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   OVG Bremen, 04.06.2018 - 1 B 53/18   

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OVG Bremen, 04.06.2018 - 1 B 53/18 (https://dejure.org/2018,14338)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04.06.2018 - 1 B 53/18 (https://dejure.org/2018,14338)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04. Juni 2018 - 1 B 53/18 (https://dejure.org/2018,14338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    SGB 1 § 66 Abs 1; SGB 8 § 42 Abs 1 S 1 Nr 3; SGB 8 § 42a Abs 1 S 1; SGB 8 § 42f; SGB 8 § 42f Abs 2
    Inobhutnahme nach dem SGB VIII - Altersfeststellung; ärztliche Untersuchung; Aufklärung; Einwilligung; Inobhutnahme; Notvertretungsrecht

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 42f
    Anspruch eines guineischen Staatsangehörigen auf Inobhutnahme nach dem Jugendhilferecht; Aufklärungspflichten des Jugendamtes bei geplanter ärztliche Untersuchung zur Altersfeststellung nach § 42f SGB VIII

  • rechtsportal.de

    Altersfeststellung; ärztliche Untersuchung; Aufklärung; Aufklärungspflicht; Einwilligung; Inobhutnahme; Notvertretungsrecht; Röntgenaufnahme; unbegleiteter ausländischer Minderjähriger; unbegleiteter minderjähriger Flüchtling; vorläufige Inobhutnahme; Kinder- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Medizinische Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Medizinische Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern

  • Jurion (Kurzinformation)

    Medizinische Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Medizinische Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern - Nachweis der Volljährigkeit kann mit Hilfe forensischer Altersdiagnostik erbracht werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1903
  • FamRZ 2018, 1467
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.03.2018 - 1 B 10.18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Drohens der Verfolgung im Falle

    Auszug aus OVG Bremen, 04.06.2018 - 1 B 53/18
    Des Weiteren ist hinsichtlich der Aufklärung über die Untersuchungsmethode eine Orientierung an den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (im Folgenden: AGFAD) aufgestellten Empfehlungen für Altersschätzungen bei Lebenden geboten (vgl. hierzu im Einzelnen die Beschlüsse des Senats vom heutigen Tage in den Sachen 1 B 10/18 und 1 B 82/18).

    Weder entspricht es in Gänze den von der AGFAD aufgestellten Empfehlungen für Altersschätzungen bei Lebenden noch ist der in dem Gutachten genannte Wahrscheinlichkeitsmaßstab, wonach der Antragsteller mit "sehr großer Wahrscheinlichkeit" über 18 Jahre alt sei, in rechtlicher Hinsicht als ausreichend anzusehen (vgl. hierzu im Einzelnen die Beschlüsse des Senats vom heutigen Tage in den Sachen 1 B 10/18 und 1 B 82/18).

    Sollte dies der Fall sein, könnte ein ärztliches Gutachten eingeholt werden, welches den in den Beschlüssen des Senats vom heutigen Tage in den Sachen 1 B 10/18 und 1 B 82/18 aufgestellten Anforderungen genügt und das vorliegende altersdiagnostische Gutachten durch Anfertigung eines Röntgenbildes der linken Hand und ggf. einer computertomographischen Aufnahme der Schlüsselbeine ergänzt.

  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 10/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Nichtbeachtung eines

    Auszug aus OVG Bremen, 04.06.2018 - 1 B 53/18
    Vielmehr ist ausgehend von der verletzten Rechtsnorm zu beurteilen, welche Folgen der Verstoß hat (vgl. BSG , Urteil vom 05.02.2008 - B 2 U 10/07 R -, Rn. 51, juris m. w. N.).
  • OVG Bremen, 22.02.2016 - 1 B 303/15

    Anspruch von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen gegenüber dem

    Auszug aus OVG Bremen, 04.06.2018 - 1 B 53/18
    Die Anforderungen an das behördliche Verfahren der Altersfeststellung im Hinblick auf eine vom Jugendamt vorzunehmende Inobhutnahme hat der Senat im Beschluss vom 22.02.2016 (Az.: 1 B 303/15, Asylmagazin 2016, 143 = InfAuslR 2016, 247 = NordÖR 2016, 215 = KommJur 2016, 223 = NVwZ-RR 2016, 592 = FamRZ 2016, 1614 = ZAR 2016, 237 ) im Einzelnen näher beschrieben.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2024 - 12 S 77/24
    Soweit das Verwaltungsgericht auf die Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 07.09.2015 verweist (BT-Drs. 18/5921, S. 24; unter Verweis hierauf auch: VG Karlsruhe, Beschluss vom 27.09.2023 - 8 K 3170/23 -, juris Rn. 15; Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl., § 42a SGB VIII Rn. 106 f.; in Bezug auf die Einwilligung des Jugendamtes in die ärztliche Untersuchung zur Alterseinschätzung: OVG Bremen, Urteil vom 04.06.2018 - 1 B 53/18 -, juris Rn. 33; Weinand, Verfahren zur Altersfeststellung, Diss.
  • OVG Bremen, 04.06.2018 - 1 B 82/18

    Inobhutnahme - Inobhutnahme; medizinische Altersfeststellung;

    Ob ein im familiengerichtlichen Verfahren erstattetes forensisches Gutachten zur Altersbestimmung im Verfahren nach § 42f Abs. 2 SGB VIII nur herangezogen werden kann, wenn die von § 42f Abs. 2 Sätze 2, 3 SGB VIII aufgestellten Anforderungen an die Aufklärung über die Untersuchungsmethode, über die möglichen Folgen der Altersbestimmung und die Folgen einer Weigerung sowie die vorherige Einwilligung des Betroffenen und seines Vertreters gewahrt sind (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom heutigen Tage in der Sache 1 B 53/18), bedarf vorliegend keiner Entscheidung, weil dies mit der Beschwerde nicht geltend gemacht wurde.

    Nach Auffassung des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (vgl. die Stellungnahme vom 28.03.2018 gegenüber dem Verwaltungsgericht, die von der Antragsgegnerin in den Parallelverfahren 1 B 10/18 und 1 B 53/18 vorgelegt wurde) sei es keineswegs so, dass zwingend alle in den Empfehlungen der AGFAD vorgesehenen Aufnahmen angefertigt werden müssten.

  • OVG Bremen, 21.05.2019 - 1 B 86/19

    Leistungen nach SGB VIII - Altersbestimmung; Alterseinschätzung;

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 04.06.2018 (Az.: 1 B 53/18, veröffentlicht bei juris) festgestellt, dass -3-.

    Zusätzlich ist insoweit von Bedeutung, inwieweit sich unter Fachleuten konsensfähige medizinische Erkenntnisse bereits in ärztlichen Leitlinien, Empfehlungen oder Stellungnahmen von Fachgesellschaften niedergeschlagen haben (vgl. Beschluss des Senats vom 04.06.2018 - 1 B 53/18 - juris m.w.N.).

    Der aktuelle Stand der anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnis auf dem Gebiet der forensischen Altersdiagnostik ergibt sich aus den aktualisierten Empfehlungen für Altersschätzungen bei Lebenden im Strafverfahren der AGFAD vom 14.03.2008 (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 04.06.2018 - 1 B 53/18 - juris m.w.N.; die Empfehlungen sind im Internet abrufbar unter https://www.dgrm.de/fileadmin/PDF/AG_FAD/empfehlung _strafverfahren.pdf; vgl. hierzu auch Schmeling u.a., Forensische Altersdiagnostik Dt. Ärzteblatt 2016, 44 ff.).

  • OVG Bremen, 10.05.2019 - 1 B 32/19

    Inobhutnahme - Altersfeststellung; Amtsvormund; Inobhutnahme; vorläufige

    Untersuchungsergebnis im Altersfeststellungsverfahren nicht verwertbar (OVG Bremen, Beschl. v. 4.6.2018 - 1 B 53/18 - juris Rn. 34 ff.).

    aa) Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die von der Mitarbeiterin des Jugendamtes (Fachdienst Amtsvormundschaft) Frau C. am 19. Juli 2018 abgegebene Einwilligungserklärung aber nicht schon deshalb unwirksam, weil sie ihrem Wortlaut nach "als Notvertretung gem. § 42a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII" abgegeben wurde und ein solches Notvertretungsrecht nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 04.06.2018 - 1 B 53/18 - juris Rn. 33) hier nicht mehr bestand, weil das Amtsgericht Bremen bereits im Juni 2018 das Jugendamt zum Vormund bestellt hatte.

  • VG Köln, 03.12.2019 - 26 L 2393/19
    Nach Auffassung des Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 4. Juni 2018 - 1 B 53/18 -, juris Rn. 28, gehört zu einer solchen Aufklärung, dass dem Betroffenen mitgeteilt wird, dass zwar die exakte Bestimmung des chronologischen Alters nicht möglich ist, gleichwohl jedoch mittels radiologischer Bildgebung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann, ob der Betroffene über 18 Jahre alt ist.

    OVG Bremen, Urteil vom 4. Juni 2018 - 1 B 53/18 -, juris Rn. 31.

  • VG Köln, 07.12.2022 - 25 L 1840/22
    vgl. OVG Bremen, Urteil vom 04.06.2018 - 1 B 53/18 - juris, Rn. 28.

    OVG Bremen, Urteil vom 04.06.2018 - 1 B 53/18 - juris, Rn. 31.

  • OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 166/21

    Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen

    Daran ändert der Umstand nichts, dass das erkennende Gericht in seinem Beschluss vom 04.06.2018 - 1 B 53/18, juris Rn. 36 ausgeführt hat, die Regelung des § 42f Abs. 2 SGB VIII über die Einholung von medizinischen Altersfeststellungsgutachten sei dem Art. 25 Abs. 5 Unterabsatz 3 der RL 2012/32/EU nachgebildet.
  • KG, 13.11.2019 - 3 UF 107/19

    Beendigung der Vormundschaft wegen Volljährigkeit: Altersfeststellung bei einem

    Es kann hier offen bleiben, ob die Anforderungen an das behördliche Verfahren der Altersfeststellung gemäß § 42f Abs. 1 und 2 SGB VIII eingehalten worden sind (vgl. hierzu OVG Bremen, Urteil vom 4. Juni 2018 - 1 B 53/18 -, juris Rn. 33, das für die Einwilligung des Jugendamtes als Vertreter der betroffenen Person in Ausübung des Notvertretungsrechts gemäß § 42a Abs. 3 SGB VIII eine organisatorische und personelle Trennung innerhalb des Jugendamtes verlangt), weil auch bei Nichteinhaltung der Anforderungen gemäß § 42f SGB VIII die Erkenntnisse im familiengerichtlichen Verfahren verwertet werden dürfen, wenn eine Einwilligung des Betroffenen in die medizinische Untersuchung entsprechend der Anforderungen gemäß § 630d Abs. 1 BGB vorliegt.
  • VG Karlsruhe, 27.09.2023 - 8 K 3170/23

    Vorläufiger Rechtsschutz eines minderjährigen Ausländers betreffend jugendamtlich

    Während der vorläufigen Inobhutnahme hat das Jugendamt gemäß § 42a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII ein Notvertretungsrecht, das der Bestellung eines Vormunds (dazu § 55 SGB VIII) nur dann gleichwertig ist, wenn innerhalb des Jugendamts eine organisatorische und personelle Trennung der Vertretungsaufgabe von der Aufgabe der vorläufigen Inobhutnahme samt Altersfeststellung gegeben ist, die eine Interessenkollision vermeidet (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 4.6.2018 - 1 B 53/18 - juris Rn. 33; BT-Drs.
  • VG Karlsruhe, 20.09.2023 - 8 K 3002/23

    Vorläufiger Rechtsschutz eines minderjährigen Ausländers betreffend jugendamtlich

    Während der vorläufigen Inobhutnahme hat das Jugendamt gemäß § 42a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII ein Notvertretungsrecht, das der Bestellung eines Vormunds (dazu § 55 SGB VIII) nur dann gleichwertig ist, wenn innerhalb des Jugendamts eine organisatorische und personelle Trennung der Vertretungsaufgabe von der Aufgabe der vorläufigen Inobhutnahme samt Altersfeststellung gegeben ist, die eine Interessenkollision vermeidet (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 4.6.2018 - 1 B 53/18 - juris Rn. 33; BT-Drs.
  • OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 266/21

    Vorläufige Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer; Verfahrensfehler

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