Rechtsprechung
OVG Brandenburg, 01.11.1999 - 4 B 42/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Zulassung der Beschwerde wegen Divergenz; Klärung materieller Rechtsfragen im Hauptsacheverfahren; Darlegung abstrakter Rechtssätze bei der Divergenzzulassung; Verzögerung eines Fachrichtungswechsel eines Studenten; Ausschluss eines Studenten von weiterer ...
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 04.03.1999 - 7 L 28/99
- OVG Brandenburg, 01.11.1999 - 4 B 42/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 918
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Brandenburg, 01.12.1999 - 4 B 127/99
Betreutes Wohnen als "Heim" i.S.d. Heimgesetzes
Hieraus ergibt sich, dass die Beschwerde gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO nur dann wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen werden kann, wenn es sich bei der aufgeworfenen Grundsatzfrage um eine spezifische Frage des vorläufigen Rechtsschutzes handelt (ständige Rechtsprechung, des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 9. September 1998 - 4 B 122/98 -, 21. September 1998 -4 B 125/98 -, 27. Oktober 1998 - 4 B 148/98 - und vom 4. Februar 1999 - 4 B 139/98 - vgl. zu § 123 VwGO ebenso Beschluss vorn 1. November 1999 - 4 B 42/99 -.in. w. N.). - VG München, 20.11.2014 - M 15 K 13.3227
Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel; wichtiger Grund; Unverzüglichkeit
Seine Krankheit könne jedoch nicht mehr als Grund für einen späteren Fachwechsel zum Ende des WS 2012/2013 angesehen werden, da § 7 Abs. 3 BAföG ein unverzügliches Handeln erfordere (OVG Brandenburg FamRZ 2000, 918 und VGH Baden-Württemberg FamRZ 1995, 511 zur semesterweisen Betrachtungsweise).