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   OVG Bremen, 04.07.2011 - 1 S 42/11   

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https://dejure.org/2011,33749
OVG Bremen, 04.07.2011 - 1 S 42/11 (https://dejure.org/2011,33749)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04.07.2011 - 1 S 42/11 (https://dejure.org/2011,33749)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04. Juli 2011 - 1 S 42/11 (https://dejure.org/2011,33749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 79 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, VwGO § 152a, VwGO § 75 S. 3, AufenthG § 5 Abs. 3 S. 3
    Aufenthaltserlaubnis, Anhörungsrüge, Untätigkeitsklage, Aussetzung des Verfahrens, Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 21.07.2015 - 10 CS 15.859

    Visumerfordernis, Unmöglichkeit der Abschiebung, Aussetzung des Visumverfahrens,

    Dieser Zweck kann aber dann nicht erreicht werden, wenn ein rechtskräftiger Abschluss des Strafverfahrens in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist (vgl. OVG Bremen, B.v. 4.7.2011 - 1 S 42/11 - juris Rn. 4 ff.), so dass in solchen Fällen nach dem Sinn und Zweck des § 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG entgegen seinem Wortlaut die Aussetzung der Entscheidung über die Erteilung des Aufenthaltstitels zu unterbleiben hat.
  • VG Berlin, 16.11.2023 - 29 K 98.22

    Visumserteilung zum Zwecke der Familienzusammenführung: Verbrauch von

    Der Rechtsgedanke des Verbrauchs von Ausweisungsinteressen findet sich auch in § 5 Abs. 3 Satz 3 AufenthG (s. dazu: OVG Bremen, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 1 S 42/11 - juris, Rn. 7).

    Die Regelung erfordert insoweit ein laufendes Strafverfahren (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 1 S 42/11 - juris, Rn. 6).

    Bezüglich der anhängigen Ermittlungsverfahren droht indes trotz Erteilung des Visums nicht der Verbrauch der Ausweisungsgründe (vgl. § 5 Abs. 3 Satz 3 AufenthG; s. dazu: OVG Bremen, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 1 S 42/11 - juris, Rn. 7).

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