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   OVG Bremen, 03.02.2020 - 2 LA 170/19   

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OVG Bremen, 03.02.2020 - 2 LA 170/19 (https://dejure.org/2020,1778)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03.02.2020 - 2 LA 170/19 (https://dejure.org/2020,1778)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03. Februar 2020 - 2 LA 170/19 (https://dejure.org/2020,1778)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    VwVfG § 54; VwVfG § 57
    Gebührenbescheid für eine Praxisbewertung; zu den Anforderungen an den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags - Gebührenbescheid; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Praxisbewertung; verwaltungsrechtlicher Vertrag; Zahnärztekammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 54 ; VwVfG § 57
    Gebührenbescheid; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Praxisbewertung; Vertrag, verwaltungsrechtlicher; verwaltungsrechtlicher Vertrag; Zahnärztekammer; Gebührenbescheid für eine Praxisbewertung; zu den Anforderungen an den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags

  • rechtsportal.de

    VwVfG § 54 ; VwVfG § 57
    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheids der Zahnärztekammer für die Durchführung der Bewertung einer Zahnarztpraxis; Nichtigkeit eines Vertrags aufgrund eines Formfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 26.03.2004 - 25 B 01.382

    Allgemeine Leistungsklage; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Beseitigungsanspruch

    Auszug aus OVG Bremen, 03.02.2020 - 2 LA 170/19
    Denn Ansprüche aus verwaltungsrechtlichen Verträgen darf die Verwaltung nicht durch Verwaltungsakt, sondern nur durch allgemeine Leistungsklage beim Verwaltungsgericht durchsetzen (Bay. VGH , Urt. v. 26.03.2004 - 25 B 01.382, juris Rn. 21; Fehling, in: ders./ Kastner/ Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 54 VwVfG Rn. 85).
  • VG Leipzig, 05.03.2004 - 1 K 397/02
    Auszug aus OVG Bremen, 03.02.2020 - 2 LA 170/19
    Den Unterschied zwischen einem nicht geschlossenen Vertrag und einem geschlossenen, aber mangels Einhaltung der vorgeschriebenen Form nichtigen Vertrag übersieht die - wohl herrschende - Auffassung, der zu Folge das Schriftformerfordernis den konkludenten Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge ausschließt (so aber z.B. Brüning/ Bosesky, in: Mann/ Sennekamp/ Uechtritz, VwVfGm 2. Aufl 2019, § 54 Rn. 133; Pautsch/ Hoffmann, VwVfG , 1. Aufl. 2016, § 54 Rn. 39; Huck, in: Huck/ Müller, VwVfG , 2. Aufl. 2016, § 54 Rn. 24; FG Hamburg, Urt. v. 05.05.1999 - IV 858/97, juris Rn. 18; VG Leipzig, Urt. v. 05.03.2004 - 1 K 397/02, juris Rn. 30).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 03.02.2020 - 2 LA 170/19
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.05.2017 - 1 LA 306/15 -, juris Rn. 10; BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 [83]; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • BVerwG, 28.01.2010 - 9 B 46.09

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Erschließungsvertrag; Schriftform;

    Auszug aus OVG Bremen, 03.02.2020 - 2 LA 170/19
    Ein Vertrag setzt das Vorliegen korrespondierender, in Bezug aufeinander abgegebener Willenserklärungen (Angebot und Annahme) voraus, die mit Erklärungsbewusstsein und Bindungswillen auf die Herbeiführung eines bestimmten Rechtserfolges gerichtet sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.01.2010 - 9 B 46/09, juris Rn. 3; Pautsch/ Hoffmann, VwVfG , 1. Aufl. 2016, § 54 Rn. 39; Kämmerer, in: Bader/ Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG , 45. Ed. 1.4.2019, § 54 Rn. 26).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

    Auszug aus OVG Bremen, 03.02.2020 - 2 LA 170/19
    Denn es spricht Einiges dafür, dass eine Behörde, die eine vertragliche Leistung erbringen wollte, auch im Falle der Nichtigkeit des Vertrags keinen Gebührenbescheid erlassen kann, sondern auf eine Rückabwicklung nach den Grundsätzen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2003 - 2 C 23/02, NVwZ-RR 2003, 874 f.) zu verweisen ist.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Bremen, 03.02.2020 - 2 LA 170/19
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.05.2017 - 1 LA 306/15 -, juris Rn. 10; BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 [83]; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104 [140]).
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