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   OVG Bremen, 12.03.2021 - 2 B 476/20   

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OVG Bremen, 12.03.2021 - 2 B 476/20 (https://dejure.org/2021,5832)
OVG Bremen, Entscheidung vom 12.03.2021 - 2 B 476/20 (https://dejure.org/2021,5832)
OVG Bremen, Entscheidung vom 12. März 2021 - 2 B 476/20 (https://dejure.org/2021,5832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 15a; AufenthG § 60a Abs 2 Satz 4; AufenthG § 85a; BGB § 1597a; GG Art 6; UN-KRK Art 3; UNKRÜbk Art 3 Abs 1
    Umverteilung § 15 a; Vaterschaftsanerkennung - Aussetzung der Beurkundung; Duldung; Kindeswohl; Umgangsrecht; Vater-Kind-Beziehung; Vaterschaftsanerkennung; Verteilung; Vorspracheverpflichtung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Bremen, 10.09.2020 - 2 B 152/20

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Beistandsgemeinschaft volljähriger

    Auszug aus OVG Bremen, 12.03.2021 - 2 B 476/20
    Die Antragstellerinnen könnten daher mit einem Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 VwGO geltend machen, dass die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Verteilungsbescheid anzuordnen ist, falls im vorliegenden Verfahren die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Vorspracheverpflichtung angeordnet würde (OVG Bremen, Beschl. v. 10.09.2020 - 2 B 152/20, juris Rn. 3).
  • OVG Bremen, 03.02.2021 - 2 B 404/20

    Keine Geltendmachung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit bei Aussetzung

    Auszug aus OVG Bremen, 12.03.2021 - 2 B 476/20
    Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass sich aus dem materiellen Duldungsanspruch nicht ableiten lässt, welche Ausländerbehörde für die Duldungserteilung zuständig ist (OVG Bremen, Beschl. v. 03.02.2021 - 2 B 404/20, juris Rn. 22).
  • OVG Bremen, 05.12.2017 - 1 B 196/17
    Auszug aus OVG Bremen, 12.03.2021 - 2 B 476/20
    Als zwingend können nur solche Gründe angesehen werden, die ein ähnliches Gewicht wie die ausdrücklich benannten Gründe haben (OVG Bremen, Beschl. v. 05.12.2017 - 1 B 196/17, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 2 BvR 524/01

    Unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter bei der Erteilung einer

    Auszug aus OVG Bremen, 12.03.2021 - 2 B 476/20
    Eine gesetzliche Regelung, die - im Hinblick auf die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an ein im Bundesgebiet geborenes Kind - an das Aufenthaltsrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes nur dann anknüpft, wenn ihm ein Sorgerecht zusteht oder er in familiärer Lebensgemeinschaft mit seinem Kind lebt, wäre verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden gewesen (BVerfG, Beschl. v. 25.10.2005 - 2 BvR 524/01, NVwZ 2006, 324 (326).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OVG Bremen, 12.03.2021 - 2 B 476/20
    Zwar fällt die Ausübung des Umgangsrechts auch in den Schutzbereich des Art. 6 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04, FamRZ 2006, 187 ).
  • OVG Bremen, 17.03.2017 - 1 B 33/17

    Unerlaubte Einreise; Verteilung auf die Bundesländer; Bestandskraft der

    Auszug aus OVG Bremen, 12.03.2021 - 2 B 476/20
    Die Vollziehung des Verteilungsbescheides setzt nach der bisherigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen das Vorliegen einer vollziehbaren Vorspracheverpflichtung voraus (OVG Bremen, Beschl. v. 17.03.2017 - 1 B 33/17, juris Rn. 8).
  • OVG Bremen, 06.04.2018 - 1 B 33/18
    Auszug aus OVG Bremen, 12.03.2021 - 2 B 476/20
    Während § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 AufenthG dem sorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge einen zwingenden Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auch dann zuspricht, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, steht die Entscheidung über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis an den nicht sorgeberechtigten Elternteil nach § 28 Abs. 1 Satz 4 AufenthG im Ermessen der Behörde (OVG Bremen, Beschl. v. 06.04.2018 - 1 B 33/18, BeckRS 2018, 5428 Rn. 7, 8).
  • BVerwG, 21.01.2020 - 1 B 65.19

    Das Zusammenleben eines Ausländers in familiärer Lebensgemeinschaft mit seinem

    Auszug aus OVG Bremen, 12.03.2021 - 2 B 476/20
    Der bloße Hinweis auf die Erschwerung des Umgangs genügt diesbezüglich nicht, denn der Wegfall von Faktoren, die dem Kindeswohl dienen bzw. am besten entsprechen, ist nicht schon gleichbedeutend mit einer Kindeswohlgefährdung oder -schädigung (BVerwG, Beschl. v. 21.01.2020 - 1 B 65/19, juris Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 13 ME 115/22

    Fortführung des Vereteilungsverfahrens nach Entscheidung der Ausländerbehörde

    § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG bestimmt, dass, wenn der Ausländer vor Veranlassung der Verteilung nachweist, dass eine Haushaltsgemeinschaft zwischen Ehegatten oder Eltern und ihren minderjährigen Kindern oder sonstige zwingende Gründe bestehen, die der Verteilung an einen bestimmten Ort entgegenstehen, dem bei der Verteilung Rechnung zu tragen ist (vgl. zur Auslegung des "zwingenden Grundes" bei Nichtbestehen einer Haushaltsgemeinschaft etwa: Nds. OVG, Beschl. v. 28.10.2019 - 8 ME 76/19 -, juris Rn. 4 ff. einerseits und OVG Bremen, Beschl v. 12.3.2021 - 2 B 476/20 -, juris Rn. 8 f. andererseits).
  • OVG Bremen, 24.08.2023 - 2 LA 163/23

    Aussetzung Beurkundung Vaterschaftsanerkennung; Familiäre Lebensgemeinschaft;

    Der Senat hat bereits mit ausführlicher Begründung entschieden, dass die Aussetzung der Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung und der für diesen Zeitraum bestehende Duldungsanspruch aus § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG einer Verteilung nach § 15a AufenthG nicht entgegen stehen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 03.03.2021 - 2 B 404/20, juris Rn. 22; Beschl. v. 12.03.2021 - 2 B 476/20, juris Rn. 11 sowie den Beschl. v. 28.02.2023 - 2 B 113/22 im Eilverfahren der Klägerin).
  • OVG Bremen, 04.02.2022 - 2 B 458/21

    Zuweisung und Verteilung einer Kindsmutter in eine Aufnahmeeinrichtung bzgl.

    Dem alleinigen Umgang zwischen dem nicht sorgeberechtigten Vater und dem Kind wird im Aufenthaltsrecht ein geringeres Gewicht beigemessen als der Ausübung des Sorgerechts oder gar der bestehenden Haushaltsgemeinschaft zwischen Kindern und ihren sorgeberechtigten Eltern (vgl. ausführlich OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2021 - 2 B 476/20, juris Rn. 9).
  • OVG Bremen, 22.03.2022 - 2 B 344/21

    Nachweis von zwingend entgegenstehenden Gründen eines Ausländers bis zum

    Denn allein aus dem Umstand, dass er Vater eines in Bremen lebenden Kindes geworden ist, folgt noch nicht, dass ihm die Durchführung des Verteilungsverfahren per se unzumutbar wäre (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2021 - 2 B 476/20, juris Rn. 9).
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