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   OVG Bremen, 03.11.2021 - 2 B 296/21   

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https://dejure.org/2021,44957
OVG Bremen, 03.11.2021 - 2 B 296/21 (https://dejure.org/2021,44957)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03.11.2021 - 2 B 296/21 (https://dejure.org/2021,44957)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03. November 2021 - 2 B 296/21 (https://dejure.org/2021,44957)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 25 Abs 4 S 2; AufenthG § 25 Abs 5; AufenthG § 25a; AufenthG § 25a Abs 1 S 1 Nr 4; AufenthG § 53; AufenthG § 8 Abs 1; EMRK Art 8
    Ausländerrecht; Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG; Ausweisung - Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; Integrationsprognose; Straftaten; Verlängerung; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; Integrationsprognose; Straftaten; Verlängerung; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Ausländerrecht; Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG

  • rechtsportal.de

    Integrationsprognose bei Verlängerungsentscheidung über Aufenthaltserlaubnis eines straffälligen Heranwachsenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2020 - 8 ME 60/20

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration;

    Auszug aus OVG Bremen, 03.11.2021 - 2 B 296/21
    Daher muss bei der Verlängerung einer nach § 25a Abs. 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnis weiterhin die Voraussetzung des § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG vorliegen, wonach es gewährleistet erscheint, dass der Ausländer sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann (Nds. OVG, Beschl. v. 17.08.2020 - 8 ME 60/20, juris Rn. 40).

    Geboten ist eine die konkreten individuellen Lebensumstände des ausländischen Jugendlichen oder Heranwachsenden berücksichtigende Gesamtbetrachtung, etwa der Kenntnisse der deutschen Sprache, des Vorhandenseins eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, des Schulbesuchs und des Bemühens um eine Berufsausbildung und Erwerbstätigkeiten, des sozialen und bürgerschaftlichen Engagements sowie der Akzeptanz der hiesigen Rechts- und Gesellschaftsordnung (Nds. OVG, Beschl. v. 17.08.2020 - 8 ME 60/20, a.a.O., Rn. 41; Bay. VGH , Beschl. v. 11.12.2017 - 10 ZB 17.1682, juris Rn. 8; OVG LSA, Beschl. v. 07.10.2016 - 2 M 73/16, juris Rn. 5).

    Dies ist auf § 25a Abs. 1 AufenthG zu übertragen (Nds. OVG, Beschl. v. 17.08.2020 - 8 ME 60/20, a.a.O., Rn. 43).

  • VGH Bayern, 11.12.2017 - 10 ZB 17.1682

    Aufenthaltserlaubnis - Voraussetzungen einer positiven Integrationsprognose

    Auszug aus OVG Bremen, 03.11.2021 - 2 B 296/21
    Geboten ist eine die konkreten individuellen Lebensumstände des ausländischen Jugendlichen oder Heranwachsenden berücksichtigende Gesamtbetrachtung, etwa der Kenntnisse der deutschen Sprache, des Vorhandenseins eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, des Schulbesuchs und des Bemühens um eine Berufsausbildung und Erwerbstätigkeiten, des sozialen und bürgerschaftlichen Engagements sowie der Akzeptanz der hiesigen Rechts- und Gesellschaftsordnung (Nds. OVG, Beschl. v. 17.08.2020 - 8 ME 60/20, a.a.O., Rn. 41; Bay. VGH , Beschl. v. 11.12.2017 - 10 ZB 17.1682, juris Rn. 8; OVG LSA, Beschl. v. 07.10.2016 - 2 M 73/16, juris Rn. 5).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass ein erfolgreicher Schulbesuch oder ein Schulabschluss nach § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG ohnehin Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG ist, und die positive Integrationsprognose nach Nr. 4 als weitere Voraussetzung hinzutritt (vgl. Bay. VGH , Beschl. v. 11.12.2017 - 10 ZB 17.1682, a.a.O., Rn. 8).

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus OVG Bremen, 03.11.2021 - 2 B 296/21
    In atypischen Fällen, in denen besondere Umstände die Integration des Ausländers im Bundesgebiet belegen, könne jedoch auch bei Vorstrafen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Betracht kommen (BVerwG, Urt. v. 27.01.2009 - 1 C 40.07, juris Rn. 16).
  • OVG Bremen, 19.03.1998 - 1 BB 68/98

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Isolierter Antrag; Ausweisung;

    Auszug aus OVG Bremen, 03.11.2021 - 2 B 296/21
    Er könnte somit auch dann, wenn die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ausweisung wiederhergestellt würde, abgeschoben werden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 30.06.2020 - 2 B 147/20, juris Rn. 10; Beschl. v. 19.03.1998 - 1 BB 68/98, NVwZ-RR 1999, 204 ).
  • BVerfG, 29.01.2020 - 2 BvR 690/19

    Fehlende gewichtende Gesamtbewertung der Lebensumstände einer "faktischen

    Auszug aus OVG Bremen, 03.11.2021 - 2 B 296/21
    Hierfür kommt es einerseits auf die Integration in Deutschland, andererseits auf die Möglichkeit zur Integration im Staat der Staatsangehörigkeit an (BVerfG, Beschl. v. 29.01.2020 - 2 BvR 690/19, juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2016 - 2 M 73/16

    Aufenthaltserlaubnis bei gut integrierten Jugendlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 03.11.2021 - 2 B 296/21
    Geboten ist eine die konkreten individuellen Lebensumstände des ausländischen Jugendlichen oder Heranwachsenden berücksichtigende Gesamtbetrachtung, etwa der Kenntnisse der deutschen Sprache, des Vorhandenseins eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, des Schulbesuchs und des Bemühens um eine Berufsausbildung und Erwerbstätigkeiten, des sozialen und bürgerschaftlichen Engagements sowie der Akzeptanz der hiesigen Rechts- und Gesellschaftsordnung (Nds. OVG, Beschl. v. 17.08.2020 - 8 ME 60/20, a.a.O., Rn. 41; Bay. VGH , Beschl. v. 11.12.2017 - 10 ZB 17.1682, juris Rn. 8; OVG LSA, Beschl. v. 07.10.2016 - 2 M 73/16, juris Rn. 5).
  • OVG Bremen, 30.06.2020 - 2 B 147/20
    Auszug aus OVG Bremen, 03.11.2021 - 2 B 296/21
    Er könnte somit auch dann, wenn die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ausweisung wiederhergestellt würde, abgeschoben werden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 30.06.2020 - 2 B 147/20, juris Rn. 10; Beschl. v. 19.03.1998 - 1 BB 68/98, NVwZ-RR 1999, 204 ).
  • OVG Bremen, 17.01.2019 - 1 B 333/18

    Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 i.V.m. Art. 8 EMRK; Duldung wegen

    Auszug aus OVG Bremen, 03.11.2021 - 2 B 296/21
    Auch der aufenthaltsrechtliche Status, den der Ausländer bislang besessen hat, kann ein Kriterium sein, das für die Ermittlung des Ausmaßes der Verwurzelung von Relevanz ist (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 17.01.2019 - 1 B 333/18, juris Rn. 21 m.w.N).
  • OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20

    Zur Ausweisung eines faktischen Inländers - Ausweisung; generalpräventiv;

    Auszug aus OVG Bremen, 03.11.2021 - 2 B 296/21
    Der Senat weist abschließend darauf hin, dass es nicht widersprüchlich ist, wenn er einerseits im Rahmen von § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG oder § 25 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 8 EMRK bei der Frage, ob ein Ausländer integriert bzw. seine Integration zu erwarten ist, die Begehung von Straftaten berücksichtigt, während er andererseits für die ausweisungsrechtliche Abwägung nach § 53 Abs. 1, 2 AufenthG vertritt, vom Ausländer begangene Straftaten verminderten nicht den Grad der Integration, sondern seien gegen die Integration abzuwiegen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 27).
  • OVG Bremen, 02.08.2023 - 2 LA 2/23

    Ausweisung; Ermittlungsverfahren; ernstliche Zweifel; Generalprävention;

    Der Senat hat bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes darauf hingewiesen, dass keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass seine Mutter im Alltag auf den Kläger angewiesen ist (vgl. Beschl. v. 03.11.2021 - 2 B 296/21, juris Rn. 17).
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