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   OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18   

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https://dejure.org/2018,23214
OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18 (https://dejure.org/2018,23214)
OVG Bremen, Entscheidung vom 07.08.2018 - 2 B 179/18 (https://dejure.org/2018,23214)
OVG Bremen, Entscheidung vom 07. August 2018 - 2 B 179/18 (https://dejure.org/2018,23214)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BeamtStG § 54 Abs 4; DRiG § 37 Abs 1; DRiG § 37 Abs 2; DRiG § 37 Abs 3; DRiG § 71; GG Art 101 Abs 1 Satz 2
    Vorzeitige Beendigung der Abordnung an eine Verwaltungsbehörde - Abordnung eines Richters; Beendigung einer Abordnung; gesetzlicher Richter; Organisationsermessen; Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abordnung eines Richters; Beendigung einer Abordnung; gesetzlicher Richter; Organisationsermessen; Richter; Recht der Richter Vorzeitige Beendigung der Abordnung an eine Verwaltungsbehörde

  • rechtsportal.de

    Beendigung der Abordnung eines Richters an eine Verwaltungsbehörde ohne dessen Zustimmung i.R.d. dem Dienstherrn zustehenden weiten Organisationsermessens aus jedem sachlichen Grund vor Ablauf der nach § 37 Abs. 2 DRiG bestimmten Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Beendigung der Abordnung eines Richters als Leiter der Justizvollzugsanstalt Bremen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beendigung der Abordnung eines Richters als Leiter der Justizvollzugsanstalt Bremen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 91
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18
    Im gerichtlichen Verfahren können die Ermessenserwägungen des Dienstherrn daher nur daraufhin überprüft werden, ob sie durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt oder aus anderen Gründen willkürlich sind (BVerwG, Urt. vom 28.11.1991 - 2 C 41/89 - BVerwGE 89, 199 = juris Rn. 21; Urt. vom 22.5.1980 - 2 C 30/78 - BVerwGE 60, 144 ff.).

    Weder der Entzug von Leitungsaufgaben (vgl. BVerwG, Urt. vom 28.11.1991 - 2 C 41/89 - a.a.O.) noch der Verlust der Vollzugszulage (VG Bremen, Urt. vom 30.1.2004 - 6 K 2780/00 - juris Rn 45 ff.; zum Wegfall der Ministerialzulage vgl. auch: BVerfG; Beschluss der 4. Kammer des 2. Senats - 2 BvR 1457/96 - DVBl 2001, 719 = juris Rn. 6 f.) stellen indes solche besonderen Umstände dar.

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18
    Im gerichtlichen Verfahren können die Ermessenserwägungen des Dienstherrn daher nur daraufhin überprüft werden, ob sie durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt oder aus anderen Gründen willkürlich sind (BVerwG, Urt. vom 28.11.1991 - 2 C 41/89 - BVerwGE 89, 199 = juris Rn. 21; Urt. vom 22.5.1980 - 2 C 30/78 - BVerwGE 60, 144 ff.).

    Solche Einschränkungen können sich in besonders gelagerten Einzelfällen beispielsweise aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergeben (vgl. BVerwG, Urt. vom 22.5.1980 - 2 C 30/78 - a.a.O.), etwa dann, wenn besondere Umstände des Einzelfalls, insbesondere gewichtige Grundrechte des Beamten, einer besonderen Berücksichtigung bedürfen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2018 - 5 A 2439/17

    Verfassungsmäßigkeit der Abordnung von Richtern anderer Gerichtsbarkeiten an ein

    Auszug aus OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18
    Neben der Einstellung zusätzlicher Richter stellt sich daher die Rückholung abgeordneter Richter ebenso als unumgängliches Bedürfnis der Rechtspflege dar, um eine beschleunigte und zeitnahe Erledigung der vorübergehend steigenden Zahl der Asylverfahren zu gewährleisten sowie zugleich eine für die Rechtsschutzsuchenden angemessene Bearbeitungszeit der Verfahren in den übrigen Rechtsgebieten sicherzustellen, die von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gefordert wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.3.2018 - 5 A 2439/17 - NVwZ 2018, 1080 = juris Rn. 9).
  • BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04

    Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18
    Eine Einengung des Ermessens des Dienstherrn, die auf besonders gelagerte Verhältnisse beschränkt ist (BVerwG, Beschluss vom 26.11.2004 - 2 B 72/04 - juris a.a.O. m.w.N.), liegt nicht vor.
  • Drs-Bund, 09.07.1958 - BT-Drs III/516
    Auszug aus OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18
    Soweit das Verwaltungsgericht für seine gegenteilige Auffassung auf die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 3/516 S. 44) verweist, in der es heißt:.
  • Drs-Bund, 09.06.1961 - BT-Drs III/2785
    Auszug aus OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18
    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass diese Regelung aufgrund einer Intervention der Länder (vgl. BT-Drs. 3/2785 S. 15) nicht Gesetz geworden ist.
  • OVG Sachsen, 02.05.2014 - 2 B 61/14

    Beamter, Abordnung, dienstliches Bedürfnis

    Auszug aus OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18
    Als Ausnahme von diesem allgemeinen Grundsatz ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung jedoch dann geboten, wenn entweder schon im Anordnungsverfahren festgestellt werden kann, dass der Beamte oder Richter die ihm durch die Versetzungsverfügung auferlegte Pflicht zur Dienstleistung an einer anderen Dienststelle mit überwiegender Aussicht auf Erfolg bestreitet, oder wenn zwar der endgültige Ausgang des Hauptsacheverfahrens noch offen ist, die Vollziehung des angefochtenen Bescheides den Beamten oder Richter jedoch so hart treffen würde, dass demgegenüber der Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses durch eine Aussetzung geringeres Gewicht zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.3.1999 - 1 WB 20/99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 35 = juris Rn. 3; Sächs.OVG, Beschl. vom 2.5.2014 - 2 B 61/14 - juris Rn. 7; OVG Saarl., Beschluss vom 6.10.2004 - 1 W 34/04 - juris Rn.3).
  • OVG Hamburg, 27.08.2004 - 1 Bs 271/04

    Pflicht zur Beachtung der Fürsorgepflicht durch das Bundeseisenbahnvermögen bei

    Auszug aus OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18
    Insoweit sind daher auch private Belange des Beamten in den Ermessenserwägungen bei der Umsetzungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 27. August 2004 - 1 Bs 271/04 - juris Rn. 4).
  • VG Bremen, 30.01.2004 - 6 K 2780/00
    Auszug aus OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18
    Weder der Entzug von Leitungsaufgaben (vgl. BVerwG, Urt. vom 28.11.1991 - 2 C 41/89 - a.a.O.) noch der Verlust der Vollzugszulage (VG Bremen, Urt. vom 30.1.2004 - 6 K 2780/00 - juris Rn 45 ff.; zum Wegfall der Ministerialzulage vgl. auch: BVerfG; Beschluss der 4. Kammer des 2. Senats - 2 BvR 1457/96 - DVBl 2001, 719 = juris Rn. 6 f.) stellen indes solche besonderen Umstände dar.
  • OVG Bremen, 02.11.2006 - 2 B 253/06

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Abordnung

    Auszug aus OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18
    a) Mit dem in § 54 Abs. 4 BeamtStG gesetzlich festgelegten Vorrang des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung einer Abordnungsverfügung hat der Gesetzgeber seinen Willen zum Ausdruck gebracht, dass im Regelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer derartigen Maßnahme dem privaten Interesse des Betroffenen an einem Verbleib an seiner bisherigen Dienststelle vorgeht, so dass eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs oder einer Klage gegen eine Abordnungsverfügung oder deren Aufhebung nur dann gerechtfertigt ist, wenn ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass das persönliche Interesse des Beamten oder Richters am Aufschub der Vollziehung das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug überwiegt (vgl. zu § 126 Abs. 3 BRRG Beschluss des Senats vom 2.11.2006 - 2 B 253/06 - juris Rn. 19 f.).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

  • OVG Saarland, 06.10.2004 - 1 W 34/04
  • OVG Saarland, 24.02.1992 - 1 W 2/92

    Richterplanstelle; Besetzung; Justizhoheit; Subjektives Recht; Überlastung

  • BVerwG, 01.03.1999 - 1 WB 20.99

    Versetzung eines Berufssoldaten bei der Marine mangels Bordverwendungsfähigkeit -

  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

  • BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans des

  • VerfGH Bayern, 08.08.1985 - 24-VII-84

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • VGH Bayern, 12.07.1993 - 20 CE 93.1589
  • BGH, 10.12.2008 - 1 StR 322/08

    Urteil gegen Geschäftsführer der Film- und Entertainment VIP 3 Medienfonds GmbH &

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1457/96

    Zu beamtenrechtlichen Stellenzulagen

  • BVerfG, 06.03.1963 - 2 BvR 129/63

    Umfang und Regelungsgehalt des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG

  • VG Magdeburg, 01.10.2020 - 5 B 235/20

    Abordnung beamteter Professoren/Beendigung einer Abordnung

    Denn die durch den Gesetzgeber bezweckte effektive Aufgabenwahrnehmung der Verwaltung (vgl. hierzu OVG Bremen, Urteil vom 07.08.2018 - 2 B 179/18 -, juris, Rn. 40) streitet auch bei einer Beendigung der Abordnung dafür, dass der Beamte der Maßnahme grundsätzlich unabhängig von Widerspruch und Anfechtungsklage (zunächst) zu folgen hat.

    Auch greift die Beendigung einer Abordnung nicht wie die Abordnung selbst in die Grundrechtspositionen aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ein, da regelmäßig davon auszugehen ist, dass ein Professor an derjenigen Universität tätig wird, an die er berufen worden ist (vgl. zur vorzeitigen Beendigung der Abordnung eines Richters an eine Verwaltungsbehörde ohne dessen Zustimmung: OVG Bremen, Urteil vom 07.08.2018 - 2 B 179/18 -, juris, Rn. 41).

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