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   OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 409/21   

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OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 409/21 (https://dejure.org/2021,49425)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03.12.2021 - 2 B 409/21 (https://dejure.org/2021,49425)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03. Dezember 2021 - 2 B 409/21 (https://dejure.org/2021,49425)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 15a; Dublin III-VO Art 21 Abs... 1; Dublin III-VO Art 29 Abs 2 Satz 2; EMRK Art 8; EU-Visum-VO Art 4 Abs 1; Schengener Grenzkodex § 6; SDÜ § 20 Abs 1; VwGO § 123; VwGO § 146 Abs 4 S 3; VwGO § 75
    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer - Anscheinsbeweis; Arbeitsvertrag; Beschwerdeantrag; Beschwerdebegründungsfrist; Indizwirkung; Treu und Glauben; unerlaubte Einreise; Verteilung; Verteilungsverfahren; Vertrauensschutz; Verwirkung; zwingende Gründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anscheinsbeweis; Arbeitsvertrag; Beschwerdeantrag; Beschwerdebegründungsfrist; Indizwirkung; Treu und Glauben; unerlaubte Einreise; Verteilung; Verteilungsverfahren; Vertrauensschutz; Verwirkung; zwingende Gründe; Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die visumfreie Einreise eines Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Bremen, 12.10.2021 - 2 LA 332/21

    Anhörung; Anscheinsbeweis; Begründung; Berufungszulassungsverfahren;

    Auszug aus OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 409/21
    Bezwecken sie von Anfang an in zeitlicher Hinsicht einen längeren Aufenthalt, liegen die Einreisevoraussetzungen aus Art. 20 SDÜ i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. c Schengener Grenzkodex nicht vor (OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.2021 - 2 LA 332/21, juris Rn. 14).

    Zweifel an der Absicht, nicht nur zu Besuchszwecken einzureisen, werden sich vielfach nicht bereits bei der Einreise, sondern erst aus dem Verhalten der einreisenden Person im Anschluss ergeben (OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.2021 - 2 LA 332/21, juris Rn. 7).

    Bereits das schließt es aus, den Abschluss eines Arbeitsvertrags im Zuständigkeitsbereich der die Verteilung veranlassenden Landesbehörde als einen "sonstigen zwingenden Grund" im Sinne des § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG einzuordnen (OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.2021 - 2 LA 332/21, juris Rn. 17; Beschl. v. 18.03.2021 - 2 B 32/21, juris Rn. 17).

  • OVG Bremen, 18.03.2021 - 2 B 32/21
    Auszug aus OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 409/21
    Bereits das schließt es aus, den Abschluss eines Arbeitsvertrags im Zuständigkeitsbereich der die Verteilung veranlassenden Landesbehörde als einen "sonstigen zwingenden Grund" im Sinne des § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG einzuordnen (OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.2021 - 2 LA 332/21, juris Rn. 17; Beschl. v. 18.03.2021 - 2 B 32/21, juris Rn. 17).

    Ferner zählt fehlende Lebensunterhaltssicherung nicht zu den Tatbestandsvoraussetzungen des § 15a AufenthG (OVG Bremen, Beschl. v. 13.01.2021 - 2 B 421/20, juris Rn. 7; Beschl. v. 18.03.2021 - 2 B 32/21, juris Rn. 17), so dass der Arbeitsvertrag auch diesbezüglich nicht von Relevanz ist.

  • VG Berlin, 30.04.2021 - 19 L 2.21

    Duldung, unerlaubte Einreise, Verteilungsverfahren, Vaterschaft, örtliche

    Auszug aus OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 409/21
    Wird der Erlass einer Verteilungsentscheidung von Behördenseite verzögert, kann der Ausländer gegen den Rechtsträger der Verteilungsbehörde einen Antrag nach § 123 VwGO stellen mit dem Ziel, dass die Behörde mittels einstweiliger Anordnung zu einer Entscheidung im Verteilungsverfahren verpflichtet wird (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 9.11.2021 - 2 B 372/21, n.V.; VG Berlin, Beschl. v. 30.04.2021 - 19 L 2/21, juris Rn. 25 f.).
  • OVG Bremen, 10.07.2019 - 2 B 316/18

    Umverteilung § 15 a - Verteilung; Verteilungsanordnung; Verteilungsverfahren;

    Auszug aus OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 409/21
    Der Verlust eines solchen Umfeldes stellt ohne hinzutreten weiterer Umstände (wie etwa einer besonderen Hilfsbedürftigkeit), für die hier nichts ersichtlich ist, keinen zwingenden Grund gegen eine Verteilung dar (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14 juris, Rn. 10 und Beschl. v. 10.07.2019 - 2 B 316/18 juris, Rn. 9).
  • OVG Bremen, 13.01.2021 - 2 B 421/20

    Ausländerrecht; Umverteilung (§ 15a AufenthG); Lebensunterhaltssicherung -

    Auszug aus OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 409/21
    Ferner zählt fehlende Lebensunterhaltssicherung nicht zu den Tatbestandsvoraussetzungen des § 15a AufenthG (OVG Bremen, Beschl. v. 13.01.2021 - 2 B 421/20, juris Rn. 7; Beschl. v. 18.03.2021 - 2 B 32/21, juris Rn. 17), so dass der Arbeitsvertrag auch diesbezüglich nicht von Relevanz ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 1973/18

    Familiennachzug zu Deutschen

    Auszug aus OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 409/21
    4 Abs. 1 i.V.m. Anhang II EU-Visum-VO, Art. 20 SDÜ gestatten albanischen Staatsangehörigen die Einreise nur insoweit, als sie die Einreise zu einem Kurzaufenthalt, der 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreitet, bezwecken (vgl. OVG Bremen, Beschl v. 09.03.2020 - 2 B 318/19, juris Rn. 14; Hamb. OVG, Beschl. v. 20.08.2019 - 1 Bs 136/19, juris Rn. 16; VGH B-W, Beschl. v. 20.09.2018 - 11 S 1973/18, juris Rn. 14, Hess. VGH , Beschl. v. 20.10.2016 - 7 B 2174/16, juris Rn. 27).
  • VGH Hessen, 20.10.2016 - 7 B 2174/16

    Fiktionswirkung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 409/21
    4 Abs. 1 i.V.m. Anhang II EU-Visum-VO, Art. 20 SDÜ gestatten albanischen Staatsangehörigen die Einreise nur insoweit, als sie die Einreise zu einem Kurzaufenthalt, der 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreitet, bezwecken (vgl. OVG Bremen, Beschl v. 09.03.2020 - 2 B 318/19, juris Rn. 14; Hamb. OVG, Beschl. v. 20.08.2019 - 1 Bs 136/19, juris Rn. 16; VGH B-W, Beschl. v. 20.09.2018 - 11 S 1973/18, juris Rn. 14, Hess. VGH , Beschl. v. 20.10.2016 - 7 B 2174/16, juris Rn. 27).
  • OVG Bremen, 02.03.2017 - 1 B 331/16
    Auszug aus OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 409/21
    Denn vorher kann nicht über eine Duldung oder einen Aufenthaltstitel entschieden werden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 02.03.2017 - 1 B 331/16, juris Rn. 16).
  • OVG Hamburg, 20.08.2019 - 1 Bs 136/19

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Verwaltungsvollstreckung;

    Auszug aus OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 409/21
    4 Abs. 1 i.V.m. Anhang II EU-Visum-VO, Art. 20 SDÜ gestatten albanischen Staatsangehörigen die Einreise nur insoweit, als sie die Einreise zu einem Kurzaufenthalt, der 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreitet, bezwecken (vgl. OVG Bremen, Beschl v. 09.03.2020 - 2 B 318/19, juris Rn. 14; Hamb. OVG, Beschl. v. 20.08.2019 - 1 Bs 136/19, juris Rn. 16; VGH B-W, Beschl. v. 20.09.2018 - 11 S 1973/18, juris Rn. 14, Hess. VGH , Beschl. v. 20.10.2016 - 7 B 2174/16, juris Rn. 27).
  • OVG Bremen, 05.12.2017 - 1 B 196/17
    Auszug aus OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 409/21
    Zwingende Gründe nach § 15a Abs. 1 S. 6 müssen von ihrem Gewicht her vergleichbar sein mit dem in dieser Vorschrift ausdrücklich erwähnten Verbot, die Haushaltsgemeinschaft zwischen Ehegatten und zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern auseinanderzureißen (OVG Bremen, Beschl. v. 05.12.2017 - 1 B 196/17, juris Rn. 4 und v. 10.09.2020 - 2 B 152/20, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 22.08.2016 - 1 B 44.16

    Zur Frage, ob es sich bei der Verteilentscheidung nach § 15a AufenthG um eine

  • OVG Bremen, 09.03.2020 - 2 B 318/19

    Absicht Daueraufenthalt; Drittausländer; Einreisevoraussetzungen; unerlaubte

  • OVG Bremen, 31.07.2014 - 1 B 177/14
  • OVG Bremen, 10.09.2020 - 2 B 152/20

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Beistandsgemeinschaft volljähriger

  • OVG Bremen, 26.07.2022 - 2 B 149/22

    Keine Duldung für einen unerlaubt eingereisten Ausländer vor der Verteilung nach

    Der Senat weist allerdings darauf hin, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung weder ein Arbeitsplatz noch ein Freundes- oder Bekanntenkreis einen "zwingenden Grund" für ein Verbleiben in Bremen darstellen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 17 ff.).

    Die Fristen des Art. 21 Abs. 1 und Art. 29 Abs. 2 Dublin-III-Verordnung sind im Rahmen von § 15a AufenthG nicht analog anwendbar (vgl.OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 16).

    Sein Interesse an einer schnellen Verteilungsentscheidung, damit anschließend über die Erteilung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung entschieden werden kann, hat der Antragsteller mit einem Antrag nach § 123 VwGO gegen den Rechtsträger der die Verteilung veranlassenden Behörde mit dem Ziel, diese Behörde mittels einstweiliger Anordnung zu einer Entscheidung im Verteilungsverfahren zu verpflichten, zu verfolgen (OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 16).

    Dafür, ab wann für einen solchen Antrag ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, können die Fristen des Art. 21 Abs. 1 Dublin-III-Verordnung oder auch des § 75 Satz 2 VwGO oder des Art. 29 Abs. 2 Dublin-III-Verordnung einen groben Anhaltspunkt bieten (OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 16).

  • OVG Bremen, 25.11.2022 - 2 B 164/22

    Duldungsfiktion; rechtmäßiger Aufenthalt; unerlaubte Einreise;

    Der Senat weist allerdings darauf hin, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung weder ein Arbeitsplatz noch soziale Kontakte einen "zwingenden Grund" für ein Verbleiben in Bremen darstellen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 17 ff.).

    Es entspricht der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats, dass unerlaubt eingereiste Ausländer ihr Interesse an einer schnellen Verteilungsentscheidung mit einem Antrag nach § 123 VwGO gegen den Rechtsträger der die Verteilung veranlassenden Behörde mit dem Ziel, diese Behörde mittels einstweiliger Anordnung zu einer Entscheidung im Verteilungsverfahren zu verpflichten, zu verfolgen haben (OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.07.2022 - 2 B 149/22, juris Rn. 12).

  • OVG Bremen, 17.03.2023 - 2 PA 313/22

    Keine Duldung von in § 15a Abs. 1 Satz 1 AufenthG genannten Personen vor einer

    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats, dass unerlaubt eingereiste Ausländer ihr Interesse an einer schnellen Verteilungsentscheidung mit einem Antrag nach § 123 VwGO gegen den Rechtsträger der die Verteilung veranlassenden Behörde mit dem Ziel, diese Behörde mittels einstweiliger Anordnung zu einer Entscheidung im Verteilungsverfahren zu verpflichten, verfolgen können (OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.07.2022 - 2 B 149/22, juris Rn. 12).
  • OVG Bremen, 02.12.2022 - 2 B 248/22

    Ärztliches Attest; Arzt-Patienten-Beziehung; fachärztliches Attest; Psychische

    Ein Arbeitsplatzangebot und die daraus folgende Möglichkeit der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung stellen keine "zwingenden Gründe" im Sinne von § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG dar (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 18).
  • OVG Bremen, 19.09.2022 - 2 B 144/22

    Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Angabe

    Namentlich stellen ein Arbeitsverhältnis oder ein gesicherter Lebensunterhalt weder einen zwingenden Grund noch ein Vollstreckungshindernis dar (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 18).
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