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   OVG Bremen, 04.10.2017 - 2 LA 75/14   

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https://dejure.org/2017,39966
OVG Bremen, 04.10.2017 - 2 LA 75/14 (https://dejure.org/2017,39966)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04.10.2017 - 2 LA 75/14 (https://dejure.org/2017,39966)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04. Oktober 2017 - 2 LA 75/14 (https://dejure.org/2017,39966)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BeamtVG § 53 a.F.; BeamtVG § 53 Abs 1; BeamtVG § 53 Abs 7; BeamtVG § 53 Abs 8; BremBeamtVG a.F.; GG Art 5 Abs 3; VwGO § 124 Abs 2 Nr 1; VwGO § 124 Abs 2 Nr 3
    Ruhen von Versorgungsbezügen - Erwerbseinkommen; Ruhen von Versorgungsbezügen; Verwendung im öffentlichen Dienst; Verwendungseinkommen; wissenschaftliche Nebentätigkeit;

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des teilweisen Ruhens des Anspruchs auf Zahlung der Versorgungsbezüge; Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen; Wissenschaftlicher Charakter einer (Neben-)tätigkeit; Begriff des Verwendungseinkommens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerbseinkommen; Nebeneinkünfte; Nebentätigkeit; privilegierte Nebentätigkeit; Ruhen von Versorgungsbezügen; selbständige Tätigkeit; Verwendung im öffentlichen Dienst; Verwendungseinkommen; Wissenschaft; wissenschaftliche Nebentätigkeit; Zusammentreffen von ...

  • rechtsportal.de

    Feststellung des teilweisen Ruhens des Anspruchs auf Zahlung der Versorgungsbezüge; Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen; Wissenschaftlicher Charakter einer (Neben-)tätigkeit; Begriff des Verwendungseinkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16

    Anfechtung der Prüfungsentscheidung über die Zweite Juristische Staatsprüfung -

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache dann zu, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für das erstrebte Berufungsverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit oder Fortbildung des Rechts obergerichtlicher Klärung bedarf (vgl. nur Beschluss des Senats vom 04.10.2017 - 2 LA 75/14 -, Rn. 7, juris).
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