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   OVG Bremen, 08.04.2020 - 2 LA 14/20   

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OVG Bremen, 08.04.2020 - 2 LA 14/20 (https://dejure.org/2020,7633)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08.04.2020 - 2 LA 14/20 (https://dejure.org/2020,7633)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08. April 2020 - 2 LA 14/20 (https://dejure.org/2020,7633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienst zu ungünstigen Zeiten; Dienstunfall; qualifizierter Dienstunfall; rechtswidriger Angriff; Verletzungshandlung; Vorsatz; Zulage; Zulagenweitergewährungsanspruch; Besoldung und Versorgung Dienstunfall am 31.10.15 Weiterzahlung der Zulage "Dienst zu ungrünstigen ...

  • rechtsportal.de

    EZulV a.F. § 4a Abs. 1 ; BeamtVG § 37 Abs. 2 Nr. 1
    Weitergewährung der Zulage "Dienst zu ungünstigen Zeiten" für den Zeitraum einer verletzungsbedingten Dienstunfähigkeit; Begriff des "Angriffs" im Sinne des § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG ; Zeitlicher Zusammenhang des Angriffs auf den Geschädigten und der Verletzungshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 C 41.11

    Unfallfürsorge; erhöhtes Unfallruhegehalt; besondere Lebensgefahr; rechtswidriger

    Auszug aus OVG Bremen, 08.04.2020 - 2 LA 14/20
    Für die Unfallfürsorge ist das Recht maßgeblich, das im Zeitpunkt des Unfallereignisses gegolten hat, sofern sich nicht eine Neuregelung ausdrücklich Rückwirkung beimisst (BVerwG, Urteil vom 25.10.2012 - 2 C 41/11 -, Rn. 8, juris m.w.N.).

    Schon aus dem Wortsinn des Begriffs "Angriff" und dem in Bezug genommenen Begriff "Dienstunfall", der das Erleiden eines Körperschadens voraussetzt (§ 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG ), folgt, dass weder den Beamten zufällig treffende Schädigungshandlungen noch bloße Sachschäden von dem Tatbestandsmerkmal erfasst sind (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 25.10.2012 - 2 C 41/11 -, Rn. 12 ff., juris; vom 29.10.2009 - 2 C 134/07 -, Rn. 17 f., juris und vom 08.10.1998 - 2 C 17.98 -, Rn 13 ff, juris; VGH B-W, Urteil vom 21.10.2014 - 4 S 884/14 -, Rn. 21, juris).

  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 88.10

    Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz als Verfahrensfehler

    Auszug aus OVG Bremen, 08.04.2020 - 2 LA 14/20
    Die Freiheit des Gerichts ist erst dann überschritten, wenn es entweder seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zu Grunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (st. Rspr., vgl. u.a.: BVerwG, Beschluss vom 28.03.2012 - 8 B 76/11 - Rn. 8, juris und Beschluss vom 17.05.2011 - 8 B 88/10 - Rn. 6 ff., juris).
  • BVerwG, 28.03.2012 - 8 B 76.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Verfahrensfehler; Verfahrensrüge;

    Auszug aus OVG Bremen, 08.04.2020 - 2 LA 14/20
    Die Freiheit des Gerichts ist erst dann überschritten, wenn es entweder seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zu Grunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (st. Rspr., vgl. u.a.: BVerwG, Beschluss vom 28.03.2012 - 8 B 76/11 - Rn. 8, juris und Beschluss vom 17.05.2011 - 8 B 88/10 - Rn. 6 ff., juris).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 17.98

    Dienstunfall, qualifizierter -; Angriff, rechtswidriger - als Voraussetzung eines

    Auszug aus OVG Bremen, 08.04.2020 - 2 LA 14/20
    Schon aus dem Wortsinn des Begriffs "Angriff" und dem in Bezug genommenen Begriff "Dienstunfall", der das Erleiden eines Körperschadens voraussetzt (§ 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG ), folgt, dass weder den Beamten zufällig treffende Schädigungshandlungen noch bloße Sachschäden von dem Tatbestandsmerkmal erfasst sind (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 25.10.2012 - 2 C 41/11 -, Rn. 12 ff., juris; vom 29.10.2009 - 2 C 134/07 -, Rn. 17 f., juris und vom 08.10.1998 - 2 C 17.98 -, Rn 13 ff, juris; VGH B-W, Urteil vom 21.10.2014 - 4 S 884/14 -, Rn. 21, juris).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Bremen, 08.04.2020 - 2 LA 14/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 22.05.2017 - 1 LA 306/15 -, Rn. 10, juris; BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 [83]; Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 08.04.2020 - 2 LA 14/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 22.05.2017 - 1 LA 306/15 -, Rn. 10, juris; BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 [83]; Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2014 - 4 S 884/14

    Unfallruhegehalt nach Angriff auf Polizeibeamten mit Waffenattrappe

    Auszug aus OVG Bremen, 08.04.2020 - 2 LA 14/20
    Schon aus dem Wortsinn des Begriffs "Angriff" und dem in Bezug genommenen Begriff "Dienstunfall", der das Erleiden eines Körperschadens voraussetzt (§ 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG ), folgt, dass weder den Beamten zufällig treffende Schädigungshandlungen noch bloße Sachschäden von dem Tatbestandsmerkmal erfasst sind (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 25.10.2012 - 2 C 41/11 -, Rn. 12 ff., juris; vom 29.10.2009 - 2 C 134/07 -, Rn. 17 f., juris und vom 08.10.1998 - 2 C 17.98 -, Rn 13 ff, juris; VGH B-W, Urteil vom 21.10.2014 - 4 S 884/14 -, Rn. 21, juris).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 2 C 134.07

    Dienstunfall; Körperschaden; Angriff; Zielgerichtetheit; Motiv; Beamter;

    Auszug aus OVG Bremen, 08.04.2020 - 2 LA 14/20
    Schon aus dem Wortsinn des Begriffs "Angriff" und dem in Bezug genommenen Begriff "Dienstunfall", der das Erleiden eines Körperschadens voraussetzt (§ 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG ), folgt, dass weder den Beamten zufällig treffende Schädigungshandlungen noch bloße Sachschäden von dem Tatbestandsmerkmal erfasst sind (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 25.10.2012 - 2 C 41/11 -, Rn. 12 ff., juris; vom 29.10.2009 - 2 C 134/07 -, Rn. 17 f., juris und vom 08.10.1998 - 2 C 17.98 -, Rn 13 ff, juris; VGH B-W, Urteil vom 21.10.2014 - 4 S 884/14 -, Rn. 21, juris).
  • OVG Bremen, 12.07.2022 - 2 LA 362/21

    Feststellung Vaterschaft; Glaubhaftigkeit; Kindsmutter; Mitwirkungspflichten;

    Die bloße Möglichkeit einer anderen Beurteilung der Glaubwürdigkeit und damit des Ergebnisses der Überzeugungsbildung (vgl. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO ) reicht dagegen zur Begründung ernstlicher Zweifel nicht aus (OVG Bremen, Beschl. v. 08.04.2020 - 2 LA 14/20, juris Rn. 12; OVG NW, Beschl. v. 28.07.2021 - 12 A 4504/19, juris Rn. 5 mw.N.; Bay. VGH , Beschl. v. 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594, juris Rn. 5).
  • OVG Bremen, 07.10.2022 - 2 LA 49/22

    Ausweisung; Eigentumsdelikte; Wiederholungefahr; Betäubungsmittelabhängigkeit;

    Der insoweit eröffnete Wertungsrahmen des entscheidenden Gerichtes findet seine Grenze lediglich in der Forderung, dass die aus den Entscheidungsgründen erkennbare Argumentation rational, d. h. willkürfrei sowie ohne gedankliche Brüche und Widersprüche begründet sein muss und nicht gegen Denkgesetze (Logik), Naturgesetze oder zwingende Erfahrungssätze verstoßen darf (OVG Bremen, Beschl. v. 08.04.2020 - 2 LA 14/20, juris Rn. 12; OVG NW, Beschl. v. 28.07.2021 - 12 A 4504/19, juris Rn. 5 m.w.N.; Bay. VGH , Beschl. v. 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594, juris Rn. 5).
  • OVG Bremen, 16.09.2022 - 2 LA 398/21

    Einbürgerungsausschluss; ernstliche Zweifel; Facebook; Facebook-Like; Gefällt

    Aus den hiergegen vorgebrachten Einwänden ergibt sich nicht, dass das erstinstanzliche Gericht die Grenzen tatrichterlicher Überzeugungsbildung, auf deren Überprüfung der Senat im Berufungszulassungsverfahren beschränkt ist (OVG Bremen, Beschl. v. 08.04.2020 - 2 LA 14/20, juris Rn. 12; Beschl. v. 12.07.2022 - 2 LA 362/21, juris Rn. 13; OVG NW, Beschl. v. 28.07.2021 - 12 A 4504/19, juris Rn. 5 m.w.N.; Bay. VGH , Beschl. v. 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594, juris Rn. 5), überschritten hat.
  • OVG Bremen, 13.03.2023 - 2 LA 301/21

    Ernsthaftes Drohen einer Wiederholung als ausreichend für die Begründung eines

    Die Grenzen tatrichterlicher Überzeugungsbildung sind vielmehr erst dann überschritten, wenn das Verwaltungsgericht gesetzliche Beweisregeln verletzt, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder sonst von einer offensichtlich sachwidrigen und damit willkürlichen Entscheidung auszugehen ist (OVG Bremen, Beschl. v. 08.04.2020 - 2 LA 14/20, juris Rn. 12; Beschl. v. 12.07.2022 - 2 LA 362/21, juris Rn. 13; Beschl. v. 16.09.2022 - 2 LA 398/21, juris Rn. 14; OVG NW, Beschl. v. 28.07.2021 - 12 A 4504/19, juris Rn. 5 m.w.N.; Bay. VGH , Beschl. v. 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594, juris Rn. 5).
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