversammlung ihrer bisherigen Dienststelle (BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 6 PB 4.12 -, juris Rn. 5), ferner bei der Feststellung der Anzahl der Freistellungen (OVG Münster, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 20 BC 79.12 PVB -, PersV 2013, S. 137; ebenso Beschluss vom 13. Juni 2013, - 20 A 2811.12 PVB -, juris; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 18. September 2013 - 6 PB 25/13 -, juris) und der Größe des Personalrats nicht zu berücksichtigen sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2013 - OVG 62 PV 20.12 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2019 - 20 A 1787/17
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2020 - 60 PV 3.19
    Die Feststellung der Anzahl der Regeldienstkräfte erfordert eine prognostische Ermittlung, ausgehend von der tatsächlichen Anzahl der zu berücksichtigenden Dienstkräfte im Zeitpunkt der Entscheidung des Personalrats über die Freistellung und der ergänzenden Betrachtung, ob sich Anhaltspunkte dafür gewinnen lassen, dass sich in der Amtsperiode Abweichungen ergeben werden (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 20 A 1787/17.PVL -, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 18.01.2013 - 6 PB 17.12

    Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit; Zuweisung von Tätigkeiten beim

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2020 - 60 PV 3.19
    a) In der Rechtsprechung ist, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, geklärt, dass die der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter zugewiesenen Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit spätestens nach Maßgabe der Fristenregelung in § 13 Abs. 2 BPersVG das Wahlrecht zu einer Personalvertretung der Bundesagentur verlieren (BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2013 - 6 PB 17.12 -, juris Rn. 2) sowie ihr Recht auf Teilnahme an der Personalversammlung ihrer bisherigen Dienststelle (BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 6 PB 4.12 -, juris Rn. 5), ferner bei der Feststellung der Anzahl der Freistellungen (OVG Münster, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 20 BC 79.12 PVB -, PersV 2013, S. 137; ebenso Beschluss vom 13. Juni 2013, - 20 A 2811.12 PVB -, juris; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 18. September 2013 - 6 PB 25/13 -, juris) und der Größe des Personalrats nicht zu berücksichtigen sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2013 - OVG 62 PV 20.12 -, juris).
  • BVerwG, 27.03.2018 - 5 P 2.17

    Analogie; Analogieschluss; Anknüpfungspunkt für Analogie; Anpassungsbedarf;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2020 - 60 PV 3.19
    Verwendet der Gesetzgeber im Personalvertretungsrecht Begriffe aus dem Dienstrecht, ist zudem grundsätzlich davon auszugehen, dass er sich auf den dienstrechtlichen Begriffsinhalt bezieht (BVerwG, Beschluss vom 27. März 2018 - 5 P 2.17 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 18.09.2013 - 6 PB 25.13

    Freistellungsstaffel; Jobcenter; Dienststellenbegriff

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2020 - 60 PV 3.19
    a) In der Rechtsprechung ist, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, geklärt, dass die der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter zugewiesenen Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit spätestens nach Maßgabe der Fristenregelung in § 13 Abs. 2 BPersVG das Wahlrecht zu einer Personalvertretung der Bundesagentur verlieren (BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2013 - 6 PB 17.12 -, juris Rn. 2) sowie ihr Recht auf Teilnahme an der Personalversammlung ihrer bisherigen Dienststelle (BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 6 PB 4.12 -, juris Rn. 5), ferner bei der Feststellung der Anzahl der Freistellungen (OVG Münster, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 20 BC 79.12 PVB -, PersV 2013, S. 137; ebenso Beschluss vom 13. Juni 2013, - 20 A 2811.12 PVB -, juris; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 18. September 2013 - 6 PB 25/13 -, juris) und der Größe des Personalrats nicht zu berücksichtigen sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2013 - OVG 62 PV 20.12 -, juris).
  • BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89

    Probebeamten Wahlberechtigung - Wahlanfechtung - Antragsauslegung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2020 - 60 PV 3.19
    Zurückhaltung gegenüber einer weiten Auslegung ist namentlich deshalb angebracht, weil die Vorschrift nicht dem sonst für die allgemeine Bestimmung der Dienststellenzugehörigkeit maßgeblichen Prinzip der tatsächlichen Eingliederung folgt, sie vielmehr mit der Zuordnung zu den Wahlberechtigten der Stammbehörde die (bestehenbleibenden) Rechtsbeziehungen zu dieser Behörde ausschlaggebend sein lässt (BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 1991 - 6 P 8/89 -, juris Rn. 37).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 62 PV 20.12

    Bundesagentur für Arbeit; Agentur für Arbeit; Personalrat; Personalratswahl;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2020 - 60 PV 3.19
    a) In der Rechtsprechung ist, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, geklärt, dass die der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter zugewiesenen Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit spätestens nach Maßgabe der Fristenregelung in § 13 Abs. 2 BPersVG das Wahlrecht zu einer Personalvertretung der Bundesagentur verlieren (BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2013 - 6 PB 17.12 -, juris Rn. 2) sowie ihr Recht auf Teilnahme an der Personalversammlung ihrer bisherigen Dienststelle (BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 6 PB 4.12 -, juris Rn. 5), ferner bei der Feststellung der Anzahl der Freistellungen (OVG Münster, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 20 BC 79.12 PVB -, PersV 2013, S. 137; ebenso Beschluss vom 13. Juni 2013, - 20 A 2811.12 PVB -, juris; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 18. September 2013 - 6 PB 25/13 -, juris) und der Größe des Personalrats nicht zu berücksichtigen sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2013 - OVG 62 PV 20.12 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - 60 PV 5.17

    Gesamtpersonalrat; Wahl; Wahlanfechtung; Dienstkraft; Arbeitnehmer; Charité;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2020 - 60 PV 3.19
    b) Für das Landespersonalvertretungsrecht ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats anerkannt, dass parallel zum Bundesrecht neben der an die Stelle der Beschäftigteneigenschaft tretenden Dienstkrafteigenschaft ein Dienststellenbezug erforderlich ist, der sich ebenfalls danach richtet, in welche Dienststelle die Dienstkraft eingegliedert ist (vgl. etwa für die Wahlberechtigung Beschluss vom 25. Januar 2018 - OVG 60 PV 5.17 -, juris Rn. 27; für die Bestimmung der Anzahl der Regelbeschäftigten nach § 43 Abs. 1 PersVG Berlin Beschluss vom 28. Januar 2016 - OVG 60 PV 9.14 -, juris Rn. 21).
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