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OVG Bremen, 04.03.2020 - 2 PA 290/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerdefrist; Mandatsniederlegung; Prozesskostenhilfe; Zustellung; Zum Ablauf der Beschwerdefrist bei Mandatsniederlegung durch den Prozessbevollmächtigten
- rechtsportal.de
VwGO § 147 Abs. 1 S. 1
Beschwerde gegen einen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss; Ablauf der Beschwerdefrist bei Mandatsniederlegung durch den Prozessbevollmächtigten; Wirksamkeit einer Zustellung an Prozessbevollmächtigten bei Anzeige der Mandatsniederlegung durch ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 27.08.2019 - 4 K 557/19
- OVG Bremen, 04.03.2020 - 2 PA 290/19
- VG Bremen, 26.03.2021 - 4 K 557/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Bremen, 11.01.2012 - 2 S 269/11
Geltung der zweiwöchigen Beschwerdefrist des § 147 Abs. 1 S. 1 VwGO für die …
Auszug aus OVG Bremen, 04.03.2020 - 2 PA 290/19
Die Beschwerde gegen einen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Verwaltungsgerichts ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen (§ 147 Abs. 1 Satz 1, § 57 Abs. 1 VwGO ; vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 S 269/11, juris Rn. 3). - OVG Bremen, 09.08.2016 - 2 LA 102/15
Bestimmung des Laufs der Frist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung bei …
Auszug aus OVG Bremen, 04.03.2020 - 2 PA 290/19
Diesbezüglich kann für Fälle der hier vorliegenden Art, in denen zuerst dem Prozessbevollmächtigten und danach noch einmal dem Beteiligten persönlich zugestellt wurde, nichts Anderes gelten als für die in der Rechtsprechung des Senats bereits entschiedene Konstellation der Zustellung an mehrere Prozessbevollmächtigte eines Beteiligten (vgl. zu letzterem OVG Bremen, Beschl. v. 9.8.2016 - 2 LA 102/15, NVwZ-RR 2017, 167 Rn. 6). - BVerwG, 13.12.1982 - 9 C 894.80
Berücksichtigungsfähigkeit der Rüge nicht ordnungsgemäßer Ladung im Rahmen einer …
Auszug aus OVG Bremen, 04.03.2020 - 2 PA 290/19
Denn eine Zustellung an den Prozessbevollmächtigten verliert ihre Wirkung für und gegen den Beteiligten nicht dadurch, dass dem Gericht nach der Zustellung das Erlöschen der Vollmacht angezeigt wird (BVerwG, Urt. v. 13.12.1982, NJW 1983, 2155 ;… Hartung, in: Posser/ Wolff, BeckOK VwGO , § 67 Rn. 75; Porz, in;… Fehling/ Kastner/ Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, VwGO § 67 Rn. 52).