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   OVG Bremen, 05.08.2019 - 2 B 130/19   

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https://dejure.org/2019,26962
OVG Bremen, 05.08.2019 - 2 B 130/19 (https://dejure.org/2019,26962)
OVG Bremen, Entscheidung vom 05.08.2019 - 2 B 130/19 (https://dejure.org/2019,26962)
OVG Bremen, Entscheidung vom 05. August 2019 - 2 B 130/19 (https://dejure.org/2019,26962)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BeamtStG § 7; BeamtStG § 7 Abs 1 Nr 1; BeamtStG § 7 Abs 3 Nr 2; GKG § 52 Abs 6; GKG § 52 Abs 6 Satz 4
    Untersagung der Ernennung des ausgewählten Bewerbers für die ausgeschriebene Professur " Zeitbasierte Medien" - Beamte; Ernennung; Staatsangehörigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Landesbeamten; Untersagung der Ernennung des ausgewählten Bewerbers für die ausgeschriebene Professur " Zeitbasierte Medien"; Beamte; Ernennung; Staatsangehörigkeit

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Klage auf Untersagung der Ernennung des ausgewählten Bewerbers für eine ausgeschriebene Professur; Wichtiger Grund für die Ausnahme von der Voraussetzung der deutschen Staatsangehörigkeit als Voraussetzung zur Ernnennung zum Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 1059
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Bremen, 04.02.2015 - 2 S 13/14

    Bemessung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren

    Auszug aus OVG Bremen, 05.08.2019 - 2 B 130/19
    Auch der vom Senat mit Beschluss vom 4.2.2015 - 2 S 13/14 - entschiedene Fall betraf eine Beförderung (vgl. dort juris Rn. 6).

    Eine Halbierung findet jedoch deswegen statt, weil sich das Begehren der Antragstellerin auf eine erneute, fehlerfreie Entscheidung über ihre Bewerbung beschränkt (vgl. Beschl. d. Senats v. 9.1.2014 - 2 B 198/13 -, juris Rn. 52; Beschl. v. 4.2.2015 - 2 S 13/14 -, juris Rn. 2).

    Dieser ist nicht im Hinblick darauf, dass es sich nur um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt, weiter zu reduzieren (vgl. mit ausführlicher Begründung Beschl. d. Senats v. 9.1.2014 - 2 B 198/13 -, juris Rn. 52; Beschl. v. 4.2.2015 - 2 S 13/14 -, juris Rn. 2).

  • OVG Bremen, 09.01.2014 - 2 B 198/13

    OVG entscheidet über Ortsamtsleitung in Bremen Horn-Lehe - Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Bremen, 05.08.2019 - 2 B 130/19
    Nichts anderes ergibt sich aus dem Beschluss des Senats vom 9.1.2014 - 2 B 198/13 -, juris Rn. 52. Der Senat hat die Anwendung des § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG dort ausdrücklich damit begründet, dass der Antragsteller des dortigen Verfahrens sich bereits in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit befand.

    Eine Halbierung findet jedoch deswegen statt, weil sich das Begehren der Antragstellerin auf eine erneute, fehlerfreie Entscheidung über ihre Bewerbung beschränkt (vgl. Beschl. d. Senats v. 9.1.2014 - 2 B 198/13 -, juris Rn. 52; Beschl. v. 4.2.2015 - 2 S 13/14 -, juris Rn. 2).

    Dieser ist nicht im Hinblick darauf, dass es sich nur um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt, weiter zu reduzieren (vgl. mit ausführlicher Begründung Beschl. d. Senats v. 9.1.2014 - 2 B 198/13 -, juris Rn. 52; Beschl. v. 4.2.2015 - 2 S 13/14 -, juris Rn. 2).

  • BVerwG, 30.07.2009 - 2 B 30.09

    Streitwert, Beamtenrecht, Versetzung in den Ruhestand; Zeitpunkt der Versetzung

    Auszug aus OVG Bremen, 05.08.2019 - 2 B 130/19
    Der Charakter des § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG als Ausnahmeregelung zu § 54 Abs. 6 Satz 1 GKG steht einer erweiternden Auslegung der Vorschrift entgegen (BVerwG, Beschl. v. 30.07.2009 - 2 B 30/09 -, juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2012 - 6 B 480/12

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung auf Mängel im

    Auszug aus OVG Bremen, 05.08.2019 - 2 B 130/19
    Dass unter mehreren Bewerbern nur der geeignetste ernannt werden darf, ergibt sich schon aus dem (unter anderem) in § 9 BeamtStG normierten Prinzip der Bestenauslese (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 8.1.2019 - 2 B 11406/18 -, juris Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 8.6.2012 - 6 B 480/12 -, juris Rn. 2; ferner Schwarz, aaO., § 9 BeamtStG Rn. 3 f.; Reich, aaO., § 9 BeamtStG Rn. 3 mwN).
  • OVG Bremen, 12.11.2018 - 2 B 167/18
    Auszug aus OVG Bremen, 05.08.2019 - 2 B 130/19
    Ein Anordnungsanspruch scheidet schon deshalb aus, weil die Antragstellerin selbst dann, wenn die getroffene Auswahlentscheidung rechtswidrig gewesen wäre, bei einer erneuten Auswahlentscheidung nicht ausgewählt werden könnte (vgl. zu diesem Erfordernis OVG Bremen, Beschl. v. 12.11.2018 - 2 B 167/18 -, juris Rn. 20).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2019 - 2 B 11406/18

    Stellenbesetzung; Beförderung eines Beamten auf die Funktionsstelle eines

    Auszug aus OVG Bremen, 05.08.2019 - 2 B 130/19
    Dass unter mehreren Bewerbern nur der geeignetste ernannt werden darf, ergibt sich schon aus dem (unter anderem) in § 9 BeamtStG normierten Prinzip der Bestenauslese (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 8.1.2019 - 2 B 11406/18 -, juris Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 8.6.2012 - 6 B 480/12 -, juris Rn. 2; ferner Schwarz, aaO., § 9 BeamtStG Rn. 3 f.; Reich, aaO., § 9 BeamtStG Rn. 3 mwN).
  • OVG Sachsen, 08.04.2022 - 2 B 41/22

    Konkurrentenstreit; Hochschulprofessur; Bewerbungsverfahrensanspruch Ausländer

    Ein (einfachrechtlicher) Bewerbungsverfahrensanspruch aus § 9 i. V. m. § 7 Abs. 3 Nr. 2 BeamtStG, der bei der Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern in das Beamtenverhältnis bei Vorliegen wichtiger Gründe Ausnahmen vom Erfordernis der Deutschen-Eigenschaft zulässt, kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil nicht die beamtenrechtliche Ernennung im Streit steht (vgl. zu dieser Fallkonstellation OVG Bremen, Urt. v. 5. August 2019 - 2 B 130/19 -, juris), sondern es vorrangig um die Auswahlentscheidung für die Besetzung der ausgeschriebenen Professur geht.
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