Rechtsprechung
OVG Bremen, 13.02.2018 - 1 B 268/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
AufenthG § 22 S 1; AufenthG § 22 S 2; AufenthG § 23 Abs 2; AufenthG § 5 Abs 4; AufenthG § 73 Abs 2; AufenthG § 81 Abs 3; AufenthG § 81 Abs 4; GG Art 3 Abs 1
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Afghanistan; Aufnahme aus dem Ausland; gerichtliche Kontrolle; Ortskraft; Übernahmeerklärung; Wahrung politischer Interessen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Afghanistan; Aufnahme aus dem Ausland; gerichtliche Kontrolle; Ortskraft; Übernahmeerklärung; Wahrung politischer Interessen
- rechtsportal.de
Anspruch gegen die Ausländerbehörde auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Erklärung der Aufnahme eines Ausländers aus dem Ausland durch das Bundesinnenministerium
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 21.11.2017 - 2 V 2598/17
- OVG Bremen, 13.02.2018 - 1 B 268/17
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus OVG Bremen, 13.02.2018 - 1 B 268/17
Im Rahmen der Gruppenaufnahme zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach § 23 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist anerkannt, dass die erteilte Aufnahmezusage einen Verwaltungsakt darstellen kann (BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 3.11, BVerwGE 142, 179 juris Rn. 24). - BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 21.10
Aufnahme aus dem Ausland; Aufnahmezusage; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen …
Auszug aus OVG Bremen, 13.02.2018 - 1 B 268/17
Es liegt auf der Hand, dass der Begriff des politischen Interesses Ausdruck eines erheblichen Beurteilungsspielraums der Exekutive ist, der einer gerichtlichen Überprüfung grundsätzlich nicht zugänglich ist (vgl. nur Göbel-Zimmermann in Huber, AufenthG , 2. Aufl. 2016, § 22 AufenthG Rn. 6 sowie BVerwG, Urt. v. 15.11.2011 - 1 C 21.10, BVerwGE 141, 151 juris Rn. 12 zu § 23 Abs. 2 AufenthG ).
- OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 LB 269/19
Streit um die nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer eines …
§ 22 Satz 2 AufenthG dient insoweit insbesondere der Wahrung des außenpolitischen Handlungsspielraums des Bundes (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 13.2.2018 - 1 B 268/17 -, juris Rn. 13). - OVG Niedersachsen, 14.06.2018 - 13 ME 208/18
Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Aufhebung; Beschwerde; Einreise- und …
§ 22 Satz 2 AufenthG dient insoweit insbesondere der Wahrung des außenpolitischen Handlungsspielraums des Bundes (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 13.2.2018 - 1 B 268/17 -, juris Rn. 13). - VG Berlin, 28.01.2022 - 37 L 4.22 § 22 Satz 2 AufenthG dient nicht in erster Linie den (Individual-)Interessen der betroffenen Ausländer, sondern der Wahrung des außenpolitischen Handlungsspielraums der Bundesrepublik (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 13 ME 208/18 - juris Rn. 13; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 B 268/17 - juris Rn. 13;… BT-Drs. 15/420 vom 7. Februar 2003, S. 77).