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   OVG Brandenburg, 02.12.2004 - 4 B 267/04   

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OVG Brandenburg, 02.12.2004 - 4 B 267/04 (https://dejure.org/2004,17540)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 02.12.2004 - 4 B 267/04 (https://dejure.org/2004,17540)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - 4 B 267/04 (https://dejure.org/2004,17540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art; Einordnung von Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr in einer amtsfreien Gemeinde; Anwendung der beamtenrechtlichen Grundsätze auf Angehörige der freiwilligen Feuerwehr; Rechtsnatur der Umsetzung; Rechtmäßigkeit der ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 1; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwVfG Bbg § 35 Satz 1; ; BSchG § 9 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.12.2004 - 4 B 267/04
    Verändert wurde im Wege der beamtenrechtlich als Umsetzung zu qualifizierenden Maßnahme (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30/78 -, BVerwGE 60, 144, 146) nur sein Amt im konkret-funktionellen Sinne, der von ihm wahrzunehmende Dienstposten durch Verlagerung seines Aufgabenbereichs in eine andere Löschgruppe derselben Gemeinde.

    Da zur Erfüllung der Verwaltungsaktseigenschaft die getroffene Maßnahme Rechte des Betroffenen unmittelbar begründen, verbindlich feststellen, beeinträchtigen, aufheben oder mit bindender Wirkung verneinen muss, ist es ausgeschlossen, Maßnahmen mit nur mittelbaren Außenwirkungen eine derartige Qualität beizumessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30/78 -, BVerwGE 60, 144, 147ff).

    Die Qualifizierung der Umsetzung als innerbehördliche Organisationsmaßnahme ohne Verwaltungsaktqualität ist auch unabhängig davon, ob sie im Einzelfall tatsächlich Rechte des betroffenen Bediensteten beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30/78 -, BVerwGE 60, 144, 147).

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2001 - 11 M 4402/00

    Suspendierung eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr ist Verwaltungsakt

    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.12.2004 - 4 B 267/04
    Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr stehen - bei amtsfreien Gemeinden wie der Gemeinde ... (vgl. § 7 Brandschutzgesetz vom 9. März 1994, GVBl. I S. 65, mit späteren Änderungen - BSchG - i. V. m. Nr. 7 Abs. 2, 8 Abs. 4, 9 Abs. 4 der Verwaltungsvorschrift des Ministers des Innern zur Durchführung des Brandschutzgesetzes - VwVBSchG - vom 9. März 1994, ABl. S. 226) - in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art zu der Gemeinde, auf das die zum Beamtenrecht entwickelten Grundsätze angesichts der gleich gelagerten Interessenlage anzuwenden sind (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 26. März 2004 - Az: 21 B 2399/03 - in juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Januar 2001 - Az: 11 M 4402/00 -, NVwZ-RR 2001, 419; Hess. VGH, Urteil vom 17. Januar 1992 - 11 UE 1567/88 -, HGZ 1992, 444-448 sowie in juris; Schneider, Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen, 7. Aufl. 2001, § 12 Erl. 1.1.5, m.w.N.).

    Zu verneinen ist eine Außenwirkung, wenn keine Regelung der persönlichen Rechtsstellung des Betroffenen, sondern allein eine organisationsinterne Regelung beabsichtigt ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Januar 2001 a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1999 - 4 S 1117/99

    Umsetzung eines Beamten - amtsangemessene Beschäftigung eines Oberbrandrates

    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.12.2004 - 4 B 267/04
    Für eine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Rückgängigmachung einer Umsetzung bzw. einer sonstigen Veränderung des dienstlichen Aufgabenbereichs ist nur dann ein Anordnungsgrund glaubhaft gemacht, wenn anderenfalls dem Betroffenen bei einem schon jetzt absehbaren Obsiegen in der Hauptsache in der Zwischenzeit unwiederbringliche Rechtsverluste oder sonst unzumutbare Nachteile drohen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Juli 1999 - Az: 4 S 1117/99 - in Schütz, BeamtR ES/A II 4.3 Nr. 13 sowie in juris).
  • VGH Hessen, 17.01.1992 - 11 UE 1567/88

    Freiwillige Feuerwehr - zum Ausschluß aus wichtigem Grund

    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.12.2004 - 4 B 267/04
    Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr stehen - bei amtsfreien Gemeinden wie der Gemeinde ... (vgl. § 7 Brandschutzgesetz vom 9. März 1994, GVBl. I S. 65, mit späteren Änderungen - BSchG - i. V. m. Nr. 7 Abs. 2, 8 Abs. 4, 9 Abs. 4 der Verwaltungsvorschrift des Ministers des Innern zur Durchführung des Brandschutzgesetzes - VwVBSchG - vom 9. März 1994, ABl. S. 226) - in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art zu der Gemeinde, auf das die zum Beamtenrecht entwickelten Grundsätze angesichts der gleich gelagerten Interessenlage anzuwenden sind (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 26. März 2004 - Az: 21 B 2399/03 - in juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Januar 2001 - Az: 11 M 4402/00 -, NVwZ-RR 2001, 419; Hess. VGH, Urteil vom 17. Januar 1992 - 11 UE 1567/88 -, HGZ 1992, 444-448 sowie in juris; Schneider, Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen, 7. Aufl. 2001, § 12 Erl. 1.1.5, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2004 - 21 B 2399/03

    Verwaltungsrechtliche Qualifizierung der Rechtsnatur einer verfügten Entbindung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.12.2004 - 4 B 267/04
    Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr stehen - bei amtsfreien Gemeinden wie der Gemeinde ... (vgl. § 7 Brandschutzgesetz vom 9. März 1994, GVBl. I S. 65, mit späteren Änderungen - BSchG - i. V. m. Nr. 7 Abs. 2, 8 Abs. 4, 9 Abs. 4 der Verwaltungsvorschrift des Ministers des Innern zur Durchführung des Brandschutzgesetzes - VwVBSchG - vom 9. März 1994, ABl. S. 226) - in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art zu der Gemeinde, auf das die zum Beamtenrecht entwickelten Grundsätze angesichts der gleich gelagerten Interessenlage anzuwenden sind (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 26. März 2004 - Az: 21 B 2399/03 - in juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Januar 2001 - Az: 11 M 4402/00 -, NVwZ-RR 2001, 419; Hess. VGH, Urteil vom 17. Januar 1992 - 11 UE 1567/88 -, HGZ 1992, 444-448 sowie in juris; Schneider, Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen, 7. Aufl. 2001, § 12 Erl. 1.1.5, m.w.N.).
  • BVerwG, 04.05.1972 - II C 13.71

    Anspruch auf Vergütung nach den Richtlinien über die Vergütung von

    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.12.2004 - 4 B 267/04
    Nach beamtenrechtlichen Grundsätzen stellt die Umsetzung eines Beamten keinen Verwaltungsakt dar, denn diese ist lediglich die das statusrechtliche Amt und das funktionelle Amt im abstrakten Sinne (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1972 - II C 13.71 -, BVerwGE 40, 104, 107) unberührt lassende Zuweisung eines anderen Dienstpostens (funktionelles Amt im konkreten Sinne) innerhalb der Behörde.
  • VGH Bayern, 24.04.2015 - 4 BV 13.2391

    Ehrenamtlicher Feuerwehrmann muss Führerscheinkosten nicht zurückzahlen

    Ob sich die Übertragbarkeit der Grundsätze des öffentlichen Dienstrechts auf das öffentlich-rechtliche Amts- und Dienstverhältnis besonderer Art auf den Bereich der Personalmaßnahmen beschränken lässt, weil nur dazu bisher Rechtsprechung vorliegt (vgl. SächsOVG, B.v. 8.5.2013 - 2 B 65/13 - juris; OVG Bbg, B.v. 2.12.2004 - 4 B 267/04 - juris; OVG NW, B.v. 26.3.2004 - 21 B 2399/03 - juris Rn. 14 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 25.1.2001 - 11 M 4402/00 - NVwZ-RR 2001, 419), kann indes offenbleiben (zur Übertragbarkeit des Reisekostenrechts vgl. Nr. 9.3 VollzBekBayFwG i.V.m. § 11 Abs. 7 AVBayFwG; zur Anpassung von Entschädigungsansprüchen § 11 Abs. 6 AVBayFwG).
  • OVG Sachsen, 08.05.2013 - 2 B 65/13

    Einstweilige Anordnung, Umsetzung, Freiwillige Feuerwehr, Bereichsleiter,

    9 a) Nach der Rechtsprechung des Senats zum Beamtenrecht ist im Falle einer vollzogenen Umsetzung ein Anordnungsgrund nur dann glaubhaft gemacht, wenn dem Betroffenen andernfalls bis zur Entscheidung in der Hauptsache unwiederbringliche, nicht mehr rückgängig zu machende Rechtsverluste oder sonstige schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile drohten (vgl. Senatsbeschl. v. 3. November 2009 - 2 B 392/08 -, juris Rn. 4 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 8. März 1999, SächsVBl. 1999, 163, 164; vgl. auch OVG Bbg, Beschl. v. 2. Dezember 2004, LKV 2005, 357, 358; VGH BW, Beschl. v. 20. Juli 1999 - 4 S 1117/99 -, juris Rn. 4 m. w. N.).

    Dem ehrenamtlich Tätigen kommt insoweit im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes kein weitergehender Schutz zu als einem Beamten (vgl. OVG Bbg, Beschl. v. 2. Dezember 2004, LKV 2005, 357, 358).

    11 Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr stehen zur Gemeinde als deren Träger in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art, auf das wegen der vergleichbaren Interessenlage die zum Beamtenrecht entwickelten Grundsätze entsprechende Anwendung finden (vgl. OVG Bbg, Beschl. v. 2. Dezember 2004, LKV 2005, 357; OVG NRW, Beschl. v. 26. März 2004 - 21 B 2399/03 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2001, NVwZ-RR 2001, 419).

  • VG Düsseldorf, 17.06.2014 - 26 K 4527/12

    Ausschluss aus einem Löschzug; Hausverbot für Feuerwehrgebäude

    OVG Brandenburg, Beschluss vom 02.12.2004 - 4 B 267/04 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 26.03.2004 - 21 B 2399/03 - Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.01.2001 - 11 M 4402/00 - NVwZ-RR 2001, 419.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2018 - 4 B 4.18

    Ausschluss von Mitgliedern aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr stehen zur Gemeinde als deren Träger in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art, auf das wegen der vergleichbaren Interessenlage die zum Beamtenrecht entwickelten Grundsätze entsprechende Anwendung finden (vgl. m.w.N. OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Mai 2013 - 2 B 65/13 - juris Rn. 15; OVG Frankfurt [Oder], Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 B 267/04 - juris Rn. 5).
  • VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 26 K 4829/11

    Freiwillige Feuerwehr Löschzugführer Ernennung Wahl Klagebefugnis Unfallverhütung

    Denn das Gericht geht davon aus, dass die Übertragung bestimmter Funktionen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr als innerhalb dieses Dienstverhältnisses ergehende Anordnung mangels unmittelbarer Außenwirkung kein Verwaltungsakt ist, vgl. auch Oberverwaltungsgericht Brandenburg, Beschluss vom 02.12.2004 - 4 B 267/04 - Juris.
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