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   OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 442/20   

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OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 442/20 (https://dejure.org/2021,2418)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10.02.2021 - 2 B 442/20 (https://dejure.org/2021,2418)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - 2 B 442/20 (https://dejure.org/2021,2418)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Steuerstrafverfahren

    Auszug aus OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 442/20
    Versäumt ein der deutschen Sprache nicht mächtiger Ausländer eine Rechtsmittelfrist, so kann ihm eine Wiedereinsetzung wegen verschuldeter Fristversäumung jedenfalls dann im Hinblick auf Artikel 19 Abs. 4 und Artikel 103 Abs. 1 GG nicht versagt werden, wenn die Säumnis auf den unzureichenden Sprachkenntnissen beruht und der Betroffene im Übrigen die Sorgfaltspflichten in der Wahrnehmung seiner Rechte beachtet hat (BVerfG, Beschl. v. 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94, juris).

    Wird ihm ein Bescheid zugestellt, dessen Rechtsbehelfsbelehrung ihm unverständlich ist, kann er aber seine Bedeutung jedenfalls soweit erfassen, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handeln könnte, das eine ihn belastende Verfügung enthält, so können im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht zumutbare Anstrengungen verlangt werden, sich innerhalb angemessener Frist Gewissheit über den genauen Inhalt des Schriftstücks zu verschaffen (BVerfG, Beschl. v. 07.04.1976 - 2 BvR 728/75 - BVerfGE 42, 120, 127; Beschl. v. 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94, juris Rn. 20).

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Auszug aus OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 442/20
    Wird ihm ein Bescheid zugestellt, dessen Rechtsbehelfsbelehrung ihm unverständlich ist, kann er aber seine Bedeutung jedenfalls soweit erfassen, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handeln könnte, das eine ihn belastende Verfügung enthält, so können im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht zumutbare Anstrengungen verlangt werden, sich innerhalb angemessener Frist Gewissheit über den genauen Inhalt des Schriftstücks zu verschaffen (BVerfG, Beschl. v. 07.04.1976 - 2 BvR 728/75 - BVerfGE 42, 120, 127; Beschl. v. 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94, juris Rn. 20).

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Vergewisserung über dessen Inhalt regelmäßig jedenfalls binnen eines Monats angesonnen werden kann (BVerfG, Beschl. v. 07.04.1976 - 2 BvR 728/75 - BVerfGE 42, 120, 127).

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Auszug aus OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 442/20
    Für die Auslegung, ob ein Hauptsacheverfahren oder ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes anhängig gemacht werden soll, ist dabei ebenso wie für die Auslegung eines Klageantrags (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 06.11.2018 - 5 P 8.16, juris Rn. 8; Beschl. v. 3.12.1998 - 1 B 110.98, juris Rn. 8; Urt. v. 27.04.1990 - 8 C 70.88, juris Rn. 23, jeweils m. w. N.) auch dessen Begründung heranzuziehen.

    Es gilt der Grundsatz, dass bei der Auslegung von Erklärungen anwaltlich nicht vertretener Beteiligter ein großzügiger Auslegungsmaßstab anzulegen ist (vgl. Urt. v. 27.04.1990 - 8 C 70.88, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 27.04.2020 - 2 B 48.19

    Auslegung des Klagebegehrens nach rechtlichem Hinweis auf voraussichtliche

    Auszug aus OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 442/20
    § 88 VwGO ermächtigt das Gericht dagegen nicht, den Wesensgehalt der Auslegung zu überschreiten und anstelle dessen, was ein Beteiligter erklärtermaßen will, etwas Anderes anzunehmen (BVerwG, Beschl. v. 27.03.2019 - 2 B 58/18, juris Rn. 8 und v. 27.04.2020 - 2 B 48/19, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Auszug aus OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 442/20
    Der gestellte Antrag ist danach so auszulegen bzw. umzudeuten, dass er den zu erkennenden Interessen des rechtsschutzsuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung trägt (BVerfG, Beschl. vom 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11, juris Rn. 34 - NVwZ 2016, 238 ).
  • BVerwG, 27.03.2019 - 2 B 58.18

    Alimentation; Auslegung; Besoldung; Doppeldienst; Fachobergericht;

    Auszug aus OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 442/20
    § 88 VwGO ermächtigt das Gericht dagegen nicht, den Wesensgehalt der Auslegung zu überschreiten und anstelle dessen, was ein Beteiligter erklärtermaßen will, etwas Anderes anzunehmen (BVerwG, Beschl. v. 27.03.2019 - 2 B 58/18, juris Rn. 8 und v. 27.04.2020 - 2 B 48/19, juris Rn. 15).
  • OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 245/18

    Zulassung zum Bremer Freimarkt - Ermessensreduzierung; Marktzulassung;

    Auszug aus OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 442/20
    Eine Antragserweiterung vor dem Oberverwaltungsgericht ist jedenfalls unzulässig, wenn sie in analoger Anwendung des § 91 VwGO nicht sachdienlich ist (vgl. zur Antragserweiterung bei Beschwerden gegen Beschlüsse in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes OVG Bremen, Beschl. v. 21.09.2018 - 2 B 245/18, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 9 B 20.09

    Ermittlung des tatsächlichen Rechtsschutzbegehrens gem. § 88

    Auszug aus OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 442/20
    Maßgebend ist das aus dem gesamten Parteivorbringen, insbesondere der Antragsbegründung, zu entnehmende wirkliche Rechtsschutzziel (stRspr; z.B. BVerwG, Beschl. v. 25.06.2009 - 9 B 20.09, juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2020 - 13 A 1115/17

    Antrag auf Erteilung einer Approbation eines koreanischen Staatsangehörigen;

    Auszug aus OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 442/20
    Die Regelung, die der Umsetzung des Art. 53 Abs. 3 Unterabs. 2 der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit dient, trägt dem Umstand Rechnung, dass auch an der isolierten Anerkennung der Berufsqualifikation ein eigenständiges Rechtsschutzinteresse bestehen kann, selbst wenn der Antrag auf Erteilung der Approbation wegen des Fehlens der anderen Voraussetzungen von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hat (OVG NW, Urt. v. 05.02.2020 - 13 A 1115/17 -, Rn. 37, juris).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung einer "Berufung" als Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 442/20
    Für die Auslegung, ob ein Hauptsacheverfahren oder ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes anhängig gemacht werden soll, ist dabei ebenso wie für die Auslegung eines Klageantrags (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 06.11.2018 - 5 P 8.16, juris Rn. 8; Beschl. v. 3.12.1998 - 1 B 110.98, juris Rn. 8; Urt. v. 27.04.1990 - 8 C 70.88, juris Rn. 23, jeweils m. w. N.) auch dessen Begründung heranzuziehen.
  • BVerwG, 06.11.2018 - 5 P 8.16

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats im öffentlichen Dienst;

  • OLG Köln, 28.11.1996 - 20 W 43/96

    Zurückverweisung bei Beschlußentscheidung der Vorinstanz statt gebotenem Erlaß

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2018 - 9 B 1540/17

    Gebührenfestsetzung als Anforderung einer öffentlichen Abgabe; Gebührenerhebung

  • VG Aachen, 29.07.2022 - 5 K 1696/18

    Wiederaufgreifen; Änderung der Sachlage; neue Beweismittel

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. Februar 2020 - 13 A 1115/17 -, juris Rn 39; vgl. zur Auslegung des Rechtsschutzbegehrens auch: OVG Bremen, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 2 B 442/20 -, juris Rn 17.
  • OVG Bremen, 22.03.2022 - 2 B 344/21

    Nachweis von zwingend entgegenstehenden Gründen eines Ausländers bis zum

    Wird ihm ein amtliches Schreiben zugestellt, dass er - wie hier - als solches erkennen kann, so können im Rahmen dieser Sorgfaltspflicht zumutbare Anstrengungen von ihm verlangt werden, sich innerhalb angemessener Frist Gewissheit über den genauen Inhalt des Schriftstücks zu verschaffen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.02.2021 - 2 B 442/20, juris Rn. 21 zur Versäumung einer Rechtsmittelfrist durch einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer).
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