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   OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19   

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OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19 (https://dejure.org/2020,10265)
OVG Bremen, Entscheidung vom 06.05.2020 - 2 B 158/19 (https://dejure.org/2020,10265)
OVG Bremen, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - 2 B 158/19 (https://dejure.org/2020,10265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung; Nebenbestimmung; Nebenbestimmung Duldung; Räumliche Beschränkung; Rechtsschutzbedürfnis; Straftaten; wiederholende Verfügung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Brandenburg, 30.04.2003 - 4 B 412/02

    Aufenthaltsbefugnis, Duldung, Wohnsitzauflage, Auflage, vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19
    Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung, wonach in der Verlängerung eines Aufenthaltstitels, der erneut mit einer beschränkenden Auflage versehen wird, "regelmäßig" die Aufhebung der vorausgegangenen Auflage zu sehen sei, so dass die Wirkung des § 51 Abs. 6 AufenthG ende (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 04.04.2017 - 8 PA 46/17 -, Rn. 9, juris unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19.08.2014 - 1 C 1.14 - Rn. 9, juris und Urteil vom 15.01.2008 - 1 C 17/07 -, Rn. 11, juris), auf die Verlängerung einer in der Regel nur für einen wesentlich kürzeren Geltungszeitraum erteilten Duldung zu übertragen ist (anders zu § 44 Abs. 6 AuslG OVG Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2003 - 4 B 412/02 - Rn. 4, juris; Bay. VGH , Beschluss vom 24.01.2005 - 10 CS 04.1940 - Rn. 5, juris; vgl. auch VG Cottbus, Urteil vom 18.05.2018 - 3 K 1888/15 -, Rn. 26, juris).
  • VG Cottbus, 18.05.2018 - 3 K 1888/15

    Duldung

    Auszug aus OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19
    Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung, wonach in der Verlängerung eines Aufenthaltstitels, der erneut mit einer beschränkenden Auflage versehen wird, "regelmäßig" die Aufhebung der vorausgegangenen Auflage zu sehen sei, so dass die Wirkung des § 51 Abs. 6 AufenthG ende (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 04.04.2017 - 8 PA 46/17 -, Rn. 9, juris unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19.08.2014 - 1 C 1.14 - Rn. 9, juris und Urteil vom 15.01.2008 - 1 C 17/07 -, Rn. 11, juris), auf die Verlängerung einer in der Regel nur für einen wesentlich kürzeren Geltungszeitraum erteilten Duldung zu übertragen ist (anders zu § 44 Abs. 6 AuslG OVG Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2003 - 4 B 412/02 - Rn. 4, juris; Bay. VGH , Beschluss vom 24.01.2005 - 10 CS 04.1940 - Rn. 5, juris; vgl. auch VG Cottbus, Urteil vom 18.05.2018 - 3 K 1888/15 -, Rn. 26, juris).
  • OVG Bremen, 10.02.2012 - 1 B 319/11

    Notwendigkeit eines einjährigen geduldeten oder erlaubten Aufenthalts im

    Auszug aus OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19
    Für das Begehren auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes und für das Begehren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die räumliche Beschränkung ist jeweils ein Streitwert von 2.500 Euro anzusetzen (vgl. für die Beschäftigungserlaubnis: OVG Bremen, Beschluss vom 10.02.2012 - 1 B 319/11 - juris; für die Anordnung der räumlichen Beschränkung: OVG Bremen, Beschluss vom 17.03.2017 - 1 S 37/17 - juris).
  • BVerwG, 15.01.2008 - 1 C 17.07

    Wohnsitzauflage; Bezug von Sozialhilfe; Aufenthaltsbeschränkungen; Flüchtling;

    Auszug aus OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19
    Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung, wonach in der Verlängerung eines Aufenthaltstitels, der erneut mit einer beschränkenden Auflage versehen wird, "regelmäßig" die Aufhebung der vorausgegangenen Auflage zu sehen sei, so dass die Wirkung des § 51 Abs. 6 AufenthG ende (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 04.04.2017 - 8 PA 46/17 -, Rn. 9, juris unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19.08.2014 - 1 C 1.14 - Rn. 9, juris und Urteil vom 15.01.2008 - 1 C 17/07 -, Rn. 11, juris), auf die Verlängerung einer in der Regel nur für einen wesentlich kürzeren Geltungszeitraum erteilten Duldung zu übertragen ist (anders zu § 44 Abs. 6 AuslG OVG Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2003 - 4 B 412/02 - Rn. 4, juris; Bay. VGH , Beschluss vom 24.01.2005 - 10 CS 04.1940 - Rn. 5, juris; vgl. auch VG Cottbus, Urteil vom 18.05.2018 - 3 K 1888/15 -, Rn. 26, juris).
  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 1.14

    Aufenthalt; Ausländergleichbehandlung; Bewegungsfreiheit; fiskalisches Interesse;

    Auszug aus OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19
    Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung, wonach in der Verlängerung eines Aufenthaltstitels, der erneut mit einer beschränkenden Auflage versehen wird, "regelmäßig" die Aufhebung der vorausgegangenen Auflage zu sehen sei, so dass die Wirkung des § 51 Abs. 6 AufenthG ende (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 04.04.2017 - 8 PA 46/17 -, Rn. 9, juris unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19.08.2014 - 1 C 1.14 - Rn. 9, juris und Urteil vom 15.01.2008 - 1 C 17/07 -, Rn. 11, juris), auf die Verlängerung einer in der Regel nur für einen wesentlich kürzeren Geltungszeitraum erteilten Duldung zu übertragen ist (anders zu § 44 Abs. 6 AuslG OVG Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2003 - 4 B 412/02 - Rn. 4, juris; Bay. VGH , Beschluss vom 24.01.2005 - 10 CS 04.1940 - Rn. 5, juris; vgl. auch VG Cottbus, Urteil vom 18.05.2018 - 3 K 1888/15 -, Rn. 26, juris).
  • OVG Bremen, 17.03.2017 - 1 S 37/17
    Auszug aus OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19
    Für das Begehren auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes und für das Begehren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die räumliche Beschränkung ist jeweils ein Streitwert von 2.500 Euro anzusetzen (vgl. für die Beschäftigungserlaubnis: OVG Bremen, Beschluss vom 10.02.2012 - 1 B 319/11 - juris; für die Anordnung der räumlichen Beschränkung: OVG Bremen, Beschluss vom 17.03.2017 - 1 S 37/17 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2017 - 8 PA 46/17

    Aufhebung der zu einer Aufenthaltserlaubnis erteilten und nach Ablauf der

    Auszug aus OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19
    Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung, wonach in der Verlängerung eines Aufenthaltstitels, der erneut mit einer beschränkenden Auflage versehen wird, "regelmäßig" die Aufhebung der vorausgegangenen Auflage zu sehen sei, so dass die Wirkung des § 51 Abs. 6 AufenthG ende (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 04.04.2017 - 8 PA 46/17 -, Rn. 9, juris unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19.08.2014 - 1 C 1.14 - Rn. 9, juris und Urteil vom 15.01.2008 - 1 C 17/07 -, Rn. 11, juris), auf die Verlängerung einer in der Regel nur für einen wesentlich kürzeren Geltungszeitraum erteilten Duldung zu übertragen ist (anders zu § 44 Abs. 6 AuslG OVG Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2003 - 4 B 412/02 - Rn. 4, juris; Bay. VGH , Beschluss vom 24.01.2005 - 10 CS 04.1940 - Rn. 5, juris; vgl. auch VG Cottbus, Urteil vom 18.05.2018 - 3 K 1888/15 -, Rn. 26, juris).
  • OVG Bremen, 25.07.2019 - 2 B 69/19
    Auszug aus OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19
    Dies hat der Senat bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Abschiebung des Antragstellers in die Türkei mit Beschluss vom 25.07.2019 ausführlich begründet ( 2 B 69/19, Rn. 27 ff., juris).
  • VGH Bayern, 24.01.2005 - 10 CS 04.1940
    Auszug aus OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19
    Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung, wonach in der Verlängerung eines Aufenthaltstitels, der erneut mit einer beschränkenden Auflage versehen wird, "regelmäßig" die Aufhebung der vorausgegangenen Auflage zu sehen sei, so dass die Wirkung des § 51 Abs. 6 AufenthG ende (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 04.04.2017 - 8 PA 46/17 -, Rn. 9, juris unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19.08.2014 - 1 C 1.14 - Rn. 9, juris und Urteil vom 15.01.2008 - 1 C 17/07 -, Rn. 11, juris), auf die Verlängerung einer in der Regel nur für einen wesentlich kürzeren Geltungszeitraum erteilten Duldung zu übertragen ist (anders zu § 44 Abs. 6 AuslG OVG Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2003 - 4 B 412/02 - Rn. 4, juris; Bay. VGH , Beschluss vom 24.01.2005 - 10 CS 04.1940 - Rn. 5, juris; vgl. auch VG Cottbus, Urteil vom 18.05.2018 - 3 K 1888/15 -, Rn. 26, juris).
  • VG Schleswig, 15.06.2020 - 11 B 27/20

    Aufenthaltserlaubnis - Einstweiliger Rechtschutz

    Nach § 51 Abs. 6 AufenthG bleiben räumliche Beschränkungen und Auflagen nach dem Aufenthaltsgesetz oder nach anderen Gesetzen auch nach Wegfall des Aufenthaltstitels oder Aussetzung der Abschiebung in Kraft, bis sie aufgehoben werden oder der Ausländer seiner Ausreisepflicht nachgekommen ist (vgl. OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 06.05.2020 - 2 B 158/19 -, juris Rn. 5).

    Die räumliche Beschränkung ist demnach rechtlich unabhängig von dem Fortbestand der ursprünglich mit ihr verbundenen Duldung (vgl. OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 06.05.2020 - 2 B 158/19 -, juris Rn. 5).

  • VG Aachen, 18.11.2021 - 8 K 2835/18

    Ausweisung; Örtliche Zuständigkeit; Wiederholungsgefahr; Spezial- und

    vgl. allgemein hierzu bei § 61 Abs. 1c AufenthG: OVG Bremen, Beschluss vom 6. Mai 2020 - 2 B 158/19 -, juris, Rn. 12.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2020 - 18 B 1364/20

    Streitwert Verteilung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 1 C 5.16 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Urteil vom 21. November 2013 - 18 A 1291/13 - NdsOVG, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 8 LA 40/16 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 6. Mai 2020 - 2 B 158/19 -, juris Rn. 14; BayVGH, Beschluss vom 9. September 1999 - 10 ZE 99.2606 -, juris Rn. 4.
  • OVG Bremen, 22.09.2023 - 2 LA 89/23

    Anhörung; Einzelrichter; Einzelrichterübertragung; Ermessen; Gerichtsbescheid;

    Für den Streitgegenstand "räumliche Beschränkung" ist ein Streitwert von 2.500,- EUR anzusetzen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 06.05.2020 - 2 B 158/19, juris Rn. 14).
  • OVG Bremen, 29.11.2022 - 2 B 222/22

    Bremerhaven; Ermessen; Konsularrechtsübereinkommen; Räumliche Beschränkung;

    Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren beruht aus § 47 Abs. 1 , § 52 Abs. 1 , § 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 06.05.2020 - 2 B 158/19, juris Rn. 14).
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