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   OVG Brandenburg, 10.08.2004 - 3a A 764/01   

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OVG Brandenburg, 10.08.2004 - 3a A 764/01 (https://dejure.org/2004,9036)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 10.08.2004 - 3a A 764/01 (https://dejure.org/2004,9036)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 10. August 2004 - 3a A 764/01 (https://dejure.org/2004,9036)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Bebauung eines Geländes unter dem Aspekt der Einbeziehbarkeit in ein Landschaftsschutzgebiet; Beurteilung des Übergangs von einem Verpflichtungsbegehren zu einem Feststellungsbegehren in einem Verwaltungsrechtsstreit; Voraussetzungen für die Festsetzung ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; Verfassung des Landes Brandenburg Art. 81 Abs. 2; ; VwGO § ... 43 Abs. 1; ; VwGO § 43 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO §§ 124 ff.; ; BauGB § 34; ; BauGB § 35; ; BNatSchG § 1 a.F.; ; BNatSchG § 4 Satz 3 a.F.; ; BbgNatSchG § 22 a.F.; ; BbgNatSchG § 28 Abs. 6 a.F.; ; BbgNatSchG § 72 a.F.; ; VO über das Landschaftsschutzgebiet Dahme-Heideseen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Natur- und Landschaftsschutzrecht - Berufung, (Negative) Feststellungsklage, Zur Erforderlichkeit einer Genehmigung oder Befreiung zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Landschaftsschutzgebiet, Ausfertigung einer Landschaftsschutzverordnung, Voraussetzungen für die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Naturschutz - Zur Einbeziehung bebauter Gebiete in Landschaftsschutzverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 53 (Leitsatz)

    §§ 34, 35 BauGB; §§ 1, 4, 22, 28, 72 BNatSchG a. F.; Art. 14 GG; Art. 81 LVerf. Bbg.; § 43 VwGO
    Einbeziehung von Grundstücken in Landschaftsschutzgebiet

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 1612/95

    Normenkontrollverfahren hinsichtlich einer Naturschutzverordnung - Einbeziehung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 10.08.2004 - 3a A 764/01
    Selbst wenn das Gelände aufgrund der Bebauung als solches nicht schutzwürdig sein sollte, wäre die Unterschutzstellung darüber hinaus möglicherweise auch dann nicht zu beanstanden, wenn das Gebiet Bestandteil einer sog. Pufferzone wäre, die zur Abschirmung des Schutzgebietes gegenüber der gebietsschutzfreien Umgebung dient (vgl. BayVGH, Urteil vom 21. Juli 1988 -- 9 N 87.02020 - NuR 1989, 261, a.A. VGH Mannheim, Urteil vom 17. November 1995 - 5 S 1612/95 - NVwZ-RR 1996, 639, 640, wonach grundsätzlich jeder Teil der Schutzgebietsfläche schutzwürdig sein muss).

    Soweit die hohe Schutzbedürftigkeit wegen der bereits vorhandenen Tendenz zur großräumigen Zersiedlung hervorgehoben wird, mag diese Erwägung zwar die Schutzbedürftigkeit (vgl. etwa VGH Mannheim, Urteil vom 17. November 1995 - 5 S 1612/95 - NVwZ-RR 1996, 639, 641; OVG Münster, Urteil vom 17. November 2000 - 8 A 2720/98 - BRS 63 Nr. 117), nicht jedoch die gesondert zu prüfende Schutzwürdigkeit zu begründen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2000 - 8 A 2720/98

    Befreiung von den Verboten eines Landschaftsplanes zwecks Errichtung eines

    Auszug aus OVG Brandenburg, 10.08.2004 - 3a A 764/01
    Dass ein Landschaftsteil trotz Bebauung schutzwürdig bleibt, ist etwa in solchen Fällen denkbar, in denen die Zahl der Gebäude gering ist, sie aufgrund ihrer Größe nicht ins Gewicht fallen oder nur deutlich untergeordnete Grundstücksflächen einnehmen, ihrer Gestaltung und Lage nach der Landschaft in besonderer Weise angepasst sind oder - insbesondere in den von § 22 Abs. 1 Satz 2 BbgNatSchG a.F. erfassten Fällen - ihre Beseitigung absehbar ist (vgl. auch VGH Kassel, Urteil vom 24. November 1995 - 4 UE 239/92 - NVwZ-RR 1997, 24, 25; OVG Münster, Urteil vom 17. November 2000 - 8 A 2720/98 - BRS 63 Nr. 117).

    Soweit die hohe Schutzbedürftigkeit wegen der bereits vorhandenen Tendenz zur großräumigen Zersiedlung hervorgehoben wird, mag diese Erwägung zwar die Schutzbedürftigkeit (vgl. etwa VGH Mannheim, Urteil vom 17. November 1995 - 5 S 1612/95 - NVwZ-RR 1996, 639, 641; OVG Münster, Urteil vom 17. November 2000 - 8 A 2720/98 - BRS 63 Nr. 117), nicht jedoch die gesondert zu prüfende Schutzwürdigkeit zu begründen.

  • BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92

    Befreiungsmöglichkeit - Naturschutz - Sonderfall

    Auszug aus OVG Brandenburg, 10.08.2004 - 3a A 764/01
    Die Befreiungsmöglichkeit dient nach herkömmlicher Gesetzessystematik lediglich dazu, einer rechtlichen Unausgewogenheit zu begegnen, die sich ergeben kann, wenn aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles der Anwendungsbereich einer Vorschrift und deren materielle Zielrichtung nicht miteinander übereinstimmen; in derartigen (Sonder-)Fällen soll der generelle und damit zwangsläufig auch schematische Geltungsanspruch der Vorschrift zu Gunsten der Einzelfallgerechtigkeit durchbrochen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 1992 - 7 B 130.92 - NVwZ 1993, 583, 584, zu § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a BNatSchG a.F.).
  • OVG Berlin, 26.09.1991 - 2 A 5.91

    Naturschutzrecht, Energiewirtschaftsrecht, Verbandsklage,

    Auszug aus OVG Brandenburg, 10.08.2004 - 3a A 764/01
    Ein bereits dem Verordnungsgeber erkennbarer Konflikt zwischen den grundrechtlich geschützten Nutzungsansprüchen der betroffenen Eigentümer und dem Landschaftsschutz darf hingegen in der Regel nicht in ein Befreiungsverfahren verlagert werden, sondern muss im Rahmen der Abwägung vor Erlass der Landschaftsschutzverordnung gelöst werden (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 26. September 1991 - 2 A 5.91 - NVwZ-RR 1992, 406, 409).
  • VGH Bayern, 21.07.1988 - 9 N 87.02020
    Auszug aus OVG Brandenburg, 10.08.2004 - 3a A 764/01
    Selbst wenn das Gelände aufgrund der Bebauung als solches nicht schutzwürdig sein sollte, wäre die Unterschutzstellung darüber hinaus möglicherweise auch dann nicht zu beanstanden, wenn das Gebiet Bestandteil einer sog. Pufferzone wäre, die zur Abschirmung des Schutzgebietes gegenüber der gebietsschutzfreien Umgebung dient (vgl. BayVGH, Urteil vom 21. Juli 1988 -- 9 N 87.02020 - NuR 1989, 261, a.A. VGH Mannheim, Urteil vom 17. November 1995 - 5 S 1612/95 - NVwZ-RR 1996, 639, 640, wonach grundsätzlich jeder Teil der Schutzgebietsfläche schutzwürdig sein muss).
  • BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88

    Voraussetzungen für die Planung und Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten

    Auszug aus OVG Brandenburg, 10.08.2004 - 3a A 764/01
    Die Erforderlichkeit der Unterschutzstellung, d.h. die Schutzwürdigkeit und die Schutzbedürftigkeit unterliegen der vollen gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1988 - 4 B 102.88 - NVwZ 1988, 1020, 1021; OVG Bautzen, NK-Urteil vom 24. September 1998 - 1 S 369/96 - NuR 1999, 344, 345).
  • OVG Brandenburg, 26.02.2004 - 3a D 25/00
    Auszug aus OVG Brandenburg, 10.08.2004 - 3a A 764/01
    Dies dürfte keine ordnungsgemäße Ausfertigung dieser Karten darstellen, da die Ausfertigung ihre Funktion, die Übereinstimmung des Inhalts der unterzeichneten Norm mit dem vom Normgeber beschlossenen zu dokumentieren, nur erfüllen kann, wenn alle Bestandteile der Norm im Wege einer Schlusszeichnung in demselben Vorgang von derselben Person ausgefertigt werden (vgl. Urteil des Senats vom 26. Februar 2004 - 3a D 25/00.NE -, S. 11 des amtlichen Entscheidungsabdrucks).
  • VGH Hessen, 24.11.1995 - 4 UE 239/92

    Nachträgliche Genehmigung oder Beseitigung der Erweiterung eines Wochenendhauses

    Auszug aus OVG Brandenburg, 10.08.2004 - 3a A 764/01
    Dass ein Landschaftsteil trotz Bebauung schutzwürdig bleibt, ist etwa in solchen Fällen denkbar, in denen die Zahl der Gebäude gering ist, sie aufgrund ihrer Größe nicht ins Gewicht fallen oder nur deutlich untergeordnete Grundstücksflächen einnehmen, ihrer Gestaltung und Lage nach der Landschaft in besonderer Weise angepasst sind oder - insbesondere in den von § 22 Abs. 1 Satz 2 BbgNatSchG a.F. erfassten Fällen - ihre Beseitigung absehbar ist (vgl. auch VGH Kassel, Urteil vom 24. November 1995 - 4 UE 239/92 - NVwZ-RR 1997, 24, 25; OVG Münster, Urteil vom 17. November 2000 - 8 A 2720/98 - BRS 63 Nr. 117).
  • BVerwG, 19.08.1982 - 3 C 4.82

    Gemeinsamer Markt - Geflügelfleisch - Untersuchung - Abfertigungszeiten

    Auszug aus OVG Brandenburg, 10.08.2004 - 3a A 764/01
    Allenfalls liegt darin eine Erweiterung oder Beschränkung des Klageantrags, die als solche gemäß § 173 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i.V.m. § 264 Nr. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht als eine Änderung der Klage anzusehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1982 - 3 C 4.82 - NJW 1983, 1990).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.1999 - 7 A 2883/92

    Eigentumsgarantie; Inhaltsbestimmung; Aufforstungsverbot; Landschaftsschutz;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 10.08.2004 - 3a A 764/01
    Vielmehr besitzt der Verordnungsgeber im Bereich des Naturschutzrechts ein "Normsetzungsermessen" (einen "Handlungsspielraum"), das von der Sachlage her in erster Linie durch eine dem Verhältnismäßigkeitsprinzip verpflichtete Würdigung der gegenüberstehenden Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes auf der einen und den Nutzungsinteressen der von Nutzungsbeschränkungen betroffenen Grundeigentümer auf der anderen Seite geprägt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 CN 10.02 - NVwZ 2004, 729, 730; a.A. wohl OVG Münster, Urteil vom 3. März 1999 - 7 A 2883/92 - NVwZ 2000, 581, wonach die Behörde nicht gehalten sein soll, schon im Rahmen der generellen Regelungen der Verordnung die tatsächlichen oder mutmaßlichen Nutzungsinteressen eines jeden betroffenen Grundstückseigentümers in den Blick zu nehmen und mit den sonstigen Interessen abzuwägen).
  • OVG Sachsen, 24.09.1998 - 1 S 369/96
  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

  • BVerwG, 11.12.2003 - 4 CN 10.02

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Landschaftsschutzverordnung; Aufhebung des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.07.2022 - 10 B 1.21

    Instandsetzung/Sanierung eines Wochenendhauses; u.a. Austausch und Veränderung

    Diesem Schutzzweck läuft die Errichtung eines Wochenendhauses nicht nur unerheblich zuwider (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 5. Mai 2004 - 3a A 711/01.Z -, EA S. 3; zur Unvereinbarkeit von Bebauung und Schutzgebietsausweisung grds. auch OVG Brandenburg, Urteil vom 10. August 2004 - 3a A 764/01 -, juris Rn. 25 ff.), selbst wenn dieses innerhalb einer bestehenden Siedlung von Wochenendhäusern - freilich wie hier - im Außenbereich gelegen ist.
  • VG Cottbus, 27.06.2018 - 3 K 2208/16

    Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung

    Jegliche Bebauung muss deshalb als dem Gebietscharakter wesensfremd angesehen werden - so auch im vorliegenden Fall (VG Cottbus, Entscheidung vom 26. September 2001, - 3 K 2000/98 - OVG Brandenburg, Urteil vom 10. August 2004, - 3a A 764/01, juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 24.06.2016 - 14 N 14.1649

    Teilunwirksamkeit einer Landschaftsschutzgebietsverordnung

    Eine Streubebauung hindert die Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet nicht, soweit im Ganzen noch der Charakter der Landschaft, nicht der der Ortschaft überwiegt (BayVGH, U.v. 28.5.2001 a. a. O.; U.v. 25.4.1996 - 9 N 94.599 - BayVBl 1997, 278; U.v. 15.12.1987 - 9 N 87.00667 - BayVBl 1988, 339; OVG Bbg, U.v. 10.8.2004 - 3a A 764/01 - NuR 2005, 45).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - 11 B 1.17

    Veränderung des Gebietscharakters eines Landschaftsschutzgebietes

    Bereits dann, wenn sich das Vorhaben nachteilig auf ein für das Gebiet charakteristisches Landschaftselement oder das Zusammenspiel charakteristischer Elemente des Landschaftsensembles in seiner Umgebung auswirkt, verändert es - dort - den Gebietscharakter (vgl. dazu VG Ansbach, Urteil vom 11. Oktober 2006 - AN 15 K 05.03788 -, juris Rn. 78; im Ergebnis ebenso: OVG Brandenburg, Urteil vom 10. August 2004 - 3a A 764/01 - juris Rn. 31; VGH Kassel, Urteil vom 07. Oktober 2004 - 4 N 3101/00 - juris Rn. 41; OVG Greifswald, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 3 KM 152/17 - juris Rn. 41).
  • VG Cottbus, 16.05.2018 - 3 K 818/16

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer

    Jegliche Bebauung muss deshalb als dem Gebietscharakter wesensfremd angesehen werden - so auch im vorliegenden Fall (VG Cottbus, Entscheidung vom 26. September 2001, - 3 K 2000/98 - OVG Brandenburg, Urteil vom 10. August 2004, - 3a A 764/01, juris Rn. 31).
  • VG Frankfurt/Oder, 05.11.2012 - 7 L 66/12

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Hierfür bezieht sich die Antragstellerseite auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 10. August 2004 (- 3a A 764/01 -, zitiert nach juris; streitgegenständlich war dort eine Unterschutzstellung auf der Grundlage des BbgNatSchG).
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