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   OVG Bremen, 05.01.2018 - 1 B 242/17   

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OVG Bremen, 05.01.2018 - 1 B 242/17 (https://dejure.org/2018,587)
OVG Bremen, Entscheidung vom 05.01.2018 - 1 B 242/17 (https://dejure.org/2018,587)
OVG Bremen, Entscheidung vom 05. Januar 2018 - 1 B 242/17 (https://dejure.org/2018,587)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Bremen, 24.02.2022 - 2 B 456/21

    Vorläufige Inobhutnahme; qualifizierte Inaugenscheinnahme; einstweiliger

    Dies hätte bei der Würdigung der Angaben des Antragstellers berücksichtigt werden müssen und könnte unter Umständen sogar dazu führen, dass sich eine Befragung zu biographischen Daten und Reiseweg in seinem Fall als untaugliches Mittel zur Altersfeststellung herausstellt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 05.01.2018 - 1 B 242/17, juris Rn. 16 f.).

    Dies hätte insbesondere dazu führen können, dass die Mitarbeiter sich des schlechten psychischen Zustandes des Antragstellers stärker bewusst geworden wären und möglicherweise eine Befragung zur bisherigen Biographie in seinem Fall nicht als geeignetes Mittel zur Altersfeststellung angesehen hätten (vgl. zu dieser Möglichkeit OVG Bremen, Beschl. v. 05.01.2018 - 1 B 242/17, a.a.O., Rn. 17).

  • VG München, 28.04.2020 - M 18 E 20.1548

    Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme durch das Jugendamt nach Durchführung

    Sofern in der Rechtsprechung teilweise vertreten wird, dass erwartet werden könne, dass von der ausländischen Person schlüssige und glaubhafte Angaben zum bisherigen Entwicklungsverlauf gemacht werden, die eine zeitliche Zuordnung und Rückschlüsse auf das Alter erlauben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg B. v. 8.1.2018 - OVG 6 S 40.17 - juris Rn. 4; OVG Bremen B. v. 5.1.2018 - 1 B 242/17 - juris Rn. 12), hat die Antragsgegnerin selbst vorgetragen, dass der Antragsteller die Daten zur Beschulung und zur Flucht detailliert und chronologisch schlüssig habe wiedergeben können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2019 - 12 B 1319/19
    vgl. im Einzelnen dazu OVG Bremen, Beschlüsse vom 6. November 2018 - 1 B 184/18 -, juris Rn. 24, und vom 5. Januar 2018 - 1 B 242/17 -, juris 11 f.; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 8. Januar 2018 - 6 S 40.17 -, juris Rn. 7; OVG Nds., Beschluss vom 22. März 2017 - 4 ME 83/17 -, juris Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 16. August 2016 - 12 CS 16.1550 -, juris Rn. 17.
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