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OVG Bremen, 04.07.2011 - 1 S 42/11 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 21.07.2015 - 10 CS 15.859
Visumerfordernis, Unmöglichkeit der Abschiebung, Aussetzung des Visumverfahrens, …
Dieser Zweck kann aber dann nicht erreicht werden, wenn ein rechtskräftiger Abschluss des Strafverfahrens in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist (vgl. OVG Bremen, B.v. 4.7.2011 - 1 S 42/11 - juris Rn. 4 ff.), so dass in solchen Fällen nach dem Sinn und Zweck des § 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG entgegen seinem Wortlaut die Aussetzung der Entscheidung über die Erteilung des Aufenthaltstitels zu unterbleiben hat. - VG Berlin, 16.11.2023 - 29 K 98.22
Visumserteilung zum Zwecke der Familienzusammenführung: Verbrauch von …
Der Rechtsgedanke des Verbrauchs von Ausweisungsinteressen findet sich auch in § 5 Abs. 3 Satz 3 AufenthG (s. dazu: OVG Bremen, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 1 S 42/11 - juris, Rn. 7).Die Regelung erfordert insoweit ein laufendes Strafverfahren (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 1 S 42/11 - juris, Rn. 6).
Bezüglich der anhängigen Ermittlungsverfahren droht indes trotz Erteilung des Visums nicht der Verbrauch der Ausweisungsgründe (vgl. § 5 Abs. 3 Satz 3 AufenthG; s. dazu: OVG Bremen, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 1 S 42/11 - juris, Rn. 7).