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   OVG Bremen, 06.11.2018 - 1 B 184/18   

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https://dejure.org/2018,37209
OVG Bremen, 06.11.2018 - 1 B 184/18 (https://dejure.org/2018,37209)
OVG Bremen, Entscheidung vom 06.11.2018 - 1 B 184/18 (https://dejure.org/2018,37209)
OVG Bremen, Entscheidung vom 06. November 2018 - 1 B 184/18 (https://dejure.org/2018,37209)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    SGB VIII § 42f
    Inobhutnahme (Gambia) - Altersfeststellung; Gambia; Proxy-Pass

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 42f
    Altersfeststellung; Gambia; Proxy-Pass; Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht Inobhutnahme (Gambia)

  • rechtsportal.de

    SGB VIII § 42f
    Anspruch eines gambischen Staatsangehörigen auf eine vorläufige Inobhutnahme nach dem Jugendhilferecht; Zugrundelegung eines aus einem nachträglich ausgestellten, echten gambischen Proxy-Pass ergebenden Geburtsdatums im Rahmen einer Altersfeststellung nach § 42f SGB VIII ; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03

    Aufenthaltsbefugnis; rechtmäßiger Aufenthalt; Aufklärungspflicht; Flüchtling;

    Auszug aus OVG Bremen, 06.11.2018 - 1 B 184/18
    Sie sollen u.a. bescheinigen, dass die aufgeführten Personendaten den Personalien des durch Lichtbild und Unterschrift ausgewiesenen Ausweisinhabers entsprechen (BVerwG, Urt. v. 17.03.2004 - 1 C 1.03 - BVerwGE 120, 206 = juris Rn. 24).
  • OVG Bremen, 22.02.2016 - 1 B 303/15

    Anspruch von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen gegenüber dem

    Auszug aus OVG Bremen, 06.11.2018 - 1 B 184/18
    Der Senat hat die gesetzlichen Anforderungen in seiner Entscheidung vom 22.02.2016 (1 B 303/15, Asylmagazin 2016, 143 = InfAuslR 2016, 247 = NordÖR 2016, 215 = KommJur 2016, 223 = NVwZ-RR 2016, 592 ) näher umschrieben.
  • OVG Bremen, 21.09.2016 - 1 B 164/16

    Erneute Einleitung das Verfahrens zur Altersfeststellung im Verfahren über die

    Auszug aus OVG Bremen, 06.11.2018 - 1 B 184/18
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass von einem Betroffenen erwartet werden kann, schlüssige und glaubhafte Angaben zum bisherigen Entwicklungsverlauf zu machen, die eine zeitliche Zuordnung einzelner biografischer Ereignisse zulassen, da es um die Beurteilung eines Sachverhalts geht, der ganz in dessen Sphäre liegt (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 21.9.2016 - 1 B 164/16 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2021 - 2 M 132/21

    Beschäftigungserlaubnis - Ausländerrecht

    Zwar können sich ungeachtet der (grundsätzlichen) Anerkennung von in Gambia ausgestellten Proxy-Pässen im Einzelfall Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit eines solchen Passes ergeben, insbesondere wenn er lediglich auf der Grundlage einer Geburtsurkunde erstellt worden ist (OVG Bremen, Beschluss vom 6. November 2018 - 1 B 184/18 - juris Rn. 18 f.).
  • OVG Bremen, 19.12.2018 - 1 B 234/18

    Inobhutnahme - Altersfeststellung; Identifikationsfunktion; Kamerun; Reisepass;

    Die Altersbestimmung durch Einsichtnahme in Ausweispapiere setzt vielmehr zum einen voraus, dass diese hinreichend verlässlich die Identität zwischen dem Inhaber des Ausweispapiers und der in dem Ausweis bezeichneten Person nachweisen (vgl. dazu bereits OVG Bremen, Beschl. v. 09.03.2016 - 1 B 33.16 - juris), und zum anderen, dass die Ausweispapiere zumindest ausreichende Gewähr für die Richtigkeit des ausgewiesenen Geburtsdatums bieten (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2018 - 1 B 184/18).
  • VG München, 23.07.2019 - M 18 E 19.2076

    Ablehnung einer vorläufigen Inobhutnahme eines Irakers mangels Glaubhaftmachung

    Hierbei kann grundsätzlich berücksichtigt werden, dass irakische Ausweispapiere ausweislich des Merkblatts des Auswärtigen Amtes vom Juli 2017 zu irakischen öffentlichen Urkunden (abrufbar auf der Homepage des Auswärtigen Amts) wegen der Sicherheitslage im Irak derzeit nicht legalisiert werden können (zu Gambia: OVG Bremen, B.v. 6.11.2018 - 1 B 184/18 - juris Rn. 18).

    Auch die Umstände, dass die Papiere erst nachträglich vorgelegt worden sind und nicht bereits zum Zeitpunkt des Alterseinschätzungsgesprächs vorlagen, kann zu Recht zu Lasten des Antragstellers in die Überlegungen einfließen (OVG Bremen, B.v. 6.11.2018 - 1 B 184/18 - juris Rn. 19 ff.).

  • VG München, 29.09.2020 - M 18 S 20.3892

    Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme als unbegleiteter minderjähriger

    Ein höherer Beweiswert hinsichtlich des dort eingetragenen Geburtsdatums kann schon daher nicht angenommen werden, selbst wenn es sich bei dem Pass um ein formal echtes Dokument handelt (vgl. dazu auch OVG Bremen, B.v. 6.11.2018 - 1 B 184/18 - BeckRS 2018, 31519).
  • VG Köln, 06.06.2019 - 8 K 5612/18
    vgl. dazu OVG Bremen, Beschluss vom 6. November 2018 - 1 B 184/18 -, juris, Rn. 23 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. August 2017 - 6 S 27.17 -, juris, Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. März 2017 - 4 ME 83/17 -, juris, Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 5. April 2017 - 12 BV 17.185 -, juris, Rn. 33 ff.
  • OVG Bremen, 26.04.2021 - 2 B 62/21

    Benachrichtigung einer Vertrauensperson im Altersfeststellungsverfahren

    Zwar haben die Jugendamtsmitarbeiter ihre Entscheidung über die Alterseinschätzung und -feststellung auf der Grundlage des Gesamteindrucks des Betreffenden zu treffen, der neben dem äußeren Erscheinungsbild insbesondere die Bewertung der im Gespräch gewonnenen Informationen zum Entwicklungsstand der zu befragenden Personen umfassen soll (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2018 - 1 B 184/18, juris Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2019 - 12 B 1319/19
    vgl. im Einzelnen dazu OVG Bremen, Beschlüsse vom 6. November 2018 - 1 B 184/18 -, juris Rn. 24, und vom 5. Januar 2018 - 1 B 242/17 -, juris 11 f.; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 8. Januar 2018 - 6 S 40.17 -, juris Rn. 7; OVG Nds., Beschluss vom 22. März 2017 - 4 ME 83/17 -, juris Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 16. August 2016 - 12 CS 16.1550 -, juris Rn. 17.
  • OVG Bremen, 09.03.2023 - 2 B 117/22

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme

    Die Altersbestimmung durch Einsichtnahme in Ausweispapiere setzt vielmehr zum einen voraus, dass diese hinreichend verlässlich die Identität zwischen dem Inhaber des Ausweispapiers und der in dem Ausweis bezeichneten Person nachweisen (vgl. dazu bereits OVG Bremen, Beschl. v. 09.03.2016 - 1 B 33.16 - juris), und zum anderen, dass die Ausweispapiere zumindest ausreichende Gewähr für die Richtigkeit des ausgewiesenen Geburtsdatums bieten (OVG Bremen, Beschl. v. 6.11.2018 - 1 B 184/18 -, Rn. 17, juris).
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