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   OVG Bremen, 02.09.2021 - 1 LA 222/21   

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https://dejure.org/2021,36328
OVG Bremen, 02.09.2021 - 1 LA 222/21 (https://dejure.org/2021,36328)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02.09.2021 - 1 LA 222/21 (https://dejure.org/2021,36328)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02. September 2021 - 1 LA 222/21 (https://dejure.org/2021,36328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungserfordernis; Namensänderung; seelische Belastung; Namensrecht; Streichung des Vornamens "Kevin"

  • rechtsportal.de

    Darlegungserfordernis; Namensänderung; seelische Belastung; Namensrecht; Streichung des Vornamens "Kevin"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Bremen, 30.06.2021 - 1 LA 299/20

    Grundsätzliche Bedeutung; künftige Rechtslage; Spielhallenrecht; Ablehnung

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2021 - 1 LA 222/21
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache dann zu, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für das erstrebte Berufungsverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit oder Fortbildung des Rechts obergerichtlicher Klärung bedarf (OVG Bremen, Beschl. v. 30.06.2021 - 1 LA 299/20, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (OVG Bremen, Beschl. v. 30.06.2021 - 1 LA 299/20, juris Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2021 - 1 LA 222/21
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind dargelegt, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 m.w.N. und vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16 m.w.N., st. Rspr. des Senats, vgl. nur OVG Bremen, Beschl. v. 26.01.2021 - 1 LA 21/20, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 26.01.2021 - 1 LA 21/20
    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2021 - 1 LA 222/21
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind dargelegt, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 m.w.N. und vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16 m.w.N., st. Rspr. des Senats, vgl. nur OVG Bremen, Beschl. v. 26.01.2021 - 1 LA 21/20, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2021 - 1 LA 222/21
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind dargelegt, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 m.w.N. und vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16 m.w.N., st. Rspr. des Senats, vgl. nur OVG Bremen, Beschl. v. 26.01.2021 - 1 LA 21/20, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2021 - 1 LA 222/21
    Zum anderen gibt er den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiell-rechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss und kann (BVerfG, Beschl. v. 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20

    Ausnahme von der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2021 - 1 LA 222/21
    Die Aufklärungsrüge erfordert zunächst eine substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zur Verfügung gestanden hätten, weshalb sich die unterbliebene Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gebracht hätte und inwiefern das angefochtene Urteil darauf beruhen kann (BVerwG, Beschl. v. 13.01.2021 - 2 B 21.20, juris Rn. 28).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2016 - 3 L 130/15

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2021 - 1 LA 222/21
    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und deswegen von einer Beweiserhebung absieht (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.09.2016 - 3 L 130/15, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2006 - 18 A 4461/05

    Streitwert Reiseausweis Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2021 - 1 LA 222/21
    Dabei zählen zu den verfahrensrechtlichen Möglichkeiten, von denen erforderlichenfalls Gebrauch zu machen ist, auch Anträge auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gemäß § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO (BVerwG, Urt. v. 03.07.1992 - 8 C 58.90, juris Rn. 9 m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 12.04.2006 - 18 A 4461/05, juris Rn. 14 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2021 - 1 LA 222/21
    Dabei zählen zu den verfahrensrechtlichen Möglichkeiten, von denen erforderlichenfalls Gebrauch zu machen ist, auch Anträge auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gemäß § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO (BVerwG, Urt. v. 03.07.1992 - 8 C 58.90, juris Rn. 9 m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 12.04.2006 - 18 A 4461/05, juris Rn. 14 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 20.04.2017 - 8 B 56.16

    Zahlung einer Entschädigung für ein Grundstück; Zulassung der Revision wegen

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2021 - 1 LA 222/21
    Die nach Auffassung des Zulassungsantragstellers divergierenden Rechtssätze müssen einander gegenübergestellt und die entscheidungstragende Abweichung muss darauf bezogen konkret herausgearbeitet werden (BVerwG, Beschl. v. 20.04.2017 - 8 B 56.16, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 19.04.2018 - 6 B 62.17

    Anspruch auf Streichung von der religiösen Überzeugung widersprechenden Vornamen

  • OVG Bremen, 19.08.2022 - 2 LA 394/21

    Abschiebungsandrohung; Ausweisung; Berufungszulassung; besonders schwer wiegendes

    Die nach Auffassung des Zulassungsantragstellers divergierenden Rechtssätze müssen einander gegenübergestellt und die entscheidungstragende Abweichung muss darauf bezogen konkret herausgearbeitet werden (BVerwG, Beschl. v. 20.04.2017 - 8 B 56.16, juris Rn. 5; OVG Bremen, Beschl. v. 02.09.2021 - 1 LA 222/21, juris Rn. 24 - 26).
  • OVG Bremen, 16.05.2022 - 2 LA 114/21

    Abhängigkeitsverhältnis; Ausweisung; Bewährung; Familiäre Lebensgemeinschaft;

    Die nach Auffassung des Zulassungsantragstellers divergierenden Rechtssätze müssen einander gegenübergestellt und die entscheidungstragende Abweichung muss darauf bezogen konkret herausgearbeitet werden (BVerwG, Beschl. v. 20.04.2017 - 8 B 56.16, juris Rn. 5; OVG Bremen, Beschl. v. 02.09.2021 - 1 LA 222/21, juris Rn. 24 - 26).
  • OVG Bremen, 31.01.2022 - 1 LA 263/20

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan/Durchführungsvertrag - Durchführungspflicht;

    Zur Darlegung des Zulassungsgrundes ist die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.11.1989 - 4 B 163.89, juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschl. v. 02.09.2021 - 1 LA 222/21, juris Rn. 31 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 03.07.2023 - 11 LA 110/22

    Gefährlichkeit eines Hundes; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Wiederaufgreifen

    Die nach Auffassung des Zulassungsantragstellers divergierenden Rechtssätze müssen einander gegenübergestellt und die entscheidungstragende Abweichung muss darauf bezogen konkret herausgearbeitet werden (s. etwa BVerwG, Beschl. v. 20.04.2017 - 8 B 56/16 - juris Rn. 5; OVG Bremen, Beschl. v. 2.9.2021 - 1 LA 222/21 - juris Rn. 25).
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