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   OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 B 235/20   

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OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 B 235/20 (https://dejure.org/2021,159)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08.01.2021 - 2 B 235/20 (https://dejure.org/2021,159)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08. Januar 2021 - 2 B 235/20 (https://dejure.org/2021,159)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AEUV Art 20; AEUV Art ... 21 Abs 1; AufenthG § 53; AufenthG § 55 Abs 1 Nr 4; AufenthG § 60a; BremVwVfG § 41; BremVwVfG § 44; EMRK Art 8; FreizüG/EU § 2 Abs 1; FreizügG/EU § 3a; GG Art 6; StGB § 57 Abs 1; VwGO § 123; VwGO § 130 Abs 2; VwGO § 80 Abs 2 Nr 4
    Gefahrenprognose und Verhältnismäßigkeit bei einer Ausweisung; Duldung wegen anhängiger familiengerichtlicher Verfahren - Ausweisung; Verhältnismäßigkeit; Wiederholungsgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 27.19

    Drittstaatsangehöriger Elternteil kann Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV nur von

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 B 235/20
    Ein Freizügigkeitsrecht im Sinne des § 2 Abs. 1 FreizügG/EU kann auch unmittelbar aus Art. 21 Abs. 1 AEUV folgen (BVerwG, Urt. v. 23.09.2020 - 1 C 27.19, juris Rn. 19, 24).

    Dies setzt voraus, dass der drittstaatsangehörige Elternteil tatsächlich für das Kind sorgt und dieses über ausreichende Existenzmittel im Sinne des Art. 7 Abs. 1 b RL 2004/38/EG verfügt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2020 - 1 C 27.19, juris Rn. 20 m.w.N. auf die Rspr. des EuGH).

    Nicht ausreichend wäre es dagegen, wenn die nicht erwerbstätige Tochter mangels ausreichender Existenzmittel kein eigenes Freizügigkeitsrecht hätte, sondern ein solches nur von ihrer Mutter ableiten würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2020 - 1 C 27.19, juris Rn. 26).

    Diese Fallgruppe ist im FreizügG/EU vom deutschen Gesetzgeber nicht berücksichtigt worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2020 - 1 C 27.19, juris Rn. 22).

    Es genügt, wenn beide Elternteile die Personensorge wahrnehmen, wovon regelmäßig auszugehen ist, wenn die Familie in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2020 - 1 C 27.19, juris Rn. 29 f.).

    (2) Kein die Anwendung der Ausweisungsvorschriften des Aufenthaltsgesetzes ausschließendes Freizügigkeitsrecht im Sinne des § 2 Abs. 1 FreizügG/EU wäre ein aus Art. 20 AEUV resultierendes Aufenthaltsrecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2020 - 1 C 27.19, juris Rn. 24).

  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. (Regroupement familial en Belgique) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 B 235/20
    Ein solches "unionsrechtliches Aufenthaltsrecht eigener Art" (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16/17, juris Rn. 28) hätte allerdings zur Folge, dass eine Aufenthaltsbeendigung nur möglich wäre, wenn vom Antragsteller eine tatsächliche gegenwärtige und erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit ausgeht, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, und die Aufenthaltsbeendigung unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls, des Kindeswohls und der Grundrechte verhältnismäßig ist (vgl. EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C 82/16, K.A. u.a., juris Rn. 92 f.).

    Ein Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV besteht für den drittstaatsangehörigen Familienangehörigen eines Unionsbürgers in ganz besonderen Sachverhalten, in denen zwischen ihm und dem Unionsbürger ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, das dazu führen würde, dass der Unionsbürger gezwungen wäre, den betreffenden Drittstaatsangehörigen im Falle der Aufenthaltsbeendigung zu begleiten und das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen (vgl. EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C-82/16, K.A. u.a., juris Rn. 51 f. m.w.N.).

    Diese familiäre Bindung reicht aber als solche nicht aus, um für den Antragsteller ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV zu begründen (vgl. EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C-82/16, K.A. u.a., juris Rn. 74f.).

    Dass die Kindsmutter, die als Unionsbürgerin zum Aufenthalt und zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Unionsgebiet berechtigt ist, das Kind bis zur Entlassung des Antragstellers aus der Haft allein betreut hat und es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie dies nicht erneut tun könnte, ist ein erstes, wenn auch nicht zwingendes Indiz gegen ein Abhängigkeitsverhältnis (vgl. EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C-82/16, K.A. u.a., juris Rn. 72; BVerwG, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16/17, juris Rn. 35).

  • OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20

    Zur Ausweisung eines faktischen Inländers - Ausweisung; generalpräventiv;

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 B 235/20
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG. Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).

    Bei der Prüfung, ob eine Ausweisung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig ist, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgende Kriterien zu berücksichtigen: Die Art und Schwere der begangenen Straftat; die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat; die familiäre Situation; ob ein Partner bei der Begründung der Beziehung Kenntnis von der Straftat hatte; das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter; der Umfang der Schwierigkeiten, auf die die Kinder oder der Partner im Heimatland des Ausländers treffen würden; die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten; die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat; die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländers zum Gastland und zum Bestimmungsland (vgl. EGMR ( GK ), Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 57 f.]; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 26).

    Der Hilfsantrag wirkt vorliegend gemäß § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG nicht streitwerterhöhend (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 37).

  • OVG Bremen, 15.11.2019 - 2 B 243/19
    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 B 235/20
    Nicht ausreichend ist dagegen die nur "entfernte Möglichkeit" der erneuten Tatbegehung (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Entscheidend ist die umfassende, einzelfallbezogene Abwägung nach § 53 Abs. 2 AufenthG , die insbesondere unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Art. 8 EMRK zu erfolgen hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 21).

    Eigentums- oder Vermögensdelikte, die zu beträchtlichen Schäden für eine Vielzahl von Personen führen oder die gewerbsmäßig begangen werden oder bei denen sonstige erschwerende Umstände vorliegen, gefährden deshalb ein Grundinteresse der Gesellschaft schwer (BVerwG, Urt. v. 02.09.2009 - 1 C 2/09, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 10).

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 B 235/20
    Der Begriff des "Privatlebens" i.S.v. Art. 8 EMRK umfasst die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen ansässigen Zuwanderern und der Gesellschaft, in der sie leben ( EGMR , Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99, Üner ./. NL, juris Rn. 59; OVG Bremen, Beschl. v. 17.01.2019 - 1 B 333/18 -, juris Rn. 19).

    Bei der Prüfung, ob eine Ausweisung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig ist, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgende Kriterien zu berücksichtigen: Die Art und Schwere der begangenen Straftat; die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat; die familiäre Situation; ob ein Partner bei der Begründung der Beziehung Kenntnis von der Straftat hatte; das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter; der Umfang der Schwierigkeiten, auf die die Kinder oder der Partner im Heimatland des Ausländers treffen würden; die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten; die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat; die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländers zum Gastland und zum Bestimmungsland (vgl. EGMR ( GK ), Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 57 f.]; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 26).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 B 235/20
    Ein solches "unionsrechtliches Aufenthaltsrecht eigener Art" (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16/17, juris Rn. 28) hätte allerdings zur Folge, dass eine Aufenthaltsbeendigung nur möglich wäre, wenn vom Antragsteller eine tatsächliche gegenwärtige und erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit ausgeht, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, und die Aufenthaltsbeendigung unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls, des Kindeswohls und der Grundrechte verhältnismäßig ist (vgl. EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C 82/16, K.A. u.a., juris Rn. 92 f.).

    Dass die Kindsmutter, die als Unionsbürgerin zum Aufenthalt und zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Unionsgebiet berechtigt ist, das Kind bis zur Entlassung des Antragstellers aus der Haft allein betreut hat und es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie dies nicht erneut tun könnte, ist ein erstes, wenn auch nicht zwingendes Indiz gegen ein Abhängigkeitsverhältnis (vgl. EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C-82/16, K.A. u.a., juris Rn. 72; BVerwG, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16/17, juris Rn. 35).

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 B 235/20
    Entscheidungen der Strafgerichte über die Aussetzung oder Nichtaussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach § 57 StGB stellen bei der ausländerrechtlichen Gefahrenprognose ein wesentliches Indiz dar, auch wenn von ihnen keine Bindungswirkung ausgeht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 21 ff.; BVerwG, Urt. v. 15.01.2013 - 1 C 10/12, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 B 235/20
    Entscheidungen der Strafgerichte über die Aussetzung oder Nichtaussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach § 57 StGB stellen bei der ausländerrechtlichen Gefahrenprognose ein wesentliches Indiz dar, auch wenn von ihnen keine Bindungswirkung ausgeht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 21 ff.; BVerwG, Urt. v. 15.01.2013 - 1 C 10/12, juris Rn. 18).
  • OVG Bremen, 22.10.2019 - 2 B 138/19

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines straffälligen Ausländers bei

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 B 235/20
    Daher ist ein Vorhalt der in dem Strafverfahren bislang zutage geförderten Erkenntnisse - auch wenn es sich zunächst nur um "Verdachtsmomente" handelt - in einem Verfahren, in dem es um die Frage einer fortdauernden Gefährlichkeit und damit um präventives sicherheitsbehördliches Handeln geht, möglich und geboten (OVG Bremen, Beschl. v. 22.10.2019 - 2 B 138/19, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16

    "inkriminierter Sachverhalt"; Anklage; Beamtenverhältnis auf Probe; Beamter auf

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 B 235/20
    Die Unschuldsvermutung schützt nämlich nur vor Nachteilen, die einem Schuldspruch gleichkommen, nicht jedoch vor Rechtsfolgen ohne Strafcharakter (BVerwG, Beschl. v. 24.01.2017 - 2 B 75.16 - juris Rn. 8, 11 f. m.w.N.).
  • OVG Bremen, 25.07.2019 - 2 B 69/19
  • OVG Bremen, 26.11.2020 - 2 B 216/20

    Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV; Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO -

  • OVG Bremen, 29.10.2019 - 2 B 169/19
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

  • OVG Bremen, 30.10.2020 - 2 B 318/20
  • OVG Bremen, 17.01.2019 - 1 B 333/18

    Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 i.V.m. Art. 8 EMRK; Duldung wegen

  • BVerwG, 21.01.2020 - 1 B 65.19

    Das Zusammenleben eines Ausländers in familiärer Lebensgemeinschaft mit seinem

  • EGMR, 11.07.2000 - 29192/95

    Ausländer, Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Familienangehörige, Kinder, Schutz

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines

  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

  • OVG Bremen, 26.09.2019 - 2 B 214/19
  • BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15

    Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen

  • VGH Hessen, 17.01.2013 - 1 B 2038/12

    Zurückverweisung in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren

  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
  • VG Bremen, 07.06.2021 - 4 K 974/19
  • OVG Bremen, 05.12.2023 - 2 B 134/23
    Ein etwaiger Gehörsverstoß wurde damit geheilt und wirkt sich nicht mehr auf das Ergebnis der Entscheidung des Senats aus (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 08.01.2021 - 2 B 235/20, juris Rn. 16; VGH BW, Beschl. v. 05.02.2015 - 10 S 2471/14, juris Rn. 20; OVG NW, Beschl. v. 08.06.2017 - 4 B 307/17, juris Rn. 3).
  • OVG Bremen, 10.05.2023 - 2 B 298/22

    Recht der Landesbeamten - Anhörung; Bemessung Disziplinarmaßnahme;

    Unabhängig davon, ob das Verwaltungsgericht den Anspruch auf rechtliches Gehör wirklich dadurch verletzt hat, dass es - wie die Beschwerde vorträgt - keine vollständige Akteneinsicht gewährt und überdies auch den erstinstanzlichen Schriftsatz vom 09.11.2022 nicht mehr berücksichtigt habe, hatte der Antragsteller jedenfalls im Beschwerdeverfahren ausreichend Gelegenheit, gegenüber dem Beschwerdegericht zu den Punkten vorzutragen, bezüglich derer er sich in erster Instanz in seinem Recht auf rechtliches Gehör verletzt sieht (OVG Bremen, Beschl. v. 08.01.2021 - 2 B 235/20, juris Rn. 16).
  • FG Rheinland-Pfalz, 03.01.2023 - 2 K 2118/17

    Kindergeld: Zur Freizügigkeitsberechtigung des drittstaatsangehörigen Elternteils

    Anders als bei dem aus Art. 21 Abs. 1 AEUV abgeleiteten Freizügigkeitsrecht, bei dem es sich um ein vollwertiges und eigenständiges Recht, in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats einzureisen und sich dort aufzuhalten handelt, vermittelt ein aus Art. 20 AEUV resultierendes Aufenthaltsrecht, das nur "ausnahmsweise" oder bei "Vorliegen ganz besondere(r) Sachverhalte" besteht und gegenüber dem Recht aus Art. 21 AEUV nachrangig ist, dem Drittstaatsangehörigen kein Freizügigkeitsrecht i.S.d. § 2 Abs. 1 FreizügG/EU (BVerwG, Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 27/19, NVwZ 2021, 164 Rn. 24; OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 08.01.2021 - 2 B 235/20 Rn. 27).
  • VGH Bayern, 07.10.2021 - 19 CE 21.2020

    Kein Anspruch auf "Bewährungsduldung" aus einer Vereinbarung der Beteiligten

    Daher ist eine Berücksichtigung der in dem Strafverfahren bislang zutage geförderten Erkenntnisse - auch wenn es sich zunächst nur um "Verdachtsmomente" handelt - in einem Verfahren, in dem es um die Aussetzung der Abschiebung wegen Wohlverhaltens bzw. zur weiteren Bewährung und in diesem Zusammenhang um die Frage einer fortdauernden Gefährlichkeit, mithin um präventives sicherheitsbehördliches Handeln geht, möglich und geboten (vgl. OVG Bremen, Beschluss 8.1.2019 - 2 B 235/20 - juris Rn. 36; B.v. 22.10.2019 - 2 B 138/19, juris Rn. 29).
  • OVG Bremen, 02.03.2021 - 2 B 328/20
    Bei qualifizierten Eigentumsdelikten und erheblichen gegen die Willensentschließungsfreiheit gerichteten Straftaten - hier: schwerer Raub und besonders schwere räuberische Erpressung - sind keine hohen Anforderungen an eine Wiederholungsgefahr zu stellen (OVG Bremen, Beschl. v. 08.01.2021 - 2 B 235/20, juris Rn. 33).
  • OVG Bremen, 07.10.2022 - 2 LA 49/22

    Ausweisung; Eigentumsdelikte; Wiederholungefahr; Betäubungsmittelabhängigkeit;

    Bei konsequenter Anwendung der vorgenannten Grundsätze kann sich die Indizwirkung nicht auf positive Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern beschränken; sie kommt negativen Entscheidungen in gleicher Weise zu (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 08.01.2021 - 2 B 235/20, juris Rn. 36).
  • OVG Bremen, 26.05.2021 - 2 B 119/21

    Ausländerrecht; Ausweisung; sofortige Vollziehung - Anordnung der sofortigen

    Da die Ausweisung eine schwerwiegende und mit schwer zu behebenden Folgen für den Ausländer verbundene Maßnahme darstellt, deren Gewicht durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung noch erheblich verschärft wird, setzt das Interesse an der sofortigen Vollziehung die aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu treffende Feststellung voraus, dass der Sofortvollzug schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr der mit der Ausweisungsverfügung zu bekämpfenden Gefahren erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2005 - 2 BvR 485/05, juris Rn. 21; OVG Bremen, Beschl. v. 08.01.2021 - 2 B 235/20, juris Rn. 50).
  • OVG Bremen, 10.05.2021 - 2 B 36/21

    Ausweisung - assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Bei qualifizierten Eigentumsdelikten sind keine hohen Anforderungen an eine Wiederholungsgefahr zu stellen (OVG Bremen, Beschl. v. 08.01.2021 - 2 B 235/20, juris Rn. 33).
  • OVG Bremen, 23.02.2021 - 2 B 285/19

    Zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage durch das

    (1) Da die Ausweisung eine schwerwiegende und mit schwer zu behebenden Folgen für den Ausländer verbundene Maßnahme darstellt, deren Gewicht durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung noch erheblich verschärft wird, setzt das Interesse an der sofortigen Vollziehung die aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu treffende Feststellung voraus, dass der Sofortvollzug schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr der mit der Ausweisungsverfügung zu bekämpfenden Gefahren erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2005 - 2 BvR 485/05, juris Rn. 21; OVG Bremen, Beschl. v. 08.01.2021 - 2 B 235/20, juris Rn. 50).
  • OVG Bremen, 19.02.2021 - 2 B 12/21

    Ausnahmsweises Nichtvorliegen des erforderlichen besonderen

    Da die Ausweisung eine schwerwiegende und mit schwer zu behebenden Folgen für den Ausländer verbundene Maßnahme darstellt, deren Gewicht durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung noch erheblich verschärft wird, setzt das Interesse an der sofortigen Vollziehung die aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu treffende Feststellung voraus, dass der Sofortvollzug schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr der mit der Ausweisungsverfügung zu bekämpfenden Gefahren erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2005 - 2 BvR 485/05, juris Rn. 21; OVG Bremen, Beschl. v. 08.01.2021 - 2 B 235/20, juris Rn. 50).
  • OVG Bremen, 01.09.2022 - 2 B 108/22

    Ausweisung; Bewährungsversager; Erstverbüßer; Gewichtiger Ausweisungsgrund;

  • OVG Bremen, 29.03.2022 - 2 B 44/22

    Verhältnismäßigkeit eines in Deutschland geborenen assoziationsberechtigten

  • OVG Bremen, 19.09.2022 - 2 B 144/22

    Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Angabe

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