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OVG Bremen, 09.02.2005 - 1 B 452/04 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration
VwGO § 146 Abs. 4 S. 3; AuslG § 69 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; § 81 Abs. 4; VwZG § 15; VwZG § 9
D (A), Serben, Beschwerde, Beschwerdebegründung, Erlaubnisfiktion, Antrag, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Zustellung, öffentliche Zustellung, einstweilige Anordnung, Eilbedürftigkeit, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung und Heilung von Zustellungsmängeln; Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über diesen Antrag; Darlegunserfordernisse für die Begründung einer Beschwerde
Verfahrensgang
- VG Bremen, 10.11.2004 - 4 V 1196/04
- OVG Bremen, 09.02.2005 - 1 B 452/04
Wird zitiert von ...
- OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 PA 89/17
Ausländerrecht - Aufhebung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots; Öffentliche …
Da die öffentliche Zustellung der Ausweisungsverfügung (vgl. allgemein zu den Anforderungen an eine öffentliche Zustellung den Beschluss des Senats vom 09.02.2005 - 1 B 452/04 -, Rn. 14 ff., juris) fehlerhaft war, vermochte sie die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf zu setzen.