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   OVG Bremen, 08.07.2021 - 2 B 174/21   

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OVG Bremen, 08.07.2021 - 2 B 174/21 (https://dejure.org/2021,20849)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08.07.2021 - 2 B 174/21 (https://dejure.org/2021,20849)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08. Juli 2021 - 2 B 174/21 (https://dejure.org/2021,20849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verteilung der in Deutschland geborenen Kinder eines unerlaubt eingereisten Paares; Zweck des föderalen Lastenausgleichs

  • rechtsportal.de

    Keine Verteilung der in Deutschland geborenen Kinder eines unerlaubt eingereisten Paares; Zweck des föderalen Lastenausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 02.04.2009 - 5 C 2.08

    Asylsuchende; Asylverfahren; gestellter Asylantrag; gewöhnlicher Aufenthalt;

    Auszug aus OVG Bremen, 08.07.2021 - 2 B 174/21
    Es genügt vielmehr, dass der Betroffene sich an dem Ort oder in dem Gebiet "bis auf weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (BVerwG, Urt. v. 02.04.2009 - 5 C 2/08 -, BVerwGE 133, 320 -329, Rn. 22; Urt. v. 07.07.2005 - 5 C 9/04, juris Rn. 14).

    Die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts bestimmt sich nicht nach dem inneren Willen des Betroffenen, sondern erfordert eine in die Zukunft gerichtete Prognose unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse (BVerwG, Urt. v. 02.04.2009 - 5 C 2/08 -, BVerwGE 133, 320 -329, Rn. 24).

  • OVG Bremen, 23.06.2021 - 2 B 203/21

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Verhältnis von

    Auszug aus OVG Bremen, 08.07.2021 - 2 B 174/21
    Der Senat hat seine bisherige Rechtsprechung zum Verhältnis von Verteilungsbescheid und Vorspracheverpflichtung aufgegeben (vgl. Beschl. v. 23.06.2021 - 2 B 203/21, juris Rn. 11 ff.).

    Ob eine Vorspracheverpflichtung seitens der Ausländerbehörde (§ 15 Abs. 2 AufenthG ) ergangen ist oder nicht bzw., falls eine solche ergangen ist, ob sie vollziehbar ist oder nicht, ist für Erlass und Vollziehung des Verteilungsbescheides irrelevant (OVG Bremen, Beschl. v. 23.06.2021 - 2 B 203/21, juris Rn. 11).

  • OVG Bremen, 17.09.2020 - 2 B 148/20
    Auszug aus OVG Bremen, 08.07.2021 - 2 B 174/21
    Es ist insoweit nämlich auf den Ort abzustellen, an dem der Ausländer in dem Zeitpunkt gewohnt hat, in dem erstmals eine Ausländerbehörde für die Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung örtlich zuständig geworden ist (OVG Bremen, Beschl. 17.09.2020 - 2 B 148/20, juris Rn. 15).

    Bei der Prognoseentscheidung zusätzlich zu berücksichtigen sind ausländerrechtliche Regelungen, die den Verbleib des Betroffenen an einem bestimmten Ort beeinflussen (OVG Bremen, Beschl. v. 17.09.2020 - 2 B 148/20, juris Rn. 11 f.).

  • OVG Bremen, 08.03.2013 - 1 B 13/13

    Haushaltsgemeinschaft, familiäre Lebensgemeinschaft, deutsches Kind,

    Auszug aus OVG Bremen, 08.07.2021 - 2 B 174/21
    Der mit dem Verteilungsverfahren verfolgte Zweck des föderalen Lastenausgleichs (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 08.03.2013 - 1 B 13/13, juris Rn. 4) erfordert es nicht, während des Verteilungsverfahrens ihrer Eltern geborene Kinder selbst der Verteilung zu unterwerfen.

    Ein die Verteilung hindernder zwingender Grund im Sinne des § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG läge somit auch dann nicht vor (vgl. OVG NW, Beschl. v. 28.06.2016 - 18 B 607/16, Rn. 3) Das Problem einer mittelbaren Beeinträchtigung des Grundrechts des Kindes auf Freizügigkeit im Bundesgebiet (Art. 11 GG ) - das die Verteilung des mit einem deutschen Kind in Haushaltsgemeinschaft lebenden Elternteils hindert (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 08.03.2013 - 1 B 13/13, juris Rn. 5) - stellt sich bei ausländischen Kindern nicht, weil dieses Grundrecht nur deutschen Staatsangehörigen zusteht.

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Bremen, 08.07.2021 - 2 B 174/21
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (BVerfG, Beschl. v. 13.03.1990 - 2 BvR 94/88, juris Rn. 26 f.).
  • BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 6.16

    Heilung eines Verfahrensmangels; Landes-VwVfG; Präklusion; Revision;

    Auszug aus OVG Bremen, 08.07.2021 - 2 B 174/21
    Eine Analogie ist zulässig, wenn die maßgebliche Norm eine planwidrige Regelungslücke aufweist und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand, den der Normgeber geregelt hat, vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Normgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Vorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BVerwG, Urt. v. 14.12.2017 - 4 C 6.16, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11

    Sperrwirkung der Abschiebung; nachträgliche Befristung der Sperrwirkung;

    Auszug aus OVG Bremen, 08.07.2021 - 2 B 174/21
    Mangels anderslautender Regelungen im Aufenthaltsgesetz folgt die Verbandskompetenz der Bundesländer im Ausländerrecht aus einer entsprechenden Anwendung der zur örtlichen Zuständigkeit getroffenen Regelungen in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder (ausführlich BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 5/11, juris Rn. 17 f.; OVG LSH, Beschl. v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20, juris Rn. 25; vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 06.06.2019 - 1 LA 86/17, juris Rn. 7).
  • OVG Bremen, 06.06.2019 - 1 LA 86/17

    Bergung des Schiffes "A. " am 22.10.2014 auf der Ochtum - Bergung;

    Auszug aus OVG Bremen, 08.07.2021 - 2 B 174/21
    Mangels anderslautender Regelungen im Aufenthaltsgesetz folgt die Verbandskompetenz der Bundesländer im Ausländerrecht aus einer entsprechenden Anwendung der zur örtlichen Zuständigkeit getroffenen Regelungen in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder (ausführlich BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 5/11, juris Rn. 17 f.; OVG LSH, Beschl. v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20, juris Rn. 25; vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 06.06.2019 - 1 LA 86/17, juris Rn. 7).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2020 - 4 MB 23/20

    Begründeter Eilantrag auf Änderung der in der Duldung vermerkten Wohnsitzauflage

    Auszug aus OVG Bremen, 08.07.2021 - 2 B 174/21
    Mangels anderslautender Regelungen im Aufenthaltsgesetz folgt die Verbandskompetenz der Bundesländer im Ausländerrecht aus einer entsprechenden Anwendung der zur örtlichen Zuständigkeit getroffenen Regelungen in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder (ausführlich BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 5/11, juris Rn. 17 f.; OVG LSH, Beschl. v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20, juris Rn. 25; vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 06.06.2019 - 1 LA 86/17, juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2019 - 12 ME 170/18

    Anhörungsbogen; Bußgeldverfahren; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage;

    Auszug aus OVG Bremen, 08.07.2021 - 2 B 174/21
    Hat das Verwaltungsgericht seine Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, kann die Beschwerde angesichts der Beschränkung der Prüfungsbefugnis des Oberverwaltungsgerichts auf die dargelegten Gründe nur dann Erfolg haben, wenn der Beschwerdeführer alle selbständig tragenden Begründungen angreift (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.01.2019 - 12 ME 170/18, juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2016 - 18 B 607/16

    Berücksichtigung einer familiären Lebensgemeinschaft mit dem neugeborenen Kind

  • VG Bremen, 07.04.2021 - 4 V 147/21
  • BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 9.04

    Gewöhnlicher Aufenthalt und tatsächliche Aufenthaltsnahme; tatsächliche

  • BVerwG, 12.06.2013 - 9 C 4.12

    Umsatzsteuer; Befreiung; Mehrwertsteuersystemrichtlinie; Bescheinigung;

  • OVG Bremen, 04.02.2022 - 2 B 458/21

    Zuweisung und Verteilung einer Kindsmutter in eine Aufnahmeeinrichtung bzgl.

    Nach der Rechtsprechung des Senats hindert der Umstand, dass ein Kind, das erst nach der Einreise seiner Eltern und vor Abschluss des die Eltern betreffenden Verteilungsverfahren im Inland geboren worden ist, nicht nach § 15a Abs. 1 AufenthG verteilt werden kann, die Verteilung der übrigen Familienmitglieder in der Regel nicht (OVG Bremen, Beschl. v. 08.07.2021 - 2 B 174/21, juris Rn. 13).

    Denn die Eltern werden ihr Aufenthaltsbestimmungsrecht regelmäßig dahingehend ausüben, dass die Kinder sie an den Zuweisungsort begleiten werden (vgl. ausführlich OVG Bremen, Beschl. v. 08.07.2021 - 2 B 174/21, juris Rn. 14 ff.).

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