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   OVG Bremen, 06.05.1986 - 1 BA 5/85   

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https://dejure.org/1986,20783
OVG Bremen, 06.05.1986 - 1 BA 5/85 (https://dejure.org/1986,20783)
OVG Bremen, Entscheidung vom 06.05.1986 - 1 BA 5/85 (https://dejure.org/1986,20783)
OVG Bremen, Entscheidung vom 06. Mai 1986 - 1 BA 5/85 (https://dejure.org/1986,20783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung - Ermessensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Bremen, 01.03.1983 - 1 BA 93/82

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Prüfungsentscheidung i.R.d.

    Auszug aus OVG Bremen, 06.05.1986 - 1 BA 5/85
    Über den Antrag auf Genehmigung der zweiten Wiederholung einer Prüfung des Abschlußverfahrens muß das Ausbildungs- und Prüfungsamt eine Ermessensentscheidung treffen (Bestätigung des Urteils vom 01.03.1983, 1 BA 93/82 und 1 BA 4/83).

    Von der Notwendigkeit einer Ermessensentscheidung ist auch schon bei Erlaß des Gesetzes ausgegangen worden (vgl. die Nachweise im Urteil vom 01.03.1983, 1 BA 93/82 und 4/83).

    Eine weitere Wiederholung ist vielmehr nur dann zu genehmigen, wenn eine Prognose dahingehend gestellt werden kann, daß der Antragsteller die Wiederholungsprüfung bestehen wird (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 01.03.1983 OVG 1 BA 83/82 und 1 BA 4/83).

  • BVerwG, 23.05.1985 - 7 B 113.85

    Nichtzulassung einer Revision - Verpflichtung des Gesetzgebers zur Durchsetzung

    Auszug aus OVG Bremen, 06.05.1986 - 1 BA 5/85
    Das Bundesverwaltungsgericht hat es für rechtsstaatlich unbedenklich erklärt, eine zweite und etwaige weitere Wiederholung der Abschlußprüfung an eine Ermessensentscheidung der Prüfungsbehörde zu binden (Beschluß vom 23.03.1985, 7 B 113.85 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 211).
  • OVG Bremen, 05.11.1982 - 2 B 110/82

    Pflicht zur Anhörung bei Drittbeschwer durch einen Verwaltungsakt; Pflicht zur

    Auszug aus OVG Bremen, 06.05.1986 - 1 BA 5/85
    So liegt es in der Regel, wenn der Widerspruchsbehörde ein Ermessensspielraum zustand (vgl. dazu OVG Bremen, Beschluß vom 05.11.1982, 2 B 110/82 = NJW 1983 S. 1869, mit Nachweisen; s. auch BVerwG, Urteil vom 21.04.1982, 8 C 57.80 = Buchholz 316 § 46 VwVfG Nr. 8).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 57.80

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung vom Wehrdienst - Rechtspflicht zur

    Auszug aus OVG Bremen, 06.05.1986 - 1 BA 5/85
    So liegt es in der Regel, wenn der Widerspruchsbehörde ein Ermessensspielraum zustand (vgl. dazu OVG Bremen, Beschluß vom 05.11.1982, 2 B 110/82 = NJW 1983 S. 1869, mit Nachweisen; s. auch BVerwG, Urteil vom 21.04.1982, 8 C 57.80 = Buchholz 316 § 46 VwVfG Nr. 8).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2000 - 10 L 209/00

    Ausschussvorsitzender; Befugnis; Prüfung; Prüfungsausschuss;

    Zutreffend ist die Vorinstanz insoweit davon ausgegangen, dass die Beantwortung der für die Zulassung zu einer weiteren Wiederholungsprüfung entscheidenden Frage, ob die übrigen Leistungen des Studenten erkennen lassen, dass eine zweite Wiederholung das Erreichen des Studienzieles wahrscheinlich erscheinen lässt (§ 22 Abs. 3 der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hannover, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juni 1982 - DPO - (NdsMBl. 1982, 799)), eine prognostische Einschätzung der Prüfungsbehörde erfordert, die das zuständige Prüfungsgremium anzustellen hat und vom Gericht nicht zu ersetzen ist (ebenso Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 2, 3. Aufl., Rdn. 304, Zitat 694; a.A. OVG Bremen, Urt. v. 6.5.1986 - OVG 1 BA 5/85 - SPE 980 Nr. 28; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, Rdn. 34).
  • OVG Bremen, 05.11.1987 - 1 B 95/87

    Beitreibung einer Widerspruchsgebühr vor Unanfechtbarkeit des

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