Rechtsprechung
   OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 141/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,5317
OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 141/21 (https://dejure.org/2022,5317)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02.02.2022 - 2 LB 141/21 (https://dejure.org/2022,5317)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02. Februar 2022 - 2 LB 141/21 (https://dejure.org/2022,5317)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,5317) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BBesG § 46; VwGO § 173; ZPO § 287 Abs 2
    Zahlung einer Verwendungszulage - Anspruchshöhe; Schätzung; Topfwirtschaft; Verwendungszulage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 46 ; VwGO § 173 S. 1; ZPO § 287 Abs. 2
    Verwendungszulage gegenüber Beamten für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben; Schätzung der Zahl der anspruchsberechtigten Beamtinnen und Beamten auf Gewährung einer Verwendungszulage in den Fällen der "Topfwirtschaft"

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Bremen, 26.11.2019 - 2 LA 48/18

    Verwendungszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; Beweislast -

    Auszug aus OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 141/21
    Entsprechend dem Verfahren 2 LA 48/18 sei dem Kläger die volle Verwendungszulage zuzusprechen.

    Dort hatte er u.a. auch vorgetragen, der Vortrag der Beklagten vom 14.09.2020 sei unbeachtlich, weil die Beklagte selbst das Verfahren 2 LA 48/18 als Musterverfahren bezeichnet habe und sich damit implizit verpflichtet habe, nach der Entscheidung über das Musterverfahren nichts mehr vorzutragen.

    a) Beim Fehlen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwendungszulage handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats um eine Einwendung, für die die Beklagte die materielle Beweislast trägt (vgl. nur Beschl. d. Senats v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, juris Rn. 20 f. m.w.N.).

    Dies schließt eine Entscheidung ausschließlich nach Maßgabe der materiellen Beweislast aus (vgl. insoweit Beschl. d. Senats v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, a.a.O., Rn. 8 ff.).

    Schließlich hat sie niemals erklärt, die Ergebnisse derjenigen Klageverfahren, in denen das Verwaltungsgericht und der Senat sie nach Beweislastgrundsätzen zur Zahlung der vollen Verwendungszulage an die dortigen Kläger verpflichtet hatten (wie z.B. im Verfahren 2 LA 48/18, vgl. Beschl. v. 26.11.2020, juris, sowie vorgehend das Urteil des Verwaltungsgerichts v. 16.01.2018 - 6 K 247/15, juris), auf das vorliegende oder andere Verfahren übertragen zu wollen.

    An dieser normativen Vorgabe ändert sich auch dann nichts, wenn sie durch eine primär ausgabenorientierte Personalsteuerung mittels Personalkostenbudgets ergänzt wird und diese Budgets so knapp bemessen werden, dass die zur Verfügung gestellten Planstellen nicht ausfinanziert sind (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, a.a.O., Rn. 23; OVG Thüringen, Urt. v. 20.08.2018 - 2 KO 301/16, juris Rn. 25 ff., 37; vgl. auch VG Bremen, Urt. v. 27.10.2020 - 6 K 102/12, juris Rn. 60 ff.).

    Da die Feststellung der Tatsachen, aus denen sich die Anspruchshöhe ergibt, sehr aufwendig ist, ist das Gericht dabei allerdings auf die Mitwirkung der Beklagten angewiesen (vgl. Beschl. d. Senats v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, a.a.O., Rn. 8 ff.).

  • BVerwG, 13.02.2020 - 2 B 43.19

    Verwendungszulage; Berechnung des anteiligen Anspruchs auf die Verwendungszulage

    Auszug aus OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 141/21
    Allerdings steht dem Anspruchsberechtigten dann nur ein anteiliger Betrag zu (grundlegend BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16.13, a.a.O., Rn. 21; zuletzt BVerwG, Beschl. v. 13.02.2020 - 2 B 43.19, juris Rn. 10).

    Maßgeblich für diese Berechnung sind stets die Verhältnisse in dem Monat, für den die Zulage berechnet wird (BVerwG, Beschl. v. 13.02.2020 - 2 B 43.19, a.a.O., Rn. 10 m.w.N.).

    Hiermit ist das Berechnungsverfahren abschließend beschrieben, das in Fällen der haushaltsrechtlichen Topfwirtschaft bei einer höheren Zahl von Anspruchsberechtigten als von besetzbaren Planstellen anzuwenden ist (BVerwG, Beschl. v. 13.02.2020 - 2 B 43.19, a.a.O., Rn. 11).

    Da maßgeblich auf die freien Planstellen der "entsprechenden Wertigkeit" abzustellen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.02.2020 - 2 B 43/19, a.a.O., Rn. 10), kommt es auch nicht darauf an, ob freie Planstellen anderer Besoldungsgruppen bei der Polizei Bremen hätten "umgewidmet" werden können, um den Kläger in ein Statusamt der Besoldungsgruppe A 11 zu befördern.

    Denn es kommt - wie ausgeführt - maßgebend auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens des monatlichen Anspruchs an (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16.13, a.a.O., Rn. 21 f.; Beschl. v. 13.02.2020 - 2 B 43/19, a.a.O., Rn. 11).

    Ein vollständiges Überprüfen und Nachvollziehen dieser umfangreichen Berechnungen der Beklagten durch das Gericht stünde außer Verhältnis zur Höhe des streitigen Teils der Klageforderung (vgl. zum teils beträchtlichen Aufwand, den das Berechnungsverfahren mit sich bringen kann: BVerwG, Beschl. v. 13.02.2020 - 2 B 43.19, a.a.O., Rn. 11).

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13

    Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen;

    Auszug aus OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 141/21
    Eine Treuwidrigkeit folgt auch nicht daraus, dass die Beklagte erst mehr als ein halbes Jahrzehnt nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Anspruch auf Verwendungszulage bei Topfwirtschaft (Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16.13, juris) und nach mehreren gerichtlichen Aufforderungen und Fristsetzungen kurz vor der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht ihre Berechnungen vorgelegt hat.

    Um diese Voraussetzung zu erfüllen, bedarf es keiner festen Verknüpfung zwischen dem wahrgenommenen höherwertigen Dienstposten und einer bestimmten Planstelle (grundlegend BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16.13, a.a.O., Rn. 16).

    Allerdings steht dem Anspruchsberechtigten dann nur ein anteiliger Betrag zu (grundlegend BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16.13, a.a.O., Rn. 21; zuletzt BVerwG, Beschl. v. 13.02.2020 - 2 B 43.19, juris Rn. 10).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Maßgeblichkeit der Festlegungen des Stellenplans aus § 49 Abs. 1 LHO Brandenburg abgeleitet (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16.13, a.a.O., Rn. 14).

    Denn es kommt - wie ausgeführt - maßgebend auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens des monatlichen Anspruchs an (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16.13, a.a.O., Rn. 21 f.; Beschl. v. 13.02.2020 - 2 B 43/19, a.a.O., Rn. 11).

  • OVG Thüringen, 20.08.2018 - 2 KO 301/16

    Verwendungszulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens - hier

    Auszug aus OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 141/21
    An dieser normativen Vorgabe ändert sich auch dann nichts, wenn sie durch eine primär ausgabenorientierte Personalsteuerung mittels Personalkostenbudgets ergänzt wird und diese Budgets so knapp bemessen werden, dass die zur Verfügung gestellten Planstellen nicht ausfinanziert sind (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, a.a.O., Rn. 23; OVG Thüringen, Urt. v. 20.08.2018 - 2 KO 301/16, juris Rn. 25 ff., 37; vgl. auch VG Bremen, Urt. v. 27.10.2020 - 6 K 102/12, juris Rn. 60 ff.).

    Die Erhebung der Verjährungseinrede gegenüber anderen Anspruchsberechtigten durch den Dienstherrn kann deshalb nicht zur Folge haben, dass sich der anteilige Zulagenanspruch zu Gunsten des Klägers erhöht (vgl. hierzu OVG Thüringen, Urt. v. 20.08.2018 - 2 KO 301/16, a.a.O., Rn. 27).

  • BGH, 29.05.2013 - VIII ZR 174/12

    Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel

    Auszug aus OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 141/21
    Reichen die Ausgangs- und Anknüpfungstatsachen für eine Schätzung des gesamten Schadens bzw. hier der gesamten Anspruchshöhe nicht aus, muss das Gericht prüfen, in welchem Umfang der Sachverhalt eine hinreichende Grundlage für die Schätzung zumindest eines in jedem Fall eingetretenen Mindestschadens bzw. hier, wo es um eine Einwendung der Schuldnerin geht, einer Mindesthöhe der Einwendung (und entsprechend eines höchstmöglichen Anspruchs des Gläubigers) bietet (vgl. Saenger , a.a.O., § 287 Rn. 16 m.w.N.) Dabei reicht bei der Schätzung nach § 287 ZPO bezüglich der Anspruchshöhe eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die richterliche Überzeugungsbildung aus (vgl. BGH, Urt. v. 29.05.2013 - VIII ZR 174/12, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 15.04

    Tierseuchenrecht; gemeiner Wert eines Tieres; gemeiner Wert eines Tieres auch

    Auszug aus OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 141/21
    Das Gericht muss über umstrittene "Ausgangs- und Anknüpfungstatsachen" Beweis erheben, bevor dann Schätzungen auf der so gesicherten Tatsachenbasis getroffen werden können (vgl. zu § 287 Abs. 1 ZPO : BVerwG, Urt. v. 20.01.2005 - 3 C 15.04, juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.04.2016 - 2 B 92.15

    Haushaltsrechtliche Voraussetzungen für die Übertragung eines höherwertigen Amtes

    Auszug aus OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 141/21
    Eine spätere Änderung haushaltsrechtlicher Voraussetzungen ist deshalb für die Erfüllung des Zulagentatbestandes ohne Bedeutung; ihr kommt in diesem Sinne keine "Rückwirkung" zu (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 11.04.2016 - 2 B 92.15, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 19.13

    Anspruch eines Finanzbeamten auf eine Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger

    Auszug aus OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 141/21
    Denn die Ermittlung der Zahl der Anspruchsberechtigten betrifft die Rechtsfolgenseite des Anspruchs auf eine Verwendungszulage (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 19.13, juris Rn. 20, 28) und damit nicht den Anspruchsgrund, sondern allein die Anspruchshöhe.
  • VG Hamburg, 18.12.2017 - 9 K 3391/16

    Ergänzende Vertragsauslegung eine verwaltungsgerichtlichen Vergleichs; Begriff

    Auszug aus OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 141/21
    Die Grundlagen für eine Schätzung müssen ferner ordnungsgemäß ermittelt und vorhandene tatsächliche Unterlagen bei der Schätzung erschöpfend ausgewertet werden; Vorbringen zugunsten eines beweisanzeigenden Umstands darf nicht vernachlässigt werden (VG Hamburg, Urt. v. 18.12.2017 - 9 K 3391/16, juris Rn. 56).
  • BVerwG, 24.08.1972 - V C 49.72

    Eingliederungshilfe zum Besuch einer Gehörlosenschule nach dem

    Auszug aus OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 141/21
    Die Vorschrift ist über § 173 Satz 1 VwGO in verwaltungsgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwGE 35, 178 [182]; BVerwGE 40, 308 [310]; OVG Münster, Urt. v. 27.11.1997 - 8 A 4279/95, juris Rn. 37).
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11

    Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für

  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1997 - 8 A 4279/95

    Sozialhilfe: Heranziehung zu einem Kostenbeitrag - zur Inanspruchnahme der

  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 133/90

    Beweislast für vergütungsmindernde Einsparungen des Unternehmers bei Kündigung

  • BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83

    Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde i.S. des § 125 Abs. 2 BbauG;

  • VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 247/15

    Verwendungszulage - Beweislast; Darlegungslast; Elternzeit; haushaltsrechtliche

  • VG Bremen, 27.10.2020 - 6 K 102/12
  • BVerwG, 21.11.2019 - 2 B 23.19

    Verwendungszulage gemäß § 46 BBesG a.F.; Einrede der Verjährung und Berechnung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2022 - 4 B 4.21

    Beamtenbesoldung: Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes

    Der Beklagte trägt die materielle Darlegungslast, wenn er einwenden will, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des höherwertigen Amtes i.S. von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG Bln fehlen (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 2. Februar 2022 - 2 LB 141/21 - juris Rn. 45).
  • OVG Bremen, 24.05.2023 - 2 LC 247/21

    Rückwirkende Gewährung einer Verwendungszulage eines Beamten für die Wahrnehmung

    (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 02.02.2022 - 2 LB 141/21, juris Rn. 66 - 68).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht