Rechtsprechung
OVG Bremen, 12.05.2023 - 2 B 324/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
Code Civil Guinea Art 201; FamFG § 108 Abs 1; SGB VIII § 42; SGB VIII § 42a; SGB VIII § 42f; SGB X § 44; ZPO § 417; ZPO § 418 Abs 3
Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer; Altersfeststellung; Wirkungen eines guineischen Urteils zur Ersetzung der Geburtsurkunde - Altersfeststellung; Anerkennung eines ausländischen Urteils; Ersetzungsurteil (Guinea); Geburtsurkunde; Inobhutnahme; Jugement ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers gegen die Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme; Geburtsurkunde als Beleg für die Minderjährigkeit eines Ausländers
Verfahrensgang
- VG Bremen, 12.12.2022 - 3 V 1881/22
- OVG Bremen, 12.05.2023 - 2 B 324/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.03.2022 - 6 C 7.20
Anspruch auf Berichtigung des Geburtsdatums im Melderegister (verneint)
Auszug aus OVG Bremen, 12.05.2023 - 2 B 324/22
Die Anerkennung des guineischen Urteils in Deutschland richtet sich nach § 108 Abs. 1 FamFG , denn auf Rechtsstreitigkeiten über Eintragungen im Personenstandsregister sind nach § 51 Abs. 1 Satz 1 PStG die Vorschriften des FamFG anzuwenden (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.03.2022 - 6 C 7/20, juris Rn. 43).Denn die Wirkung eines solchen ausländischen Urteils erschöpft sich in der Eintragung in das ausländische Register, mit anderen Worten in der Entscheidung der Frage, ob der jeweilige ausländische Standesbeamte verpflichtet ist, den Eintrag im dortigen Personenstandsregister vorzunehmen (vgl. entsprechend zu Urteilen türkischer Gerichte, die die Berichtigung von Eintragungen in türkischen Personenstandsregistern anordnen BVerwG, Urt. v. 02.03.2022 - 6 C 7/20, juris Rn. 43;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.03.2020 - 1 S 397/19, juris Rn. 67 - 69 m.w.N).
Aus der Anerkennung folgt hingegen nicht, dass dieses vom guineischen Gericht als zutreffend angesehene Geburtsdatum für deutsche Behörden und Gerichte verbindlich ist (vgl. entsprechend zu den Wirkungen der Anerkennung von Entscheidungen türkischer Gerichte über die Berichtigung von Geburtsdaten in türkischen Personenstandsregistern BVerwG, Urt. v. 02.03.2022 - 6 C 7/20, juris Rn. 43;… Beschl. v. 09.08.1990 - 1 B 103.90, juris Rn. 6 f.;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.03.2020 - 1 S 397/1, juris Rn. 69).
- OVG Bremen, 22.02.2016 - 1 B 303/15
Anspruch von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen gegenüber dem …
Auszug aus OVG Bremen, 12.05.2023 - 2 B 324/22
Keines dieser Dokumente enthält ein Lichtbild oder ein ähnliches Merkmal, das in der Lage ist, hinreichend verlässlich die Identität zwischen der Person, auf die sie sich beziehen, und dem Antragsteller nachzuweisen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.02.2016 - 1 B 303/15, juris Rn. 12, 18).Es ist in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine qualifizierte Inaugenscheinnahme eine belastbare Alterseinschätzung ermöglicht (vgl. z.B. OVG Bremen, Beschl. v. 22.02.2016 - 1 B 303/15 und Beschl. v. 21.09.2016 - 1 B 164/16).
- BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 103.90
Anhörung im Sichtvermerksverfahren und Verwaltungsverfahrensrecht
Auszug aus OVG Bremen, 12.05.2023 - 2 B 324/22
Aus der Anerkennung folgt hingegen nicht, dass dieses vom guineischen Gericht als zutreffend angesehene Geburtsdatum für deutsche Behörden und Gerichte verbindlich ist (…vgl. entsprechend zu den Wirkungen der Anerkennung von Entscheidungen türkischer Gerichte über die Berichtigung von Geburtsdaten in türkischen Personenstandsregistern BVerwG, Urt. v. 02.03.2022 - 6 C 7/20, juris Rn. 43; Beschl. v. 09.08.1990 - 1 B 103.90, juris Rn. 6 f.;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.03.2020 - 1 S 397/1, juris Rn. 69).Der als Geburtsurkunde dienende Registerauszug und das Urteil, das die Registereintragung anordnet, unterliegen somit in einem deutschen Gerichtsverfahren im Hinblick auf die Richtigkeit des angegebenen Geburtsdatums der freien Beweiswürdigung (vgl. § 98 VwGO i.V.m. § 417 , § 418 Abs. 3 ZPO sowie BVerwG, Beschl. v. 09.08.1990 - 1 B 103.90, juris Rn. 6 f.).
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.2020 - 1 S 397/19
Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Berichtigung des Melderegisters; …
Auszug aus OVG Bremen, 12.05.2023 - 2 B 324/22
Denn die Wirkung eines solchen ausländischen Urteils erschöpft sich in der Eintragung in das ausländische Register, mit anderen Worten in der Entscheidung der Frage, ob der jeweilige ausländische Standesbeamte verpflichtet ist, den Eintrag im dortigen Personenstandsregister vorzunehmen (…vgl. entsprechend zu Urteilen türkischer Gerichte, die die Berichtigung von Eintragungen in türkischen Personenstandsregistern anordnen BVerwG, Urt. v. 02.03.2022 - 6 C 7/20, juris Rn. 43; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.03.2020 - 1 S 397/19, juris Rn. 67 - 69 m.w.N). - OVG Bremen, 26.07.2016 - 1 B 150/16
Einstweiliger Rechtsschutz; mündliche Verhandlung; unbegleiteter ausländischer …
Auszug aus OVG Bremen, 12.05.2023 - 2 B 324/22
Ebenso hat das Oberverwaltungsgericht bereits begründet, weshalb in auf Inobhutnahme gerichteten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine persönliche Anhörung der betroffenen Personen durch das Verwaltungsgericht nicht zwingend erforderlich ist (OVG Bremen, Beschl. v. 26.07.2016 - 1 B 150/16, juris Rn. 8 - 10). - OVG Bremen, 21.09.2016 - 1 B 164/16
Erneute Einleitung das Verfahrens zur Altersfeststellung im Verfahren über die …
Auszug aus OVG Bremen, 12.05.2023 - 2 B 324/22
Es ist in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine qualifizierte Inaugenscheinnahme eine belastbare Alterseinschätzung ermöglicht (vgl. z.B. OVG Bremen, Beschl. v. 22.02.2016 - 1 B 303/15 und Beschl. v. 21.09.2016 - 1 B 164/16).
- OVG Bremen, 21.07.2023 - 2 B 114/23
Altersfeststellung; qualifizierte Inaugenscheinnahme; unplausible Altersangabe; …
Die Gegenargumente des Antragstellers setzen sich mit der entgegenstehenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts nicht substantiiert auseinander und geben daher keinen Anlass für eine Änderung dieser Rechtsprechung (OVG Bremen, Beschl. v. 12.05.2023 - 2 B 324/22, juris Rn. 25).