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   OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - 5 M 36.17, 5 S 46.17   

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https://dejure.org/2017,31886
OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - 5 M 36.17, 5 S 46.17 (https://dejure.org/2017,31886)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.08.2017 - 5 M 36.17, 5 S 46.17 (https://dejure.org/2017,31886)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. August 2017 - 5 M 36.17, 5 S 46.17 (https://dejure.org/2017,31886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 11 Abs 1 S 1 Ziff 3 TierSchG, § 11 Abs 5 S 6 TierSchG, § 18 Abs 1 Nr 20a TierSchG
    Haltereigenschaft eines Tierheimbetreibers

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 166 VwGO, § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 115 ZPO, § 11 Abs 1 S 1 Ziff 3 TierSchG, § 11 Abs 5 S 6 TierSchG, § 18 Abs 1 Nr 20a TierSchG
    Tierheim; sofort vollziehbare Einstellungsverfügung mit Zwangsgeldandrohung; Haltereigenschaft; mehrere potentielle Halter; Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Tierhaltungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.12.2016 - 3 B 34.16

    Tierschutzrecht; Haltungsverbot; Betreuungsverbot; wiederholter Verstoß;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - 5 M 36.17
    Zur Abgrenzung im Einzelfall ist eine Gesamtbetrachtung der konkreten Verhältnisse erforderlich, bei der die Reichweite, Dauerhaftigkeit und - bei mehreren potentiellen Haltern - die Aufteilung der Bestimmungsmacht und Verantwortung zu beurteilen ist, wobei insbesondere auch die die Nutzung des Tieres sowie die Kosten- und Risikotragung bedeutsam sein können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - BVerwG 3 B 34.16 -, juris Rn. 14, zum Halter i.S.v. §§ 2 und 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG, sowie Beschlüsse des Senats vom 6. Juni 2013 - OVG 5 S 10.13 -, juris Rn. 5, sowie vom 17. Juni 2013 - OVG 5 S 27.12 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2013 - 5 S 27.12

    Pferdehaltungs- und -betreuungsverbot; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - 5 M 36.17
    Zur Abgrenzung im Einzelfall ist eine Gesamtbetrachtung der konkreten Verhältnisse erforderlich, bei der die Reichweite, Dauerhaftigkeit und - bei mehreren potentiellen Haltern - die Aufteilung der Bestimmungsmacht und Verantwortung zu beurteilen ist, wobei insbesondere auch die die Nutzung des Tieres sowie die Kosten- und Risikotragung bedeutsam sein können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - BVerwG 3 B 34.16 -, juris Rn. 14, zum Halter i.S.v. §§ 2 und 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG, sowie Beschlüsse des Senats vom 6. Juni 2013 - OVG 5 S 10.13 -, juris Rn. 5, sowie vom 17. Juni 2013 - OVG 5 S 27.12 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2013 - 5 S 10.13

    Fortnahme und anderweitige Unterbringung von Pferden; Veräußerung im Rahmen einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - 5 M 36.17
    Zur Abgrenzung im Einzelfall ist eine Gesamtbetrachtung der konkreten Verhältnisse erforderlich, bei der die Reichweite, Dauerhaftigkeit und - bei mehreren potentiellen Haltern - die Aufteilung der Bestimmungsmacht und Verantwortung zu beurteilen ist, wobei insbesondere auch die die Nutzung des Tieres sowie die Kosten- und Risikotragung bedeutsam sein können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - BVerwG 3 B 34.16 -, juris Rn. 14, zum Halter i.S.v. §§ 2 und 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG, sowie Beschlüsse des Senats vom 6. Juni 2013 - OVG 5 S 10.13 -, juris Rn. 5, sowie vom 17. Juni 2013 - OVG 5 S 27.12 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - 5 M 36.17
    Die begehrte Prozesskostenhilfe darf indessen versagt werden, wenn ein Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 -, juris Rn. 26).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - 5 M 36.17
    Aus dem Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG) folgt, dass an das Tatbestandsmerkmal der "hinreichenden Erfolgsaussichten" als Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 626/06 und 2 BvR 656/06 -, juris Rn. 11 ff. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2017 - 20 A 1897/15

    Erlaubnispflicht der Tätigkeit des gewerbsmäßigen Haltens von Wirbeltieren;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - 5 M 36.17
    Dies spricht eher für den von dem Antragsteller angeführten vereinsmäßigen Betrieb des Tierheims durch den Tierschutz der U... sowie den Tierheim A..., für den der Antragsteller nach eigenem Bekunden als dessen Vorstandsmitglied die Erteilung einer Erlaubnis beantragt haben will und der auch Kläger in dem gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 13. Oktober 2016 betreffenden Klageverfahren VG 3 K 4866/16 ist (vgl. zur Haltereigenschaft eines eingetragenen Tierschutzvereins OVG Münster, Beschluss vom 17. Februar 2017 - 20 A 1897/15 -, juris Rn. 17).
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