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   OVG Bremen, 01.07.2021 - 2 LA 189/21   

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OVG Bremen, 01.07.2021 - 2 LA 189/21 (https://dejure.org/2021,20852)
OVG Bremen, Entscheidung vom 01.07.2021 - 2 LA 189/21 (https://dejure.org/2021,20852)
OVG Bremen, Entscheidung vom 01. Juli 2021 - 2 LA 189/21 (https://dejure.org/2021,20852)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 53; AufenthG § 53 Abs 2; AufenthG § 55 Abs 1 Nr 2; AufenthG § 55 Abs 2 Nr 2; EMRK Art 8; GG Art 6; VwGO § 124 Abs 2 Nr 1; VwGO § 124 Abs 2 Nr 3; VwGO § 124 Abs 2 Nr 4
    Ausweisung einer als Kind nach Deutschland gekommenen Ausländerin wegen gewerbsmäßigen Betrugs - Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; besonders schwer wiegendes Ausweisungsinteresse; Betrug; Bleibeinteresse; faktischer Inländer; Interessenabwägung; schwerwiegendes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung der Ausweisung eines in Deutschland geborenen oder als Kind nach Deutschland gekommenen Ausländers aufgrund der erheblichen Gefahr der Wiederholung von Eigentumsdelikten oder Vermögensdelikten; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

  • rechtsportal.de

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; besonders schwer wiegendes Ausweisungsinteresse; Betrug; Bleibeinteresse; faktischer Inländer; Interessenabwägung; schwerwiegendes Bleibeinteresse; Therapie; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung einer als Kind nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OVG Bremen, 01.07.2021 - 2 LA 189/21
    a) Der Zulassungsantrag benennt zwar zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, denen das angefochtene Urteil widersprechen soll (BVerfG, Beschl. v. 10.08.2007 - 2 BvR 535/06 und Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16).

    b) Möglicherweise kann man den Vortrag der Klägerin so verstehen, dass sie den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 10.08.2007 - 2 BvR 535/06 - und vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - den abstrakten Rechtssatz entnimmt, dass es für die Eigenschaft als "faktische Inländerin" lediglich auf die tatsächliche Verbindung zu Deutschland und die Entwurzelung vom Heimatstaat ankomme, nicht aber auf den Besitz eines Aufenthaltstitels.

    In beiden bundesverfassungsgerichtlichen Verfahren besaßen die Beschwerdeführer unbefristete Aufenthaltstitel (vgl. Beschl. v. 10.08.2007 - 2 BvR 535/06, juris Rn. 2 und Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 1).

    c) Sofern man den Vortrag auf S. 3 der Begründung des Zulassungsantrags dahingehend verstehen will, dass dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - der abstrakte Rechtssatz entnommen wird, im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung dürfe wegen Art. 6 GG die Möglichkeit von (Video-)Telefonaten mit Kindern nicht berücksichtigt werden, ist dies nicht nachvollziehbar.

    In seinem Beschluss vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, auf den sich die Klägerin beruft, hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass bei der Ausweisung hier geborener beziehungsweise als Kleinkinder nach Deutschland gekommener Ausländer im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung der besonderen Härte, die eine Ausweisung für diese Personengruppe darstellt, in angemessenem Umfang Rechnung zu tragen ist (BVerfG, aaO., juris Rn. 19).

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus OVG Bremen, 01.07.2021 - 2 LA 189/21
    a) Bezüglich der Frage, ob bei einer als Kind nach Deutschland eingereisten Ausländerin im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Ausweisung außer den tatsächlichen Bindungen zu Deutschland und der Entwurzelung im Herkunftsstaat auch der Besitz bzw. Nicht-Besitz eines Aufenthaltstitels berücksichtigt werden darf, trägt die Klägerin im Zulassungsantrag selbst vor, dass sie dies durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.08.2007 - 2 BvR 535/06 - als (in ihrem Sinne) geklärt ansehe.

    a) Der Zulassungsantrag benennt zwar zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, denen das angefochtene Urteil widersprechen soll (BVerfG, Beschl. v. 10.08.2007 - 2 BvR 535/06 und Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16).

    b) Möglicherweise kann man den Vortrag der Klägerin so verstehen, dass sie den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 10.08.2007 - 2 BvR 535/06 - und vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - den abstrakten Rechtssatz entnimmt, dass es für die Eigenschaft als "faktische Inländerin" lediglich auf die tatsächliche Verbindung zu Deutschland und die Entwurzelung vom Heimatstaat ankomme, nicht aber auf den Besitz eines Aufenthaltstitels.

    In beiden bundesverfassungsgerichtlichen Verfahren besaßen die Beschwerdeführer unbefristete Aufenthaltstitel (vgl. Beschl. v. 10.08.2007 - 2 BvR 535/06, juris Rn. 2 und Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 1).

  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Ausweisung straffälliger "Ausländer": Einmal Strafe ist genug

    Auszug aus OVG Bremen, 01.07.2021 - 2 LA 189/21
    Ihre Ausweisung bedarf sehr gewichtiger Gründe (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 55]).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 01.07.2021 - 2 LA 189/21
    Ernstliche Zweifel sind dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.05.2017 - 1 LA 306/15, juris Rn. 10; BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03, BVerfGE 110, 77 [83]; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Bremen, 01.07.2021 - 2 LA 189/21
    Ernstliche Zweifel sind dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.05.2017 - 1 LA 306/15, juris Rn. 10; BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03, BVerfGE 110, 77 [83]; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • OVG Bremen, 15.11.2019 - 2 B 243/19
    Auszug aus OVG Bremen, 01.07.2021 - 2 LA 189/21
    Zu diesen Gründen kann auch die erhebliche Gefahr der Wiederholung von Eigentums- oder Vermögensdelikten zählen, die zu beträchtlichen Schäden für eine Vielzahl von Personen führen oder die gewerbsmäßig begangen werden oder bei denen sonstige erschwerende Umstände vorliegen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 10, 31 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 04.01.2021 - 2 B 300/20, juris Rn. 34).
  • OVG Bremen, 04.01.2021 - 2 B 300/20

    Unverhältnismäßigkeit der Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen

    Auszug aus OVG Bremen, 01.07.2021 - 2 LA 189/21
    Zu diesen Gründen kann auch die erhebliche Gefahr der Wiederholung von Eigentums- oder Vermögensdelikten zählen, die zu beträchtlichen Schäden für eine Vielzahl von Personen führen oder die gewerbsmäßig begangen werden oder bei denen sonstige erschwerende Umstände vorliegen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 10, 31 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 04.01.2021 - 2 B 300/20, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 20.04.2017 - 8 B 56.16

    Zahlung einer Entschädigung für ein Grundstück; Zulassung der Revision wegen

    Auszug aus OVG Bremen, 01.07.2021 - 2 LA 189/21
    Eine fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung von Rechtssätzen erfüllt die Zulassungsanforderungen hingegen nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.04.2017 - 8 B 56/16, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 17.226

    Zulässige Ausweisung eines assoziationsberechtigten Ausländers aufgrund

    Auszug aus OVG Bremen, 01.07.2021 - 2 LA 189/21
    Sie wurde dahingehend beantwortet, dass der Betroffene im Grundsatz keinen Anspruch darauf hat, dass über seinen weiteren Aufenthalt in Deutschland erst entschieden wird, wenn die Therapie abgeschlossen ist und sich die Prognose möglicherweise verbessert hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 26.05.2021 - 2 B 119/21, juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.06.2020 - 11 N 55.19, juris Rn. 18; Bay. VGH , Beschl. v. 13.03.2017 - 10 ZB 17.226, juris Rn. 10).
  • OVG Bremen, 04.09.2014 - 2 A 16/10
    Auszug aus OVG Bremen, 01.07.2021 - 2 LA 189/21
    Dabei ist zur Darlegung des Zulassungsgrundes die für fallübergreifend gehaltene Frage auszuformulieren sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht und dass sie entscheidungserheblich ist (OVG Bremen, Beschl. v. 04.09.2014 - 2 A 16/10, juris und v. 13.04.2015 - 2 LA 32/14, juris Rn. 26).
  • OVG Bremen, 27.10.2020 - 2 B 105/20
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2020 - 11 N 55.19

    Ausländerrecht: Ausweisung eines wegen verschiedentlicher Drogendelikte zu einer

  • OVG Bremen, 13.04.2021 - 2 LA 269/20
  • OVG Bremen, 30.06.2020 - 2 B 147/20
  • OVG Bremen, 02.03.2016 - 2 LA 94/14
  • OVG Bremen, 13.04.2015 - 2 LA 32/14

    Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Zeitsoldaten aus dem Soldatenverhältnis auf

  • OVG Bremen, 10.05.2011 - 1 A 306/10

    Ausweisung eines als Minderjähriger in das Bundesgebiet eingereisten Ausländers

  • OVG Bremen, 26.05.2021 - 2 B 119/21

    Ausländerrecht; Ausweisung; sofortige Vollziehung - Anordnung der sofortigen

  • OVG Bremen, 30.08.2023 - 2 LC 116/23

    Generalpräventive inlandsbezogene Ausweisung nach Betäubungsmitteleinfuhr;

    Insbesondere ist § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG nicht erfüllt, denn der Kläger hat auch unabhängig von eventuell auf der Ausweisung aufbauenden Titelerteilungsverboten keinen Rechtsanspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis bzw. nahtlose Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis (vgl. unten II. 2. c, zum Maßstab bei § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG in Fällen, in denen die Aufenthaltserlaubnis bei Bekanntgabe der Ausweisungsverfügung schon abgelaufen ist, aber die Verlängerung mit Fiktionswirkung beantragt wurde vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 01.07.2021 - 2 LA 189/21, juris Rn. 19).
  • OVG Bremen, 23.06.2023 - 2 LA 465/21

    Ausweisung; Betäubungsmittelabhängigkeit; Betäubungsmitteldelikte;

    Ein Ausnahmefall, in dem ein nachhaltiger Erfolg der Therapie aufgrund konkreter Anhaltspunkte besonders wahrscheinlich erscheint (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 01.07.2021 - 2 LA 189/21, juris Rn. 21; Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 19), liegt hier nicht vor.

    Dazu nimmt er Bezug auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, wonach die Feststellung, dass eine Person keinen erhöhten Ausweisungsschutz nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 bzw. Abs. 2 Nr. 2 AufenthG genießt, unter Umständen die inzidente Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis voraussetzt, wenn der Betreffende sie zuvor beantragt hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 01.07.2021 - 2 LA 189/21, juris Rn. 19 m.w.N.).

    Erst die Abwägung nach § 53 Abs. 1 AufenthG unter umfassender Würdigung aller Umstände des Einzelfalles ergibt, ob das Interesse an der Ausreise letztendlich überwiegt (BVerwG Urt. v. 22.02.2017 - 1 C 3.16, BeckRS 2017, 107747 Rn. 58; OVG Bremen, Beschl. v. 01.07.2021 - 2 LA 189/21, juris Rn. 20).

  • OVG Bremen, 07.10.2022 - 2 LA 49/22

    Ausweisung; Eigentumsdelikte; Wiederholungefahr; Betäubungsmittelabhängigkeit;

    Der Kläger hat keinen Anspruch darauf, dass über seinen weiteren Aufenthalt in Deutschland erst entschieden wird, wenn seine Drogentherapie abgeschlossen ist und sich die Prognose dadurch möglicherweise verbessert hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 01.07.2021 - 2 LA 189/21, juris Rn. 21; Beschl. v. 26.05.2021 - 2 B 119/21, juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.06.2020 - 11 N 55.19, juris Rn. 18; Bay. VGH , Beschl. v. 13.03.2017 - 10 ZB 17.226, juris Rn. 10).

    Ein Ausnahmefall, in dem ein nachhaltiger Erfolg der Therapie aufgrund konkreter Anhaltspunkte besonders wahrscheinlich erscheint (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 01.072021 - 2 LA 189/21, juris Rn. 21; Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 19), liegt hier nicht vor.

  • OVG Bremen, 28.09.2021 - 2 LA 206/21

    Ablehnung des Rechtsschutzbedürfnisses aufgrund Erledigung der

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache dann zu, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für das erstrebte Berufungsverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit oder Fortbildung des Rechts obergerichtlicher Klärung bedarf (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Beschl. v. 01.07.2021 - 2 LA 189/21, juris Rn. 11).
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