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   OVG Brandenburg, 08.11.2004 - 4 A 637/03.Z   

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https://dejure.org/2004,8253
OVG Brandenburg, 08.11.2004 - 4 A 637/03.Z (https://dejure.org/2004,8253)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 08.11.2004 - 4 A 637/03.Z (https://dejure.org/2004,8253)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 08. November 2004 - 4 A 637/03.Z (https://dejure.org/2004,8253)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der staatlichen Anerkennung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen; Weigerung von Beratungsstellen auf Weisung ihres Trägers keine Beratungsbescheinigungen nach § 7 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) mehr auszustellen; Antrag auf Wiedereinsetzung in ...

  • Judicialis

    SchKG §§ 5 ff.; ; StGB § 218 a; ; StGB § 219; ; VwGO § 60; ; VwGO § 124 Abs. 2; ; VwGO § 124 a Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Widerruf der Anerkennung einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle; ernstliche Zweifel; besondere rechtliche Schwierigkeiten; grundsätzliche Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 842
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus OVG Brandenburg, 08.11.2004 - 4 A 637/03
    Gleichzeitig ist die Beratung gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 SchKG aber ergebnisoffen zu führen, um eine eigene verantwortliche Entscheidung der Schwangeren zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Mai 1993 - 2 BvF 2/90 u.a. - BVerfGE 88, 203 [270]).

    Das BVerfG selbst hat in der Vollstreckungsanordnung seiner Leitentscheidung vom 28. Mai 1993 (- 2 BvF 2/90 u. a. -, BVerfGE 88, 203) - wie auch der Kläger einräumt - die Erteilung einer Beratungsbescheinigung nach Abschluss der Schwangerschaftskonfliktberatung angeordnet (vgl. Ziff. II.3.(5) des Urteilstenors).

    Auch ist nicht ersichtlich, welcher verfassungsgerichtliche Klärungsbedarf angesichts der sehr ausführlichen Leitentscheidung des BVerfG vom 28. Mai 1993 (- 2 BvF 2/90 u. a. -, BVerfGE 88, 203) sowie des Urteils des BVerwG vom 15. Juli 2004 (- 3 C 48/03 -, zit. n. JURIS) noch bestehen soll.

  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 48.03

    Schwangerschaftsberatung; Schwangerenberatung; Schwangerschaftskonfliktberatung;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 08.11.2004 - 4 A 637/03
    Beratungsstellen, die keine Beratungsbescheinigungen ausstellen, betreiben keine Schwangerschaftskonfliktberatung im Rechtssinne (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 3 C 48/03 -, zit. n. JURIS).

    Auch ist nicht ersichtlich, welcher verfassungsgerichtliche Klärungsbedarf angesichts der sehr ausführlichen Leitentscheidung des BVerfG vom 28. Mai 1993 (- 2 BvF 2/90 u. a. -, BVerfGE 88, 203) sowie des Urteils des BVerwG vom 15. Juli 2004 (- 3 C 48/03 -, zit. n. JURIS) noch bestehen soll.

  • VG Schwerin, 21.02.2001 - 1 A 3572/97

    Anfechtung eines Entlassungsbescheids durch die Stammdienststelle; Entlassung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 08.11.2004 - 4 A 637/03
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine tatsächliche oder rechtliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. etwa Beschluss vom 10. April 2001 - 4 A 130/OO.Z -, NJ 2001, 500 = FamRZ 2002, 259 f.).
  • OVG Brandenburg, 01.12.1999 - 4 B 127/99

    Betreutes Wohnen als "Heim" i.S.d. Heimgesetzes

    Auszug aus OVG Brandenburg, 08.11.2004 - 4 A 637/03
    Der Kläger hat keine durchgreifenden Gründe dargelegt, die dafür sprechen, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Ergebnis keinen Bestand haben könnte (vgl. zum Erfordernis der Ergebnisrichtigkeit: Beschluss des erkennenden Senats vom 1. Dezember 1999 - 4 B 127/99 -, ZFSH/SGB 2000, 164 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2002 - 11 MA 3363/01

    Widerruf einer staatlichen Anerkennung als

    Auszug aus OVG Brandenburg, 08.11.2004 - 4 A 637/03
    Eine Beratung, für die der Schwangeren eine Bescheinigung nicht ausgestellt wird, stellt mithin keine Schwangerschaftskonfliktberatung i. S. v. § 219 StGB i. V. m. §§ 5 ff. SchKG dar (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Januar 2002 - 11 MA 3363/01 -, NJW 2002, 2336 [2337 f.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Brandenburg, 08.11.2004 - 4 A 637/03
    Eine Rechtssache weist jedenfalls dann keine besonderen rechtlichen Schwierigkeiten i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers gegen die rechtliche Würdigung, die die erstinstanzliche Entscheidung tragen, keinen begründeten Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit geben bzw. sich ohne weiteres im Zulassungsverfahren klären lassen, so dass es der Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens nicht bedarf (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. etwa Beschluss des Senats vom 24. März 2000 - 4 A 173/98 - ebenso OVG Münster, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98 -, NVwZ 1999, 202 ff.).
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