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   OVG Bremen, 03.02.2021 - 2 B 405/20   

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OVG Bremen, 03.02.2021 - 2 B 405/20 (https://dejure.org/2021,2420)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03.02.2021 - 2 B 405/20 (https://dejure.org/2021,2420)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - 2 B 405/20 (https://dejure.org/2021,2420)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 3 Wx 146/17

    Zulässigkeit der Ergänzung der im Geburtenregister unausgefüllt gebliebenen

    Auszug aus OVG Bremen, 03.02.2021 - 2 B 405/20
    Denn die Antragstellerin zu 2. ist in Deutschland geboren, hat sich noch nie in einem anderen Land aufgehalten, soll nach dem Willen ihrer Mutter für nicht absehbare Zeit in Deutschland bleiben und eine Aufenthaltsbeendigung ist - obwohl die Antragstellerinnen derzeit keinen Aufenthaltstitel besitzen - nicht konkret absehbar (vgl. auch Kau, in: Heilbronner/ Maaßen/ Hecker/ Kau, aaO., § 4 StAG Rn. 21; Helms, MüKO BGB , 8. Aufl. 2020, Art. 19 EGBGB Rn. 9 sowie OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 16).

    Von den alternativen, grundsätzlich gleichrangigen Zusatzanknüpfungen (vgl. BGH, Beschl. v. 19.07.2017 - XII ZB 72/16, juris Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 14) nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 und 3 EGBGB führt diejenige des Satzes 2 (Recht des Staates, dem der betreffende Elternteil angehört) ebenfalls zur Anwendung deutschen Rechts soweit es um eine Vaterschaft des Herrn B geht, denn dieser ist deutscher Staatsangehöriger.

    Die sich aus der Vorschrift des § 1592 Nr. 1 BGB ergebende Vaterschaft des Ehemanns der Mutter ist nach § 1599 Abs. 1 BGB erst dann zu verneinen, wenn auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig feststeht, dass er nicht der Vater des Kindes ist (vgl. auch BGH, Beschl. v. 13.09.2017 - XII ZB 403/16, juris Rn. 15, 18; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 17).

    Nach Sec 32 (1) und (2) des ghanaischen Evidence Act (in deutscher Übersetzung abgedruckt in Bergmann/ Ferid, aaO., Ghana, S. 101; in englischer Sprache abrufbar unter https://acts.ghanajustice.com/actsofparliament/evidence-act-1975-n-r-c-d-323/) wird vermutet, dass ein Kind, das während der Ehe seiner Mutter oder innerhalb von 300 Tagen nach Beendigung der Ehe geboren wird, das Kind des Mannes ist, der zur Zeit der Geburt mit der Mutter verheiratet ist (vgl. auch OLG Celle, Beschl. v. 19.08.2019 - 21 UF 118/18, juris Rn. 24; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 25).

    Eine von dieser Vermutung abweichende gerichtliche Regelung der Vaterschaft für die Antragstellerin zu 2. in Ghana (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 25 f.) ist nicht ersichtlich (ausführlich OVG Bremen, Beschl. v. 20.11.2020 - 2 B 249/20, juris Rn. 22).

    Ist dem Kind schon bei der Geburt nach einer der von Art. 19 Abs. 1 EGBGB alternativ berufenen Rechtsordnungen nur ein Vater zugeordnet, so steht dieser jedenfalls grundsätzlich als rechtlicher Vater des Kindes fest (BGH, Beschl. v. 13.09.2017 - XII ZB 403/16, juris Rn. 13 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 15).

  • BGH, 13.09.2017 - XII ZB 403/16

    Beseitigung der rechtlichen Vaterschaft aufgrund Anwendung deutschen Rechts

    Auszug aus OVG Bremen, 03.02.2021 - 2 B 405/20
    Die sich aus der Vorschrift des § 1592 Nr. 1 BGB ergebende Vaterschaft des Ehemanns der Mutter ist nach § 1599 Abs. 1 BGB erst dann zu verneinen, wenn auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig feststeht, dass er nicht der Vater des Kindes ist (vgl. auch BGH, Beschl. v. 13.09.2017 - XII ZB 403/16, juris Rn. 15, 18; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 17).

    Ist dem Kind schon bei der Geburt nach einer der von Art. 19 Abs. 1 EGBGB alternativ berufenen Rechtsordnungen nur ein Vater zugeordnet, so steht dieser jedenfalls grundsätzlich als rechtlicher Vater des Kindes fest (BGH, Beschl. v. 13.09.2017 - XII ZB 403/16, juris Rn. 13 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 15).

  • OVG Bremen, 20.11.2020 - 2 B 249/20

    Verteilung nach § 15a AufenthG; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch

    Auszug aus OVG Bremen, 03.02.2021 - 2 B 405/20
    Daher ist in den Blick zu nehmen, ob es nach den sonstigen Umständen des Falles plausibel erscheint, dass die Ehe der Antragstellerin zu 1. in Ghana im Januar 2019 geschieden wurde (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 20.11.2020 - 2 B 249/20, juris Rn. 20).

    Eine von dieser Vermutung abweichende gerichtliche Regelung der Vaterschaft für die Antragstellerin zu 2. in Ghana (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 25 f.) ist nicht ersichtlich (ausführlich OVG Bremen, Beschl. v. 20.11.2020 - 2 B 249/20, juris Rn. 22).

  • VG Bremen, 03.12.2020 - 4 V 1991/20

    Umverteilung § 15a - Vaterschaftsanerkennung; Verteilung nach § 15a AufenthG;

    Auszug aus OVG Bremen, 03.02.2021 - 2 B 405/20
    Die Antragstellerinnen haben sowohl gegen die Vorspracheverpflichtung ( 4 K 1990/20; 4 V 1991/20) als auch gegen den Verteilungsbescheid ( 4 K 1953/20; 4 V 1954/20) Klage erhoben und um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht.
  • OVG Bremen, 23.11.2020 - 2 B 250/20

    Verteilung nach § 15 a AufenthG; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch

    Auszug aus OVG Bremen, 03.02.2021 - 2 B 405/20
    Es kann daher offenbleiben, ob die Antragsgegnerin bei Erlass des Verteilungsbescheides die Staatsangehörigkeit der Antragstellerin zu 2. hätte prüfen müssen oder ob die "Filterfunktion" der Vorspracheverpflichtung sich auch darauf erstreckt, ob der Betroffene überhaupt zum Kreis der nach § 15a AufenthG zu verteilenden Personen gehört (vgl. ausführlich OVG Bremen, Beschl. v. 23.11.2020 - 2 B 250/20, juris Rn. 9 ff.).
  • OVG Bremen, 07.06.2018 - 1 B 92/18

    Verhältnis zwischen dem Verteilungsverfahren nach dem Ausländerrecht einerseits

    Auszug aus OVG Bremen, 03.02.2021 - 2 B 405/20
    Vielmehr dient § 15a AufenthG gerade der Bestimmung der zuständigen Ausländerbehörde (OVG Bremen, Beschl. v. 07.06.2018 - 1 B 92/18, juris Rn. 13).
  • OVG Bremen, 18.12.2018 - 1 B 148/18

    Inobhutnahme; Verteilung; vorläufige Inobhutnahme; Ausländerrecht Umverteilung

    Auszug aus OVG Bremen, 03.02.2021 - 2 B 405/20
    Die Antragstellerinnen sind auch nicht allein deswegen vom Anwendungsbereich der Verteilungsvorschriften des § 15a AufenthG ausgenommen, weil die örtliche Zuständigkeit für ausländerrechtliche Entscheidungen bereits zuvor auf die kommunale Ausländerbehörde übergegangen wäre (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 18.12.2018 - 1 B 148/18, juris Rn. 9).
  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 72/16

    Vaterschaft: Anerkennung bei gesetzlicher Vaterschaft nach ausländischem Recht;

    Auszug aus OVG Bremen, 03.02.2021 - 2 B 405/20
    Von den alternativen, grundsätzlich gleichrangigen Zusatzanknüpfungen (vgl. BGH, Beschl. v. 19.07.2017 - XII ZB 72/16, juris Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 14) nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 und 3 EGBGB führt diejenige des Satzes 2 (Recht des Staates, dem der betreffende Elternteil angehört) ebenfalls zur Anwendung deutschen Rechts soweit es um eine Vaterschaft des Herrn B geht, denn dieser ist deutscher Staatsangehöriger.
  • OLG Celle, 19.08.2019 - 21 UF 118/18

    Anfechtung einer Vaterschaft nach dem Recht der Republik Ghana

    Auszug aus OVG Bremen, 03.02.2021 - 2 B 405/20
    Nach Sec 32 (1) und (2) des ghanaischen Evidence Act (in deutscher Übersetzung abgedruckt in Bergmann/ Ferid, aaO., Ghana, S. 101; in englischer Sprache abrufbar unter https://acts.ghanajustice.com/actsofparliament/evidence-act-1975-n-r-c-d-323/) wird vermutet, dass ein Kind, das während der Ehe seiner Mutter oder innerhalb von 300 Tagen nach Beendigung der Ehe geboren wird, das Kind des Mannes ist, der zur Zeit der Geburt mit der Mutter verheiratet ist (vgl. auch OLG Celle, Beschl. v. 19.08.2019 - 21 UF 118/18, juris Rn. 24; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - I-3 Wx 146/17, juris Rn. 25).
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