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   OVG Brandenburg, 25.01.2005 - 5 B 163/03   

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OVG Brandenburg, 25.01.2005 - 5 B 163/03 (https://dejure.org/2005,9202)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 25.01.2005 - 5 B 163/03 (https://dejure.org/2005,9202)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 5 B 163/03 (https://dejure.org/2005,9202)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Spielhallenbetreibers zur Umstellung der Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit auf Münzbetrieb oder zur Entfernung der auf Wertmarken umgerüsteten Geldspielgeräte; Nichtsicherstellung der Begrenzung des Höchsteinsatzes für jedes Spiel und Gefahr der ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 1; ; VwGO § ... 80 Abs. 3 Satz 1; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1; ; VwGO § 147 Abs. 1 Satz 1; ; SpielV § 13 Nr. 5; ; SpielV § 13 Ziff. 5; ; GewO § 33 c Abs. 1; ; GewO § 33 c Abs. 1 Satz 1; ; GewO § 33 f. Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c; ; GewO § 33 i Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02

    Bauartzulassungswidrige Umrüstung von Geldmünzen auf Wertmarken

    Auszug aus OVG Brandenburg, 25.01.2005 - 5 B 163/03
    Denn die Betätigung des Spielgeräts durch den Einwurf von Wertmarken (die zuvor gegen Münzeinwurf aus einem Automaten entnommen oder von Aufsichtspersonen in der Spielhalle umgetauscht wurden) bietet keineswegs dieselbe Sicherheit für die Begrenzung des Höchsteinsatzes auf 0, 20 EUR wie die technischen Vorrichtungen eines durch das Physikalisch-Technische Bundesamt geprüften und als unbedenklich eingestuften Spielgerätes (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. April 2003 - 14 S 2251/02 - NVwZ-RR 2003, S. 555).

    Sinn und Zweck der Beschränkung des Spielbetriebs auf Geldspielgeräte mit der zugelassenen Bauart ist es aber, den Einsatz wie den Spielablauf durch technische Vorrichtungen des Geldspielgerätes selbst zu steuern und - auch im Interesse einer leichteren Kontrollmöglichkeit - eine Einflussnahme des Spielgeräteaufstellers oder seiner Aufsichtsperson auf den Spielablauf auszuschließen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. April 2003, a. a. O.), was bei der Verwendung von Wertmarken in den Spielgeräten des Antragstellers nicht in gleicher Weise gewärleistet ist.

    Aber selbst wenn mach entsprechend der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Beschluss vom 11. April 2003, a. a. O.) hier als maßgebliche Rechtsgrundlage der Auflage § 33 c Abs. 1 GewO ansähe, würde es die dann insoweit fehlerhafte Begründung des Verwaltungsgerichtes nicht rechtfertigen, die angegriffene Entscheidung aufzuheben.

    Denn nach dieser Auffassung bietet § 33 c Abs. 1 GewO die rechtliche Grundlage für eine Auflage an den Geräteaufsteller, die Spielgeräte auf den Betrieb mit Geldmünzen umzurüsten oder die Geräte aus der Spielhalle zu entfernen (vgl. zu dieser Bestimmung näher VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. April 2003, a. a. O., Ls. 2).

  • OVG Brandenburg, 05.02.2003 - 4 B 195/02

    Vermögensrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verschulden der

    Auszug aus OVG Brandenburg, 25.01.2005 - 5 B 163/03
    Entgegen der Ansicht des Antragstellers kommt es hinsichtlich des formalen Begründungserfordernisses allerdings nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der behördlichen Begründung an (vgl. näher OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse des 4. Senates vom 5. Februar 2003 - 4 B 195/02 - ZOV 2003, 192 und vom 29. November 2004 - 4 B 107/04 - m. w. N.).

    Auch in materieller Hinsicht ist die in der angegriffenen Entscheidung vorgenommene und im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO gebotene umfassende Interessenabwägung (vgl. zum Maßstab näher u. a. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss des 4. Senats vom 5. Februar 2003, a.a.O.) im Ergebnis auf Grundlage der Darlegungen des Antragstellers nicht zu beanstanden.

  • VG Sigmaringen, 05.09.2002 - 8 K 1725/02

    Geldspielgerät; Umrüstung auf Betrieb mit Wertmarken nicht zulässig

    Auszug aus OVG Brandenburg, 25.01.2005 - 5 B 163/03
    Das Verwaltungsgericht hat in dem angegriffenen Beschluss die Rechtsauffassung vertreten, dass zur Beseitigung eines solchen Verstoßes § 33 i Abs. 1 Satz 2 GewO die taugliche Rechtsgrundlage für den Erlass der in Ziffer 1 des Bescheides vom 28. Februar 2003 enthaltenen Auflage sei (so auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 5. September 2002 - 8 K 1725/02 - GewArch 2002, S. 469).
  • OVG Brandenburg, 29.11.2004 - 4 B 107/04

    Anforderungen an die Begründung des Überwiegens des sofortigen

    Auszug aus OVG Brandenburg, 25.01.2005 - 5 B 163/03
    Entgegen der Ansicht des Antragstellers kommt es hinsichtlich des formalen Begründungserfordernisses allerdings nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der behördlichen Begründung an (vgl. näher OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse des 4. Senates vom 5. Februar 2003 - 4 B 195/02 - ZOV 2003, 192 und vom 29. November 2004 - 4 B 107/04 - m. w. N.).
  • VGH Hessen, 25.04.1983 - 4 TH 12/83
    Auszug aus OVG Brandenburg, 25.01.2005 - 5 B 163/03
    Selbst ein längeres Nichteinschreiten der Behörde führt nicht dazu, dass deren Pflicht, für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu sorgen und ggf. diese unter Zuhilfenahme der Anordnung der sofortigen Vollziehung durchzusetzen, verwirkt wird (vgl. u. a HessVGH, Beschluss vom 25. April 1983 - 4 TH 12/83, NVwZ 1983, S. 687).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 99/13
    An die Begründung sind im Hinblick auf die mit ihr verbundene Warnfunktion für die Behörde sowie die dadurch bezweckte Transparenz und Rechtsklarheit hohe Anforderungen zu stellen (Keller, a.a.O. Rdn. 21b m.w.N., OVG Brandenburg, Beschluss vom 25.01.2005 - 5 B 163/03 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - L 11 B 8/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    An die Begründung sind im Hinblick auf die mit ihr verbundene Warnfunktion für die Behörde sowie die dadurch bezweckte Transparenz und Rechtsklarheit hohe Anforderungen zu stellen (Keller, aaO. Rn. 21b mwN., auch OVG Brandenburg, Beschluss vom 25.1.2005 - 5 B 163/03).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2011 - L 11 KA 96/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    An die Begründung sind im Hinblick auf die mit ihr verbundene Warnfunktion für die Behörde sowie die dadurch bezweckte Transparenz und Rechtsklarheit hohe Anforderungen zu stellen (Keller, a.a.O. Rdn. 21b m.w.N., OVG Brandenburg, Beschluss vom 25.01.2005 - 5 B 163/03 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - L 11 KA 120/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    An die Begründung sind im Hinblick auf die mit ihr verbundene Warnfunktion für die Behörde sowie die dadurch bezweckte Transparenz und Rechtsklarheit hohe Anforderungen zu stellen (Keller, a.a.O. Rdn. 21b m.w.N., OVG Brandenburg, Beschluss vom 25.01.2005 - 5 B 163/03 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 91/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    An die Begründung sind im Hinblick auf die mit ihr verbundene Warnfunktion für die Behörde sowie die dadurch bezweckte Transparenz und Rechtsklarheit hohe Anforderungen zu stellen (Keller, a.a.O. Rdn. 21b m.w.N., OVG Brandenburg, Beschluss vom 25.01.2005 - 5 B 163/03 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 97/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    An die Begründung sind im Hinblick auf die mit ihr verbundene Warnfunktion für die Behörde sowie die dadurch bezweckte Transparenz und Rechtsklarheit hohe Anforderungen zu stellen (Keller, a.a.O. Rdn. 21b m.w.N., OVG Brandenburg, Beschluss vom 25.01.2005 - 5 B 163/03 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2011 - L 11 KA 106/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    An die Begründung sind im Hinblick auf die mit ihr verbundene Warnfunktion für die Behörde sowie die dadurch bezweckte Transparenz und Rechtsklarheit hohe Anforderungen zu stellen (Keller, a.a.O. Rdn. 21b m.w.N., OVG Brandenburg, Beschluss vom 25.01.2005 - 5 B 163/03 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 109/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    An die Begründung sind im Hinblick auf die mit ihr verbundene Warnfunktion für die Behörde sowie die dadurch bezweckte Transparenz und Rechtsklarheit hohe Anforderungen zu stellen (Keller, a.a.O. Rdn. 21b m.w.N., OVG Brandenburg, Beschluss vom 25.01.2005 - 5 B 163/03 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2011 - L 11 KA 98/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    An die Begründung sind im Hinblick auf die mit ihr verbundene Warnfunktion für die Behörde sowie die dadurch bezweckte Transparenz und Rechtsklarheit hohe Anforderungen zu stellen (Keller, a.a.O. Rdn. 21b m.w.N., OVG Brandenburg, Beschluss vom 25.01.2005 - 5 B 163/03 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - L 11 KA 64/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    An die Begründung sind im Hinblick auf die mit ihr verbundene Warnfunktion für die Behörde sowie die dadurch bezweckte Transparenz und Rechtsklarheit hohe Anforderungen zu stellen (Keller, a.a.O. Rdn. 21b m.w.N., OVG Brandenburg, Beschluss vom 25.01.2005 - 5 B 163/03 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 22/11
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