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   OVG Brandenburg, 28.01.2005 - 4 A 716/03.AZ   

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OVG Brandenburg, 28.01.2005 - 4 A 716/03.AZ (https://dejure.org/2005,22900)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 28.01.2005 - 4 A 716/03.AZ (https://dejure.org/2005,22900)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Januar 2005 - 4 A 716/03.AZ (https://dejure.org/2005,22900)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Klägers auf Feststellung von Abschiebungsverboten oder Abschiebungshindernissen; Eingreifen einer dem Verfolgten grundsätzlich zu gewährenden Nachweiserleichterung zu Gunsten des Klägers; Drohen einer Gefahr politischer Verfolgung nach dem Prognosemaßstab ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 30 Abs. 3 Nr. 4; ; AsylVfG § ... 78 Abs. 3; ; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; ; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 2; ; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; ; AsylVfG § 78 Abs. 4; ; VwGO § 138; ; VwGO § 138 Nr. 3; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.01.2005 - 4 A 716/03
    Fehlt eine Kausalität zwischen Verfolgung und Flucht, kommt eine Asylberechtigung regelmäßig nur in Betracht, wenn aufgrund asylrechtlich erheblicher Nachfluchtgründe politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (BVerwG, Urteil vom 9. September 1997 - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, 204, 206; Urteil vom 30. Oktober 1990 - 9 C 60.89 -, BVerwGE 87, 52, 56).

    Denn eine mit dieser Fragestellung auch vom Kläger für den Fall einer Rückkehr vorausgesetzte Gefährdung durch Paramilitärs in anderen Landesteilen als der Landeshauptstadt... hat das Verwaltungsgericht hinsichtlich des Klägers nicht festgestellt, und - wie bereits oben unter B. I. 1. ausgeführt - es ist auch mit dem Zulassungsvorbringen nicht dargelegt worden, dass dem nach den auch hier maßgeblichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts vor mehr als 16 Jahren unverfolgt ausgereisten Kläger bei einer Rückkehr nach ... aufgrund asylechtlich erheblicher Nachfluchtgründe (zu deren Bedeutung im Fall unverfolgt ausgereister Asylbewerber vgl. die bereits zitierten Entscheidungen des BVerwG vom 9. September 1997 und 30. Oktober 1990, a.a.O.) nunmehr politische Verfolgung im gesamten Land oder auch nur außerhalb von ... mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen würde.

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.01.2005 - 4 A 716/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51, 64) bzw. des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Mai 1987 - 9 C 184.86 -, BVerwGE 77, 258, 260) setzen das Asylgrundrecht bzw. ein Anspruch auf Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG (vgl. nunmehr § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes) grundsätzlich einen kausalen Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht voraus.

    Die in der vom Verwaltungsgericht herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. März 1985 - 9 C 107.84 -, BVerwGE 71, 175, 179) vertretene Rechtsauffassung, der noch entnommen werden konnte, dass ein fehlender kausaler Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht die Annahme einer Vorverfolgung nicht ausschließe, sondern nur dazu führe, dass die einem Vorverfolgten grundsätzlich zu gewährende Nachweiserleichterung nicht mehr eingreife, ist mit dem zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 1987 (a. a. O.) im Wesentlichen aufgegeben worden.

  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.01.2005 - 4 A 716/03
    Soweit nämlich eine Berücksichtigung einer festgestellten überlangen Verfahrensdauer im Hinblick auf das Verfahrensergebnis erwogen wird, so ist kennzeichnend und - neben anderen Voraussetzungen - erforderlich, dass die abgelaufene Zeit ihrerseits mit besonderen Belastungen für den Betroffenen verbunden war (vergleiche etwa BVerfG, Beschluss vom 19. März 1992 - 2 BvPL 1/91 -, Juris; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 232/00 -, Juris; vergleiche auch die Fallgruppen bei Bien/Guillaumont, a. a. O., S. 457), mithin Auswirkungen auf seine materiellen Rechte hatte.
  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.01.2005 - 4 A 716/03
    Fehlt eine Kausalität zwischen Verfolgung und Flucht, kommt eine Asylberechtigung regelmäßig nur in Betracht, wenn aufgrund asylrechtlich erheblicher Nachfluchtgründe politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (BVerwG, Urteil vom 9. September 1997 - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, 204, 206; Urteil vom 30. Oktober 1990 - 9 C 60.89 -, BVerwGE 87, 52, 56).
  • VG Lüneburg, 29.07.2003 - 4 A 55/02

    Auskunftspflicht; Feststellung der Vaterschaft; Unterhaltsvorschuss

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.01.2005 - 4 A 716/03
    Dies ist durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats geklärt (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 2001 - 4 A 11/01.AZ - Beschluss vom 20. Februar 2002 - 4 A 55/02.AZ - Beschluss vom 6. Mai 2002 - 4 A 53/01.AZ - und Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 4 A 306/02.AZ - siehe auch Beschluss des 2. Senats des erkennenden Gerichts vom 12. November 2001 - 2 B 435/01.AZ - und Beschluss vom 19. März 2002 - 2 A 169/00.AZ -).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84

    Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber -

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.01.2005 - 4 A 716/03
    Die in der vom Verwaltungsgericht herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. März 1985 - 9 C 107.84 -, BVerwGE 71, 175, 179) vertretene Rechtsauffassung, der noch entnommen werden konnte, dass ein fehlender kausaler Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht die Annahme einer Vorverfolgung nicht ausschließe, sondern nur dazu führe, dass die einem Vorverfolgten grundsätzlich zu gewährende Nachweiserleichterung nicht mehr eingreife, ist mit dem zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 1987 (a. a. O.) im Wesentlichen aufgegeben worden.
  • BVerwG, 09.10.2001 - 4 A 53.01

    Rücknahme einer Klage

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.01.2005 - 4 A 716/03
    Dies ist durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats geklärt (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 2001 - 4 A 11/01.AZ - Beschluss vom 20. Februar 2002 - 4 A 55/02.AZ - Beschluss vom 6. Mai 2002 - 4 A 53/01.AZ - und Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 4 A 306/02.AZ - siehe auch Beschluss des 2. Senats des erkennenden Gerichts vom 12. November 2001 - 2 B 435/01.AZ - und Beschluss vom 19. März 2002 - 2 A 169/00.AZ -).
  • VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 40/04

    Asylrecht; Verwaltungsprozeßrecht; zügiges Verfahren; Rechtswegerschöpfung;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.01.2005 - 4 A 716/03
    Schließlich bietet auch der Beschluss des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 9. Dezember 2004 (VfGBbg 40/04) keine rechtliche Grundlage, die Berufung zuzulassen.
  • BVerwG, 12.12.2002 - 4 A 11.01

    Widmungsverfügung im Bauwerksverzeichnis des Planfeststellungsbeschlusses -

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.01.2005 - 4 A 716/03
    Dies ist durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats geklärt (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 2001 - 4 A 11/01.AZ - Beschluss vom 20. Februar 2002 - 4 A 55/02.AZ - Beschluss vom 6. Mai 2002 - 4 A 53/01.AZ - und Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 4 A 306/02.AZ - siehe auch Beschluss des 2. Senats des erkennenden Gerichts vom 12. November 2001 - 2 B 435/01.AZ - und Beschluss vom 19. März 2002 - 2 A 169/00.AZ -).
  • VG Braunschweig, 21.03.2007 - 4 A 23/04

    Syrien, Oppositionelle, Regimegegner, Parolen, Graffiti, Glaubwürdigkeit

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.01.2005 - 4 A 716/03
    Auch den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel gibt es im verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren nicht, weil er durch die engere spezialgesetzliche Regelung des § 78 Abs. 3 AsylVfG verdrängt wird (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 19. April 2000 - 4 A 77/00.A - und vom 19. Januar 2004 - 4 A 23/04.AZ -) und im System dieser speziellen Zulassungsgründe nicht vorgesehen ist.
  • BVerwG, 23.12.2002 - 1 B 42.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

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