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   OVG Bremen, 11.12.2019 - 2 D 243/17   

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https://dejure.org/2019,50260
OVG Bremen, 11.12.2019 - 2 D 243/17 (https://dejure.org/2019,50260)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11.12.2019 - 2 D 243/17 (https://dejure.org/2019,50260)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 2 D 243/17 (https://dejure.org/2019,50260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 ; VwGO § 54 Abs. 2 ; VwVfG § 9
    Ausschlussgrund; Befangenheit; Mitwirkung; Satzung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 54 Abs. 2
    Wirksamkeit des Ortsgesetzes über die Beiträge für Kindergärten und Horte der Stadt Bremen; Befangenheit eines an einer zu überprüfenden Satzung beteiligten Richters; Einordnung des Verfahrens zum Erlass einer Satzung als Verwaltungsverfahren gemäß § 54 Abs. 2 VwGO

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17

    Ausgleich für geleistete Mehrarbeit; Fluglehrer der Luftwaffe; Mehrarbeit;

    Auszug aus OVG Bremen, 11.12.2019 - 2 D 243/17
    Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass ein Richter den Rechtsstreit entscheidet, dessen Mitwirkung dem Einwand ausgesetzt sein könnte, er habe sich bereits in der Sache festgelegt und könne seine richterliche Entscheidung nicht mehr mit der gebotenen Objektivität treffen, weil er an der im Verwaltungsverfahren getroffenen Entscheidung mitgewirkt hat (BVerwG, Beschluss vom 30.01.2018 - 1 WB 12/17, juris Rn. 7; Sächsisches OVG, Beschluss vom 29.06.2017 - 2 B 92/17, juris Rn. 1; OVG LSA, Beschluss vom 03.03.2015 - 1 M 3/15, juris Rn. 9; Sodan/Ziekow, VwGO , 5. Aufl. 2018, § 54 Rn. 35).

    Der Begriff des "Verwaltungsverfahrens" ist unter Berücksichtigung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89, juris Rn. 12, 14) weit auszulegen (BVerwG, Beschluss vom 30.01.2018 - 1 WB 12/17, juris Rn. 7; OVG LSA, Beschluss vom 03.03.2015 - 1 M 3/15, juris Rn. 9); eine analoge Anwendung scheidet jedoch aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.01.2010 - 5 B 58/09, juris Rn. 5).

    Notwendig ist, dass der Richter während des Verwaltungsverfahrens in amtlicher Eigenschaft auf die angegriffene Entscheidung hinreichend Einfluss genommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.01.2018 - 1 WB 12/17, juris Rn. 6).

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 CB 23.89

    Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen

    Auszug aus OVG Bremen, 11.12.2019 - 2 D 243/17
    Diese Konstellation besteht auch bei dem Erlass von Satzungen, so dass das dazugehörige vorbereitende Verfahren durch § 54 Abs. 2 VwGO erfasst ist (im Ergebnis wohl ebenso BVerwG, Beschluss vom 06.10.1989 - 4 CB 23/89, juris Rn. 18).

    Vorausgegangen ist das Verwaltungsverfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, die der Überprüfung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren unterliegt; dagegen sind frühere Verwaltungsverfahren, auch wenn sie bei der Beschlussfassung über die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren streitgegenständliche behördliche Entscheidung berücksichtigt worden sind, nicht im Sinne des § 54 Abs. 2 VwGO vorausgegangen (BVerwG, Beschluss vom 06.10.1989 - 4 CB 23/89, juris Rn. 18; vgl. auch Sodan/Ziekow, VwGO , 5. Aufl. 2018, § 54 Rn. 37 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 3/15

    Entscheidung über Ablehnungsgesuche gegenüber Richterkollegen im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Bremen, 11.12.2019 - 2 D 243/17
    Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass ein Richter den Rechtsstreit entscheidet, dessen Mitwirkung dem Einwand ausgesetzt sein könnte, er habe sich bereits in der Sache festgelegt und könne seine richterliche Entscheidung nicht mehr mit der gebotenen Objektivität treffen, weil er an der im Verwaltungsverfahren getroffenen Entscheidung mitgewirkt hat (BVerwG, Beschluss vom 30.01.2018 - 1 WB 12/17, juris Rn. 7; Sächsisches OVG, Beschluss vom 29.06.2017 - 2 B 92/17, juris Rn. 1; OVG LSA, Beschluss vom 03.03.2015 - 1 M 3/15, juris Rn. 9; Sodan/Ziekow, VwGO , 5. Aufl. 2018, § 54 Rn. 35).

    Der Begriff des "Verwaltungsverfahrens" ist unter Berücksichtigung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89, juris Rn. 12, 14) weit auszulegen (BVerwG, Beschluss vom 30.01.2018 - 1 WB 12/17, juris Rn. 7; OVG LSA, Beschluss vom 03.03.2015 - 1 M 3/15, juris Rn. 9); eine analoge Anwendung scheidet jedoch aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.01.2010 - 5 B 58/09, juris Rn. 5).

  • Drs-Bund, 05.12.1957 - BT-Drs III/55
    Auszug aus OVG Bremen, 11.12.2019 - 2 D 243/17
    Der Gesetzesbegründung können ebenfalls keine Hinweise zur Auslegung entnommen werden (vgl. Bundestags-Drucksache 3/55, S. 36).
  • BVerwG, 05.01.2010 - 5 B 58.09

    Ausschließung eines Richters; Ausschließungsgrund der Mitwirkung im

    Auszug aus OVG Bremen, 11.12.2019 - 2 D 243/17
    Der Begriff des "Verwaltungsverfahrens" ist unter Berücksichtigung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89, juris Rn. 12, 14) weit auszulegen (BVerwG, Beschluss vom 30.01.2018 - 1 WB 12/17, juris Rn. 7; OVG LSA, Beschluss vom 03.03.2015 - 1 M 3/15, juris Rn. 9); eine analoge Anwendung scheidet jedoch aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.01.2010 - 5 B 58/09, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 29.06.2017 - 2 B 92/17

    Konkurrentenstreit, Beurteilung, unterschiedliche Statusämter, Ausschluss von

    Auszug aus OVG Bremen, 11.12.2019 - 2 D 243/17
    Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass ein Richter den Rechtsstreit entscheidet, dessen Mitwirkung dem Einwand ausgesetzt sein könnte, er habe sich bereits in der Sache festgelegt und könne seine richterliche Entscheidung nicht mehr mit der gebotenen Objektivität treffen, weil er an der im Verwaltungsverfahren getroffenen Entscheidung mitgewirkt hat (BVerwG, Beschluss vom 30.01.2018 - 1 WB 12/17, juris Rn. 7; Sächsisches OVG, Beschluss vom 29.06.2017 - 2 B 92/17, juris Rn. 1; OVG LSA, Beschluss vom 03.03.2015 - 1 M 3/15, juris Rn. 9; Sodan/Ziekow, VwGO , 5. Aufl. 2018, § 54 Rn. 35).
  • BVerfG, 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89

    Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen

    Auszug aus OVG Bremen, 11.12.2019 - 2 D 243/17
    Der Begriff des "Verwaltungsverfahrens" ist unter Berücksichtigung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89, juris Rn. 12, 14) weit auszulegen (BVerwG, Beschluss vom 30.01.2018 - 1 WB 12/17, juris Rn. 7; OVG LSA, Beschluss vom 03.03.2015 - 1 M 3/15, juris Rn. 9); eine analoge Anwendung scheidet jedoch aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.01.2010 - 5 B 58/09, juris Rn. 5).
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