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   OVG Bremen, 05.04.2022 - 2 B 314/21   

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OVG Bremen, 05.04.2022 - 2 B 314/21 (https://dejure.org/2022,15749)
OVG Bremen, Entscheidung vom 05.04.2022 - 2 B 314/21 (https://dejure.org/2022,15749)
OVG Bremen, Entscheidung vom 05. April 2022 - 2 B 314/21 (https://dejure.org/2022,15749)
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    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines früheren deutschen Staatsangehörigen wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern; Tatrichterliche Prognose bzgl. einer drohenden Wiederholung vergleichbarer Straftaten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Bremen, 15.12.2021 - 2 LB 379/21

    Ausweisung eines in Deutschland geborenen assoziationsberechtigten türkischen

    Auszug aus OVG Bremen, 05.04.2022 - 2 B 314/21
    Die Straftaten, deren künftige Begehung durch den Antragsteller hier in Rede steht, erreichen auch die Mindestschwelle eines sehr gewichtigen Ausweisungsgrundes, wie sie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Ausländers, der den größten Teil oder gar die Gesamtheit seiner Kindheit und Jugend rechtmäßig im Aufenthaltsstaat verbracht hat, fordert (vgl. dazu EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. Deutschland, EuGRZ 2012, 11 [15 f. - Rn. 55]; Urt. v. 23.06.2008, - 1638/03, Maslov ./. Österreich, Rn. 75 https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-87156"]}; Urt. v. 08.12.2020 - 59006/18 -, M.M. ./. Schweiz, Ziff. 52, 55, 57 https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-206358"]}; vgl. dazu ausführlich OVG Bremen, Urt. v. 15.12.2021 - 2 LB 379/21, juris Rn. 44 ff.).

    Bei der Prüfung, ob eine Ausweisung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig ist, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgende Kriterien zu berücksichtigen: Die Art und Schwere der begangenen Straftat; die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat; die familiäre Situation; ob ein Partner bei der Begründung der Beziehung Kenntnis von der Straftat hatte; das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter; der Umfang der Schwierigkeiten, auf die die Kinder oder der Partner im Heimatland des Ausländers treffen würden; die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten; die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat; die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländers zum Gastland und zum Bestimmungsland (vgl. EGMR ( GK ), Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 57 f.]; OVG Bremen, Urt. v. 15.12.2021 - 2 LB 379/21, juris Rn. 39).

    Sie ist nicht bei allen Personen, die zu dieser Gruppe zählen, stets dieselbe (OVG Bremen, Urt. v. 15.12.2021 - 2 LB 379/21, juris Rn. 48 f.).

  • BVerwG, 21.07.2021 - 1 B 29.21

    Verbrauch von Ausweisungsgründen

    Auszug aus OVG Bremen, 05.04.2022 - 2 B 314/21
    Ausweisungsgründe dürfen einer ausländischen Person zwar nur dann und so lange entgegengehalten werden, als sie noch aktuell und nicht verbraucht sind bzw. die Ausländerbehörde auf ihre Geltendmachung nicht ausdrücklich oder konkludent verzichtet hat (BVerwG, Beschl. v. 21.07.2021 - 1 B 29/21, juris Rn. 4; Beschl. v. 22.02.2017 - 1 C3.16, juris Rn. 39).

    Der dem Ausländer durch Verbrauch bzw. Verzicht vermittelte Vertrauensschutz steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass sich die für die behördliche Entscheidung maßgeblichen Umstände nicht ändern (BVerwG, Urt. v. 03.08.2004 - 1 C 30.02 - BVerwGE 121, 297 und v. 16.11.1999 - 1 C 11.99, juris Rn. 20; Beschl. v. 21.07.2021 - 1 B 29/21, juris Rn. 4).

    Das rechtfertigt die Neubewertung der Frage, ob der Antragsteller auszuweisen ist, unter Berücksichtigung der zuvor begangenen Straftaten (BVerwG, Beschl. v. 21.07.2021 - 1 B 29/21, juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 09.05.2019 - 10 CS 19.757

    Erfolglose Beschwerde - Keine unbillige Härte bei geringfügiger Überschreitung

    Auszug aus OVG Bremen, 05.04.2022 - 2 B 314/21
    Eine unbillige Härte ist gegeben, wenn es im Rahmen einer Betrachtung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere der (geringen) Dauer der Fristüberschreitung und des (geringen) Grades des Verschuldens, unverhältnismäßig wäre, die ausländische Person - unter Abbruch gewichtiger familiärer, wirtschaftlicher und sozialer Bindungen - auf eine Ausreise und ein nachfolgendes Visumverfahren zu verweisen (Bay. VGH , Beschl. v. 09.05.2019 - 10 CS 19.757, juris Rn. 7).

    Das wird angenommen, wenn kumulativ die folgenden Voraussetzungen vorliegen: die Frist zur Antragstellung wurde nur geringfügig überschritten (1.), die Fristüberschreitung ist lediglich auf Fahrlässigkeit zurückzuführen (2.) und bei einer summarischen Prüfung kann davon ausgegangen werden, dass - eine rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt - die beantragte Verlängerung des Aufenthaltstitels erteilt werden wird (3.) (vgl. Bay. VGH , Beschl. v. 09.05.2019 - 10 CS 19.757, juris Rn. 7; OVG NW, Beschl. v. 18.08.2021 - 18 B 1254/21, juris Rn. 23; Kluth, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, Stand 01.10.2020, § 81 Rn. 42.2, unter Berufung auf die Gesetzesbegründung, BT-Drs. 17/8682 S. 22).

    Da die Beschwerde somit bereits nicht darlegt, warum der Tatbestand einer unbilligen Härte im Sinn des § 81 Abs. 4 Satz 3 AufenthG entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts gegeben sein sollte, kann offenbleiben, ob es sich bei einer Anordnung der Fortgeltungswirkung um eine gebundene oder um eine Ermessensentscheidung handelt (vgl. dazu Bay. VGH , Beschl. v. 09.05.2019 - 10 CS 19.757, juris Rn. 12 m.w.N).

  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Ausweisung straffälliger "Ausländer": Einmal Strafe ist genug

    Auszug aus OVG Bremen, 05.04.2022 - 2 B 314/21
    Die Straftaten, deren künftige Begehung durch den Antragsteller hier in Rede steht, erreichen auch die Mindestschwelle eines sehr gewichtigen Ausweisungsgrundes, wie sie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Ausländers, der den größten Teil oder gar die Gesamtheit seiner Kindheit und Jugend rechtmäßig im Aufenthaltsstaat verbracht hat, fordert (vgl. dazu EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. Deutschland, EuGRZ 2012, 11 [15 f. - Rn. 55]; Urt. v. 23.06.2008, - 1638/03, Maslov ./. Österreich, Rn. 75 https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-87156"]}; Urt. v. 08.12.2020 - 59006/18 -, M.M. ./. Schweiz, Ziff. 52, 55, 57 https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-206358"]}; vgl. dazu ausführlich OVG Bremen, Urt. v. 15.12.2021 - 2 LB 379/21, juris Rn. 44 ff.).

    Bei Ausländern, die den größten Teil oder gar die Gesamtheit seiner Kindheit und Jugend rechtmäßig im Aufenthaltsstaat verbracht hat, berücksichtigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nach der Feststellung, dass die Ausweisung wegen des rechtmäßigen Aufwachsens des Ausländers im Gaststaat sehr gewichtiger Gründe bedürfe, bei der weiteren Verhältnismäßigkeitsprüfung, inwiefern über das Aufwachsen und den langen rechtmäßigen Aufenthalt hinaus familiäre, soziale und wirtschaftliche Bindungen zum Gastland vorhanden sind und eine Entwurzelung vom Land der Staatsangehörigkeit vorliegt (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. Deutschland, EuGRZ 2012, 11 [16 f. - Rn. 55]; Urt. v. 08.12.2020 - 59006/18 -, M.M. ./. Schweiz, Ziff. 64 ff., https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-206358"]}; s. auch EGMR , Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99, Üner ./. Niederlande, Rn. 61 ff. https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-77540"]}; Entsch.

  • EGMR, 24.03.2015 - 37074/13

    KERKEZ v. GERMANY

    Auszug aus OVG Bremen, 05.04.2022 - 2 B 314/21
    v. 24.03.2015, - 37074/13, Kerkez ./. Deutschland, EuGRZ 2015, 464 [466 f. - Rn. 29 f., 34 f.] und BVerfG, Beschl. v. 10.08.2007 - 2 BvR 535/06, juris Rn. 29 f.).

    (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84, juris Rn. 42, 44; EGMR , Entsch. v. 24.03.2015, - 37074/13, Kerkez ./. Deutschland, EuGRZ 2015, 464 [466 f. - Rn. 24, 33).

  • EGMR, 08.12.2020 - 59006/18

    M.M. c. SUISSE

    Auszug aus OVG Bremen, 05.04.2022 - 2 B 314/21
    Die Straftaten, deren künftige Begehung durch den Antragsteller hier in Rede steht, erreichen auch die Mindestschwelle eines sehr gewichtigen Ausweisungsgrundes, wie sie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Ausländers, der den größten Teil oder gar die Gesamtheit seiner Kindheit und Jugend rechtmäßig im Aufenthaltsstaat verbracht hat, fordert (vgl. dazu EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. Deutschland, EuGRZ 2012, 11 [15 f. - Rn. 55]; Urt. v. 23.06.2008, - 1638/03, Maslov ./. Österreich, Rn. 75 https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-87156"]}; Urt. v. 08.12.2020 - 59006/18 -, M.M. ./. Schweiz, Ziff. 52, 55, 57 https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-206358"]}; vgl. dazu ausführlich OVG Bremen, Urt. v. 15.12.2021 - 2 LB 379/21, juris Rn. 44 ff.).

    Bei Ausländern, die den größten Teil oder gar die Gesamtheit seiner Kindheit und Jugend rechtmäßig im Aufenthaltsstaat verbracht hat, berücksichtigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nach der Feststellung, dass die Ausweisung wegen des rechtmäßigen Aufwachsens des Ausländers im Gaststaat sehr gewichtiger Gründe bedürfe, bei der weiteren Verhältnismäßigkeitsprüfung, inwiefern über das Aufwachsen und den langen rechtmäßigen Aufenthalt hinaus familiäre, soziale und wirtschaftliche Bindungen zum Gastland vorhanden sind und eine Entwurzelung vom Land der Staatsangehörigkeit vorliegt (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. Deutschland, EuGRZ 2012, 11 [16 f. - Rn. 55]; Urt. v. 08.12.2020 - 59006/18 -, M.M. ./. Schweiz, Ziff. 64 ff., https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-206358"]}; s. auch EGMR , Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99, Üner ./. Niederlande, Rn. 61 ff. https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-77540"]}; Entsch.

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus OVG Bremen, 05.04.2022 - 2 B 314/21
    Bei der Prüfung, ob eine Ausweisung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig ist, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgende Kriterien zu berücksichtigen: Die Art und Schwere der begangenen Straftat; die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat; die familiäre Situation; ob ein Partner bei der Begründung der Beziehung Kenntnis von der Straftat hatte; das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter; der Umfang der Schwierigkeiten, auf die die Kinder oder der Partner im Heimatland des Ausländers treffen würden; die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten; die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat; die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländers zum Gastland und zum Bestimmungsland (vgl. EGMR ( GK ), Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 57 f.]; OVG Bremen, Urt. v. 15.12.2021 - 2 LB 379/21, juris Rn. 39).

    Bei Ausländern, die den größten Teil oder gar die Gesamtheit seiner Kindheit und Jugend rechtmäßig im Aufenthaltsstaat verbracht hat, berücksichtigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nach der Feststellung, dass die Ausweisung wegen des rechtmäßigen Aufwachsens des Ausländers im Gaststaat sehr gewichtiger Gründe bedürfe, bei der weiteren Verhältnismäßigkeitsprüfung, inwiefern über das Aufwachsen und den langen rechtmäßigen Aufenthalt hinaus familiäre, soziale und wirtschaftliche Bindungen zum Gastland vorhanden sind und eine Entwurzelung vom Land der Staatsangehörigkeit vorliegt (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. Deutschland, EuGRZ 2012, 11 [16 f. - Rn. 55]; Urt. v. 08.12.2020 - 59006/18 -, M.M. ./. Schweiz, Ziff. 64 ff., https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-206358"]}; s. auch EGMR , Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99, Üner ./. Niederlande, Rn. 61 ff. https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"itemid":["001-77540"]}; Entsch.

  • OVG Bremen, 26.09.2019 - 2 B 214/19
    Auszug aus OVG Bremen, 05.04.2022 - 2 B 314/21
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG. Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).

    Das bedeutet, dass vergleichbare zukünftige Straftaten der ausländischen Person nicht eine lediglich entfernte Möglichkeit sind, sondern ernsthaft drohen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.02.2021 - 2 B 330/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21 für (schwere) Gewaltdelikte und Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung).

  • OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20

    Zur Ausweisung eines faktischen Inländers - Ausweisung; generalpräventiv;

    Auszug aus OVG Bremen, 05.04.2022 - 2 B 314/21
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG. Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).

    Das bedeutet, dass vergleichbare zukünftige Straftaten der ausländischen Person nicht eine lediglich entfernte Möglichkeit sind, sondern ernsthaft drohen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.02.2021 - 2 B 330/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21 für (schwere) Gewaltdelikte und Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20

    Ausweisung aus dem Bundesgebiet

    Auszug aus OVG Bremen, 05.04.2022 - 2 B 314/21
    Dem liegt die Annahme zugrunde, dass sich die sexuelle Identität einer Person und damit ihre Fähigkeit, über ihr Sexualverhalten zu bestimmen, als Teil der Gesamtpersönlichkeit entwickelt, und dass fremdbestimmte Eingriffe in die kindliche Sexualität in besonderer Weise geeignet sind, Folgeschäden bei Kindern herbeiführen zu können ( VGH BW, Urt. v. 15.04.2021 - 12 S 2505/20, juris Rn. 52).

    Auch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 (BGBl. 1992 II, S. 121, 990) - UN-Kinderrechtskonvention (KRK) -, welchem über Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG der Rang eines Bundesgesetzes zukommt, regelt in Art. 34 die Verpflichtung der Vertragsstaaten, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen ( VGH BW, Urt. v. 15.04.2021 - 12 S 2505/20, juris Rn. 53).

  • OVG Bremen, 22.02.2021 - 2 B 330/20
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung;

  • OVG Bremen, 19.03.1998 - 1 BB 68/98

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Isolierter Antrag; Ausweisung;

  • OVG Bremen, 17.01.2019 - 1 B 333/18

    Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 i.V.m. Art. 8 EMRK; Duldung wegen

  • OVG Bremen, 25.07.2019 - 2 B 69/19
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2021 - 12 S 3852/20

    Wirkung der Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung; Ausweisungsinteresse bei

  • OVG Bremen, 30.06.2020 - 2 B 147/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2021 - 18 B 1254/21

    Deklaratorische Wirkung einer Fiktionsbescheinigung gemäß § 81 Abs. 5 AufenthG;

  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18

    Besondere Privilegierung nachgezogener Kinder bei der Aufenthaltsverfestigung

  • OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18

    Ausweisung, Aufenthalt - ärztliche Bescheinigung; ärztliches Attest;

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2020 - 8 ME 109/20

    Abschiebungshindernis; Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogen; Albanien;

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