Rechtsprechung
   OVG Bremen, 04.01.2021 - 2 B 300/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,161
OVG Bremen, 04.01.2021 - 2 B 300/20 (https://dejure.org/2021,161)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04.01.2021 - 2 B 300/20 (https://dejure.org/2021,161)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04. Januar 2021 - 2 B 300/20 (https://dejure.org/2021,161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 53; AufenthG § 71 Abs 1; BremAufenthZVO § 3; BremPolG § 130; BremPolG § 131; BtMG § 35; EMRK Art 8; VwGO § 80 Abs 2 Nr 4
    Unverhältnismäßigkeit der Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers - Anordnung der sofortigen Vollziehung; Ausweisung; Diebstahl; Doppelzuständigkeit; Entwurf; Fachaufsicht; Körperverletzung; Ladendiebstahl; räuberischer Diebstahl; Senator für Inneres; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20

    Ausländerrecht; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung - Abschiebungsandrohung;

    Auszug aus OVG Bremen, 04.01.2021 - 2 B 300/20
    Für die in § 3 Abs, 4 BremAufenthZVO benannten ausländerrechtlichen Maßnahmen oder Entscheidungen besteht damit eine Mehrfachzuständigkeit im Sinne einer "Sowohl-als-auch-Zuständigkeit" der kommunalen Ausländerbehörden einerseits sowie des Senators für Inneres andererseits (OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 35; OVG Bremen, Beschl. vom 22.11.2018 - 1 B 232/18, juris Rn. 21).

    Diese Doppelzuständigkeit ist mit höherrangigem Recht vereinbar (dazu ausführlich OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 36-38).

    Der vorliegende Fall widerlegt auch nicht die Annahme des Senats im Urteil vom 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 38, wonach u.a. durch die Stellung des Senators für Inneres als Fachaufsicht der kommunalen Ausländerbehörden gewährleistet ist, dass die Doppelzuständigkeit in der Praxis weder zu widerstreitenden noch zu parallelen Maßnahmen oder Entscheidungen führt.

    Unabhängig von den Zuständigkeitsverteilungen im Außenverhältnis (s. dazu oben a) und b)) führt der Senator für Inneres eine auf die Recht- und Zweckmäßigkeit der Aufgabenwahrnehmung bezogene Fachaufsicht über die kommunalen Ausländerbehörden (§ 130 Abs. 1 Satz 1 und 2 BremPolG) und besitzt ihnen gegenüber im Innenverhältnis ein Weisungsrecht (§ 131 Abs. 1 BremPolG) (vgl. zu den entsprechenden Normen des BremPolG a.F. OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 38).

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus OVG Bremen, 04.01.2021 - 2 B 300/20
    Der Begriff des "Privatlebens" i.S.v. Art. 8 EMRK umfasst die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen ansässigen Zuwanderern und der Gesellschaft, in der sie leben ( EGMR , Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99, Üner ./. NL, juris Rn. 59; OVG Bremen, Beschl. v. 17.01.2019 - 1 B 333/18 -, juris Rn. 19).

    Bei der Prüfung, ob eine Ausweisung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig ist, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgende Kriterien zu berücksichtigen: Die Art und Schwere der begangenen Straftat; die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat; die familiäre Situation; ob ein Partner bei der Begründung der Beziehung Kenntnis von der Straftat hatte; das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter; der Umfang der Schwierigkeiten, auf die die Kinder oder der Partner im Heimatland des Ausländers treffen würden; die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten; die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat; die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländers zum Gastland und zum Bestimmungsland (vgl. EGMR ( GK ), Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 57 f.]; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 26).

    Ausländer, die als Kleinkinder eingereist sind, in Deutschland aufgewachsen sind und nahezu ihr gesamtes Leben hier verbracht haben, genießen zwar keinen absoluten Ausweisungsschutz (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 54]; Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1282 - Rn. 66]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 19).

  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Ausweisung straffälliger "Ausländer": Einmal Strafe ist genug

    Auszug aus OVG Bremen, 04.01.2021 - 2 B 300/20
    Ausländer, die als Kleinkinder eingereist sind, in Deutschland aufgewachsen sind und nahezu ihr gesamtes Leben hier verbracht haben, genießen zwar keinen absoluten Ausweisungsschutz (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 54]; Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1282 - Rn. 66]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 19).

    Ihre Ausweisung bedarf sehr gewichtiger Gründe (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 55]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 19; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 31).

    In den Fällen, in denen er die Ausweisung von im Gastland geborenen bzw. als Kleinkinder eingereisten Ausländern gebilligt hat, ging es sich jedoch - jedenfalls in der Regel - um deutlich schwerwiegendere Delikte (vgl. z.B. EGMR , Urt. v. 13.10.2011 - 41548/06, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 57 f.]: schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung; Urt. v. 25.03.2010 - 40601/05, M ./. D, EZAR NF 40 Nr. 12, Rn. 55: gefährliche Körperverletzung; Urt. v. 20.12.2018 - 18706/16, Cabucak ./. D, Ziff. 9 - 13, 46, 62, http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-188384: Betäubungsmittelhandel und versuchte schwere räuberische Erpressung).

  • OVG Bremen, 15.11.2019 - 2 B 243/19
    Auszug aus OVG Bremen, 04.01.2021 - 2 B 300/20
    b) Entscheidend ist die umfassende, einzelfallbezogene Abwägung nach § 53 Abs. 2 AufenthG , die insbesondere unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Art. 8 EMRK zu erfolgen hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 21).

    Ihre Ausweisung bedarf sehr gewichtiger Gründe (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 55]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 19; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 31).

    Eigentums- oder Vermögensdelikte, die zu beträchtlichen Schäden für eine Vielzahl von Personen führen oder die gewerbsmäßig begangen werden oder bei denen sonstige erschwerende Umstände vorliegen, gefährden deshalb in der Regel grundlegende Interessen der Gesellschaft schwer (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.09.2009 - 1 C 2/09, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 10).

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OVG Bremen, 04.01.2021 - 2 B 300/20
    Ausländer, die als Kleinkinder eingereist sind, in Deutschland aufgewachsen sind und nahezu ihr gesamtes Leben hier verbracht haben, genießen zwar keinen absoluten Ausweisungsschutz (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 54]; Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1282 - Rn. 66]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 19).

    Ihre Ausweisung bedarf sehr gewichtiger Gründe (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 55]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 19; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 31).

  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der

    Auszug aus OVG Bremen, 04.01.2021 - 2 B 300/20
    Eine nähere Bestimmung des Gewichts von Ladendiebstählen für die Ausweisung in Deutschland aufgewachsener Ausländer ist in der deutschen höchst- und verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung noch nicht erfolgt, wobei diese Frage wegen der Einzelfallbezogenheit der Abwägung von Ausweisungs- und Bleibeinteresse wohl nur eingeschränkt abstrakt-generell klärungsfähig ist (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 14.02.1984 - 1 B 10/84, juris Rn. 10 f.).

    Lediglich für besonders schweren Diebstahl nach § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass er - soweit dies abstrakt-generell beurteilt werden kann - grundsätzlich geeignet sei, die Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.02.1984 - 1 B 10/84, juris Rn. 11).

  • EGMR, 08.01.2009 - 10606/07

    JOSEPH GRANT v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus OVG Bremen, 04.01.2021 - 2 B 300/20
    Eine große Anzahl und ein langer Zeitraum der Begehung können zwar auch Straftaten, die für sich genommen jeweils eher leicht sind, ein erhebliches ausweisungsrechtliches Gewicht verschaffen (vgl. EGMR , Urt. v. 08.01.2009 - 10606/07, Grant ./. UK, Ziff. 38 f., http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-90402).

    Bei einem Beschwerdeführer, der erst als Jugendlicher (mit 15 Jahren) in das Gastland gekommen war, hat der EGMR dies zur Rechtfertigung der Ausweisung ausreichen lassen (vgl. Urt. v. 08.01.2009 - 10606/07, Grant ./. UK, Ziff. 40 ff., a.a.O.).

  • VG Bremen, 30.04.2021 - 2 K 493/18
    Auszug aus OVG Bremen, 04.01.2021 - 2 B 300/20
    Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 13. September 2017 (2 K 493/18) und des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 6. Januar 2020 wird wiederhergestellt.

    Nach erfolglosem Widerspruch hat der Antragsteller eine Klage erhoben, die zurzeit beim Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen anhängig ist ( 2 K 493/18).

  • OVG Bremen, 22.11.2018 - 1 B 232/18

    Aufenthalt/Ausweisung - Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus OVG Bremen, 04.01.2021 - 2 B 300/20
    Für die in § 3 Abs, 4 BremAufenthZVO benannten ausländerrechtlichen Maßnahmen oder Entscheidungen besteht damit eine Mehrfachzuständigkeit im Sinne einer "Sowohl-als-auch-Zuständigkeit" der kommunalen Ausländerbehörden einerseits sowie des Senators für Inneres andererseits (OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 35; OVG Bremen, Beschl. vom 22.11.2018 - 1 B 232/18, juris Rn. 21).

    Nach der letztgenannten Vorschrift ist nicht jede für den Erlass des Ausgangsbescheides (auch) zuständige Behörde zur Anordnung der sofortigen Vollziehung berufen, sondern nur die Behörde, die den Ausgangsbescheid tatsächlich erlassen hat, sowie die Behörde, die über den Widerspruch zu entscheiden hat, wobei die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde mit Abschluss des Widerspruchsverfahrens endet (OVG Bremen, Beschl. v. 22.11.2018 - 1 B 232/18, juris Rn. 25 f.).

  • VG Berlin, 10.09.2013 - 11 K 539.12

    Ausweisung wegen Verübung einer Straftat; Ausnahme wegen Unverhältnismäßigkeit

    Auszug aus OVG Bremen, 04.01.2021 - 2 B 300/20
    Dennoch handelt es sich bei Ladendiebstählen um Delikte, die der Kleinkriminalität zuzuordnen sind (vgl. Bay. VGH , Urt. v. 02.11.2016 - 10 ZB 15.2656, juris Rn. 14; VG Berlin, Urt. v. 10.09.2013 - 11 K 539.12, juris Rn. 22).
  • OVG Bremen, 23.04.2010 - 1 S 213/09

    Ausweisung eines als Volljähriger in das Bundesgebiet eingereisten Ausländers

  • OVG Bremen, 17.01.2019 - 1 B 333/18

    Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 i.V.m. Art. 8 EMRK; Duldung wegen

  • OVG Bremen, 29.10.2019 - 2 B 169/19
  • VGH Bayern, 02.11.2016 - 10 ZB 15.2656

    Ausweisung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20

    Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt

  • OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20

    Zur Ausweisung eines faktischen Inländers - Ausweisung; generalpräventiv;

  • EGMR, 25.03.2010 - 40601/05

    Rechtssache M. gegen DEUTSCHLAND

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

  • EGMR, 20.12.2018 - 18706/16

    In Deutschland geborener Straftäter darf abgeschoben werden

  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466

    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose

  • OVG Bremen, 02.12.2020 - 2 B 257/20
  • OVG Bremen, 15.12.2021 - 2 LC 269/21

    Ausweisung; Verhältnismäßigkeit; Ladendiebstahl - Ausweisung;

    Auf Antrag des Klägers hat der erkennende Senat die aufschiebende Wirkung der Klage und des Widerspruchs wiederhergestellt (Beschluss vom 04.01.2021 - 2 B 300/20).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 7 A 10826/20

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines mit Drogen in Konflikt geratenen Ausländers

    Ihre Ausweisung bedarf sehr gewichtiger Gründe (vgl. EGMR, Urteil vom 13. Oktober 2011, - 41548/06 -, aaO, juris, Rn. 55; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2016, aaO, juris, Rn. 19; OVG Bremen, Beschluss vom 4. Januar 2021 - 2 B 300/20 -, juris, Rn. 31).
  • VG Bremen, 22.03.2021 - 4 K 912/19

    Ausländerrecht Ausweisung, Urteil vom 22.03.2021 - 50 Jahre; Abhängigkeit;

    Die Frage nach dem jeweiligen Gewicht der Straftaten ist wegen der Einzelfallbezogenheit der Abwägung von Ausweisungs- und Bleibeinteresse wohl nur eingeschränkt abstrakt-generell klärungsfähig (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 04.01.2021 - 2 B 300/20 -, Rn. 35, juris).

    Dennoch handelt es sich bei der vom Kläger verübten Beschaffungskriminalität um Diebstahls- und Betrugsdelikte, die der Kleinkriminalität zuzuordnen sind (vgl. für Ladendiebstähle, bei denen in Einzelfällen sogar körperliche Gewalt gegen Personen angewandt wurde Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 04.01.2021 - 2 B 300/20 -, Rn. 34, juris).

  • OVG Bremen, 01.07.2021 - 2 LA 189/21

    Ausweisung einer als Kind nach Deutschland gekommenen Ausländerin wegen

    Zu diesen Gründen kann auch die erhebliche Gefahr der Wiederholung von Eigentums- oder Vermögensdelikten zählen, die zu beträchtlichen Schäden für eine Vielzahl von Personen führen oder die gewerbsmäßig begangen werden oder bei denen sonstige erschwerende Umstände vorliegen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 10, 31 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 04.01.2021 - 2 B 300/20, juris Rn. 34).
  • VG Mainz, 19.11.2021 - 4 K 780/20

    Ausweisung nach Straffälligkeit; Wiederholungsgefahr; Prognose; Indizwirkung

    Ihre Ausweisung bedarf sehr gewichtiger Gründe (vgl. EGMR, Urteil vom 13. Oktober 2011 a.a.O.; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2016 a.a.O., juris Rn. 19; OVG RP, Urteil vom 25. Februar 2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 71 ; OVG Bremen, Beschluss vom 4. Januar 2021 - 2 B 300/20 -, juris Rn. 31; BayVGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 10 ZB 15.2062 -, juris Rn. 35).
  • VG Hannover, 23.07.2021 - 5 B 2028/21

    Ausweisung; Betäubungsmittel, Ausweisung: Verhältnismäßigkeit; Drogentherapie;

    Damit sind sowohl die Wahrscheinlichkeit eines Therapieerfolgs als auch die Wahrscheinlichkeit zukünftig straffreien Verhaltens Gegenstand der gerichtlichen Prognose (vgl. zu § 35 BtMG OVG Bremen, Beschluss vom 4.1.2021 - 2 B 300/20 -, juris Rn. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht